Ärzteschaft
Honorare wurden TI-Verweigerern in Niedersachsen um 1,2 Millionen Euro gekürzt
Freitag, 18. Oktober 2019
Hannover – Rund 1,2 Millionen Euro hat die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) im 1. und 2. Quartal des laufenden Jahres von Verweigerern der Telematikinfrastruktur (TI) einbehalten. Das schreibt die KVN in der Oktoberausgabe des Niedersächsichen Ärzteblattes.
Der Gesetzgeber hatte als Strafe für den Nichtanschluss an die TI bis zum 30. September 2019 einen Abzug von einem Prozent des Praxisumsatzes vorgegeben. Wie die KVN schreibt, waren im 1. Quartal 2019 von 11.054 Praxen in Niedersachsen, die für den TI-Anschluss in Frage kommen, 1.247 mit den vorgeschriebenen Honorarkürzungen belegt.
Die Kürzungssumme belief sich auf etwa 732.231 Euro. Damit waren im ersten Quartal rund elf Prozent der Praxen von einer Honorarkürzung betroffen. Im Durchschnitt lag der Kürzungsbetrag bei etwa 587 Euro. Im zweiten Quartal 2019 wurden von 11.062 Praxen 1.009 Praxen sanktioniert. Das sind neun Prozent. Die Kürzungssumme betrug rund 479.962 Euro. Das sind durchschnittlich etwa 475 Euro pro Praxis.
Die KVN betonte, die Einbehaltung der Honorare sei eine Aufgabe, die man „nur widerwillig“ vollziehe. Man habe aber „keine Wahl“. Der Gesetzgeber habe diese nach mehrfacher Fristverlängerung vorgegeben. Die letzte Frist sei jetzt verstrichen. Kritik am Gesetzgeber übte die KVN bei der Umsetzungsfrage.
So habe sich mit der Honorarabrechnung für das 1. Quartal 2019 zwar erstmals die Frage der Umsetzung der Honorarkürzungen gestellt. Der Gesetzgeber habe dazu aber kaum Vorgaben gemacht, moniert die KVN. Für die KVN gelte daher: Praxen, die bis zum 31. März 2019 die TI-Komponenten bestellt und dies der KVN gegenüber in einer „Eigenerklärung“ angezeigt haben, würden für die Quartale 1/2019 und 2/2019 von der Honorarkürzung ausgenommen.“
Die Gründe, warum diese Praxen den TI-Anschluss weder vollzogen noch eingeleitet haben, dürften vielfältig sein, spekuliert die KVN. Sie nennt die Sorge um das Arztgeheimnis und den Datenschutz, aber auch Praxisinhaber, die kurz vor dem Ruhestand stehen.
„Sie sehen wohl keinen Sinn mehr darin, in eine Zukunftstechnologie zu investieren, an der sie keinen Anteil mehr haben werden. Vor diesem Hintergrund werden die Honorarkürzungen in Kauf genommen“, so die KVN.
Für diejenigen, die noch viele Jahre Praxistätigkeit vor sich hätten, sei die Sache „allerdings nicht ausgestanden“. Die Kürzungen setzen sich mit steigender Tendenz fort, so die KVN. Ab 31. März 2020 beträgt die Kürzungssumme 2,5 Prozent des Praxisumsatzes, wenn Ärzte nicht an die TI angeschlossen sind.
© may/aerzteblatt.de

Ich als Patientin möchte selbst entscheiden!!!
Wer dann alles was über mich weiß und damit macht, erfahre ich aber nicht und soll es auch nicht entscheiden, auch nicht, wiesehr das meine Kinder und Enkelkinder mitbetrifft. So will es Herr Spahn. Ich fühle mich verkauft und verraten.

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..digitale Patienbt - auch ungefragt !

..wir wurden nie gefragt !

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