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Politik

Sieben Anträge auf Zulassung von Suizidmittel in sieben Monaten

Dienstag, 22. Oktober 2019

/BfArM, Frank Rümmele

Berlin – Zwischen dem 1. Februar und 31. August sind beim Bundesinstitut für Arznei­mittel und Medizinprodukte (BfArM) sieben Anträge auf Erwerb eines tödlich wirkenden Medika­ments zum Zweck der Selbsttötung eingegangen. Das geht aus einer gestern ver­öffentlich­ten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Fünf Anträge wurden demnach nach Anhörung der jeweiligen Antragsteller abgelehnt. In zwei Fällen steht eine Antwort der Antragsteller auf das Anhörungsschreiben des Bun­des­­i­nstituts noch aus.

Nach Ansicht der Bundesregierung ist die starke Lebensschutzorientierung des Grund­geset­zes ein gewichtiges Argument dafür, dass es nicht Aufgabe des Staates sein kann, die Tö­tung eines Menschen durch staatliche Handlungen aktiv zu unterstützen.

Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen Mai ist der Staat nicht verpflichtet, Bürgern einen Zugang zu tödlichen Medikamenten zu gewähren, wenn keine krankheitsbedingte Notlage vorliegt (BVerwG 3 C 6.17). © kna/aerzteblatt.de

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