Politik
Bundesregierung sieht in der Genommedizin großes Potenzial
Mittwoch, 16. Oktober 2019
Berlin – Medizinische Genomsequenzierungen haben der Bundesregierung zufolge das Potenzial, die Gesundheitsversorgung nachhaltig zu verändern. Das betont sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag.
„Schon jetzt ermöglichen Kombinationen von genomischen und klinischen Patientendaten erfolgreiche Behandlungskonzepte für verschiedene Krankheitsbilder“, heißt es in der Antwort. Sequenzen aus dem Genom könnten insbesondere für eine schnellere und präzisere Diagnosestellung oder für die Festlegung einer geeigneten Therapie herangezogen werden. Es sei daher sinnvoll, die genomische Medizin in die Versorgung zu integrieren.
So würden Tumor-Genomsequenzierungen immer mehr Teil der Versorgung. Dazu seien aber hochspezialisierte Geräte notwendig und entsprechende Expertisen, die erhobenen Daten auszuwerten. „Diese Methode steht daher derzeit nur an spezialisierten Zentren und nicht flächendeckend für die klinische Routine zur Verfügung“, schreibt die Bundesregierung.
Trotzdem ist sie nicht der Ansicht, dass Deutschland auf dem Gebiet der genomischen Medizin den Anschluss an internationale Entwicklungen verliert. „In Deutschland wird auf dem Gebiet der genomischen Medizin hervorragende und international anerkannte Arbeit geleistet“, heißt es in der Antwort. Man unterstütze die aktuellen Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene.
So sei zum Beispiel auch in der vertragsärztlichen Versorgung ein „Whole Genome Sequencing“ möglich. Es könne „im Grundsatz“ unter die Gebührenordnungspositionen 11514 und 19425 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für ärztliche Leistungen subsumiert werden.
Die Abrechnung dieser Leistungen unterliege allerdings einem Genehmigungsvorbehalt von Seiten der jeweiligen Krankenkasse. Erforderlich dafür sei zudem ein schriftliches wissenschaftlich begründetes ärztliches Gutachten, unter anderem mit der Angabe der rechtfertigenden Indikation sowie einer Beschreibung des konkreten Untersuchungsumfangs durch eine Auflistung der Gennamen, der Gennummern sowie Nachweise zu den Untersuchungsumfang begründenden Studien, heißt es in der Antwort.
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Soweit Leistungen im stationären Bereich noch nicht sachgerecht im Fallpauschalensystem abgebildet seien, hätten Krankenhäuser die Möglichkeit, für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden krankenhausindividuelle Entgelte zu verhandeln und sich im Rahmen des jährlich durchgeführten Vorschlagsverfahrens zur Weiterentwicklung des DRG-Systems mit Vorschlägen einzubringen, so die Bundesregierung.
Eingriffe in die Keimbahn lehnt die Bundesregierung weiter kategorisch ab: „Die klinische Anwendung von Keimbahnveränderungen mittels gentechnischer Methoden beim Menschen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt und auf absehbare Zeit schon angesichts des gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstandes und der möglichen Risiken aus ethischer und medizinischer Sicht unverantwortlich und abzulehnen“, heißt es in der Antwort.
Genetiker und Molekularmediziner haben in der Vergangenenheit wiederholt davor gewarnt, dass Deutschland in der Genommedizin den Anschluss versäumt. In Deutschland hinke man der internationalen Entwicklung mit großem Abstand hinterher, erklärten etwa Experten bei einem Workshop der TMF – Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung im Frühsommer diesen Jahres. © hil/aerzteblatt.de

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