NewsPolitikBundesregierung sieht in der Genommedizin großes Potenzial
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

Bundesregierung sieht in der Genommedizin großes Potenzial

Mittwoch, 16. Oktober 2019

/Leigh Prather, stockadobecom

Berlin – Medizinische Genomsequenzierungen haben der Bundesregierung zufolge das Potenzial, die Gesundheitsversorgung nachhaltig zu verändern. Das betont sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag.

„Schon jetzt ermöglichen Kombinationen von genomischen und klinischen Patienten­da­ten erfolgreiche Behandlungskonzepte für verschiedene Krankheitsbilder“, heißt es in der Ant­wort. Sequenzen aus dem Genom könnten insbesondere für eine schnellere und präzi­sere Diagnosestellung oder für die Festlegung einer geeigneten Therapie herangezogen werden. Es sei daher sinnvoll, die genomische Medizin in die Versorgung zu integrieren.

So würden Tumor-Genomsequenzierungen immer mehr Teil der Versorgung. Dazu seien aber hochspezialisierte Geräte notwendig und entsprechende Expertisen, die erhobenen Daten auszuwerten. „Diese Methode steht daher derzeit nur an spezialisierten Zentren und nicht flächendeckend für die klinische Routine zur Verfügung“, schreibt die Bundes­regierung.

Trotzdem ist sie nicht der Ansicht, dass Deutschland auf dem Gebiet der genomischen Medizin den Anschluss an internationale Entwicklungen verliert. „In Deutschland wird auf dem Gebiet der genomischen Medizin hervorragende und international anerkannte Arbeit geleistet“, heißt es in der Antwort. Man unterstütze die aktuellen Entwicklungen auf nati­o­naler und internationaler Ebene.

So sei zum Beispiel auch in der vertragsärztlichen Versorgung ein „Whole Genome Se­quencing“ möglich. Es könne „im Grundsatz“ unter die Gebührenordnungspositionen 11514 und 19425 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für ärztliche Leistungen sub­sumiert werden.

Die Abrechnung dieser Leistungen unterliege allerdings einem Genehmigungsvorbehalt von Seiten der jeweiligen Krankenkasse. Erforderlich dafür sei zudem ein schriftliches wissen­schaftlich begründetes ärztliches Gutachten, unter anderem mit der Angabe der rechtferti­genden Indikation sowie einer Beschreibung des konkreten Untersuchungsum­fangs durch eine Auflistung der Gennamen, der Gennummern sowie Nachweise zu den Untersuchungs­umfang begründenden Studien, heißt es in der Antwort.

Soweit Leistungen im stationären Bereich noch nicht sachgerecht im Fallpauschalen­sys­tem abgebildet seien, hätten Krankenhäuser die Möglichkeit, für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden krankenhausindividuelle Entgelte zu verhandeln und sich im Rah­men des jährlich durchgeführten Vorschlagsverfahrens zur Weiterentwicklung des DRG-Systems mit Vorschlägen einzubringen, so die Bundesregierung.

Eingriffe in die Keimbahn lehnt die Bundesregierung weiter kategorisch ab: „Die klinische Anwendung von Keimbahnveränderungen mittels gentechnischer Methoden beim Men­schen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt und auf absehbare Zeit schon angesichts des ge­genwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstandes und der möglichen Risiken aus ethi­scher und medizinischer Sicht unverantwortlich und abzulehnen“, heißt es in der Antwort.

Genetiker und Molekularmediziner haben in der Vergangenenheit wiederholt davor ge­warnt, dass Deutschland in der Genommedizin den Anschluss versäumt. In Deutschland hinke man der internationalen Entwicklung mit großem Abstand hinterher, erklärten etwa Experten bei einem Workshop der TMF – Technologie- und Methoden­plattform für die vernetzte medizinische Forschung im Frühsommer diesen Jahres. © hil/aerzteblatt.de

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.
LNS
LNS LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Aktuelle Kommentare

    Archiv

    NEWSLETTER