Politik
Systemwechsel bei Pflegekosten in Krankenhäusern
Dienstag, 22. Oktober 2019
Berlin – Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband und Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf den Fallpauschalenkatalog 2020 geeinigt. Darin sind die einzelnen diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRGs) erstmals um die Pflegepersonalkosten bereinigt, so wie es das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) vorgeschrieben hatte.
Die Gesamthöhe der ausgegliederten Pflegepersonalkosten beläuft sich auf etwa 15 Milliarden Euro. Ab dem kommenden Jahr werden die Pflegepersonalkosten in den Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen im Rahmen des Pflegebudgets krankenhausindividuell verhandelt.
Die Einigung beruht auf Vorarbeiten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Im neuen Fallpauschalenkatalog wurden die Pflegepersonalkosten aus jeder DRG herausgerechnet. Die so bereinigten DRGs werden als a-DRGs bezeichnet, wobei „a“ für „ausgegliedert“ steht.
Kongruenz zwischen a-DRGs und Pflegebudget erzielen
Grundlage des künftig zu verhandelnden Pflegebudgets ist ein Pflegeerlöskatalog, in dem tagesbezogene voll- und teilstationäre Bewertungsrelationen für die Pflege am Bett pro Tag ausgewiesen werden. Ziel ist es dabei, eine Kongruenz zwischen den a-DRGs und dem Pflegebudget zu erzielen.
Im Pflegebudget sollen dabei die Kosten enthalten sein, die für die Pflege am Bett entstehen. In der sogenannten Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung haben DKG und GKV-Spitzenverband verabredet, dass es sich dabei um die Personalkosten des Pflegedienstes auf der Normalstation, der Intensivstation, in der Dialyse und auf den bettenführenden Aufnahmestationen handelt.
Ein mehrjähriger Prozess
„Mit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den DRGs verbinden die Krankenhäuser die Erwartung, dass die Personalkosten besser und vollständig refinanziert werden können“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der DKG, Georg Baum.
„Es bleibt zu hoffen, dass von diesem grundlegenden Umbau der Vergütung vor allem jene Krankenhäuser profitieren, bei denen hohe Pflegeausgaben auch als gute Pflege bei Patienten ankommen“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. „Denn diese Reform zielte gerade darauf ab, die direkte Pflegeleistung am Patientenbett eins zu eins zu vergüten.“
Die Vertragspartner weisen darauf hin, dass es absehbar sei, dass die sachgerechte Herauslösung der Pflegekosten aus dem Fallpauschalsystem und die Optimierung der DRGs mit ausgegliederten Pflegekosten ein mehrjähriger Prozess sein würden. © fos/aerzteblatt.de

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