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Politik

Notfallsanitäter­reform kommt nicht wie geplant

Dienstag, 22. Oktober 2019

/Schepers_Photography, stock.adobe.com

Berlin – Union und SPD haben die Pläne, dass Notfallsanitäter unter bestimmten Bedin­gungen bei Patienten in lebensbedrohlichen Situationen eigenständig ärztliche Aufgaben übernehmen dürfen, vertagt.

Ein Antrag, der dem Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen und Operations­technischen Assistenten (ATA/OTA) angehängt war, wurde nun von beiden Parteien ge­meinsam zurückgenommen, wie die zuständige Berichterstatterin der Union im Bundes­tag, Emmi Zeulner (CSU), heute dem Deutschen Ärzteblatt, bestätigte.

Angedacht war konkret, dass Notfallsanitäter im Rahmen von standardisierten Vorgaben (SOP's) heilkundliche Maßnahmen auf Anordnung eines Arztes vornehmen dürfen. Dies sollte Rechtssicherheit herstellen, hieß es im Antrag, der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in den Bundestag eingebracht wurde.

Daran gibt es nun in den Fraktionen von Union und SPD Zweifel. Es sei mit dem Antrag keine Rechtssicherheit hergestellt, auch nicht, wenn sich Notfallsanitäter telefonisch ein OK beim Arzt einholten, erklärte Zeulner. Es gebe „Bedenken, dass das Prozedere am Ende doch keine Rechtssicherheit bringe“.

Fachgespräch angekündigt

Zeulner kündigte an, dass es nun ein Fachgespräch mit BMG, CDU, CSU und SPD geben soll, in dem Ärzte, Notfallsanitäter und Juristen ihre Ansichten darlegen sollen. Thema­tisiert werden sollen dabei unter anderem Haftungsfragen, sagte sie. Einen Termin für das Fachgespräch gibt es noch nicht.

Die CSU-Politikerin betonte, ihr sei die Sensibilität des Themas bewusst. Schließlich gehe es am Ende um Substitution oder Delegation ärztlicher Leistung. Im Fokus müsse die Rechtssicherheit für Notfallsanitäter stehen, wenn ein Arzt im Notfall nicht greifbar sei.

Zeulner wies darauf hin, dass die Koalition bereits mit dem Notfallsanitätergesetz eine Nothilfe vorgesehen habe. Das sei jedoch nicht die Lösung. Deswegen stehe sie klar hin­ter der Bundesratsinitiative Bayerns, die einstimmig im Bundesrat zu diesem Thema ver­abschiedet wurde. „Am Ende muss die Lösung eine direkte Entlastung durch mehr Rechtssicherheit für die Notfallsanitäter bewirken“, so Zeulner. Die Frage sei nun, wie Alternativen aussehen könnten – beziehungsweise die Nothilfe besser ausgestaltet werden könne.

Der zweite Teil des Antrags, mit der die Übergangszeit verlängert werden soll, innerhalb derer Rettungsassistenten sich zum Notfallsanitäter weiterqualifizieren können, soll als eigenständiger Antrag zum OTA/ATA-Gesetz wieder eingereicht werden, wie Zeulner mit­teilte. Vorgesehen ist, die bisher gültige Frist von sieben auf nun zehn Jahre zu verlän­gern. Das soll Personalsorgen im Rettungsdienst beheben und weitere Nachqualifizierun­gen ermöglichen.

„Die Verlängerung der Frist für die Weiterbildung der alten Rettungsassistenten zu den neuen Notfallsanitätern ist nach wie vor sinnvoll“, sagte der Berichterstatter für die Rettungsdienste der SPD, Dirk Heidenblut. Er betonte, was die weiteren Änderungen an­gehe, solle sich der Bundestag Zeit für eine vernünftige Lösung nehmen.

Erst kürzlich hatte der Bundesrat sich dafür ausgesprochen, rechtliche Klarheit für Not­fall­sanitäter zu schaffen, wenn diese im Einsatz lebensrettende Maßnahmen durchführen. Die Länderkammer regte ein eigenständiges Handeln der Notfallsanitäter an.

Kritik daran hatten bereits Bundesärztekammer, Ärzteverbände und Fachgesellschaften geübt. Sie wollen an der Delegation festhalten. Notfallsanitäter und Deutsches Rotes Kreuz hatten zuletzt auf Abgren­zungsprobleme im Einsatz hingewiesen. Je nach Fall und Einschät­zung seien Notfallsanitäter nicht einmal über eine Versicherung abgesichert und müssten im Zweifelsfall mit ihrem Privatvermögen haften. Handelten sie hingegen im Einsatz nicht, könnten sie auch wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden.

Das Bayerische Rote Kreuz bezeichnete den zurückgezogenen Änderungsantrag und die Ankündigung weiterer Fachgespräche heute auf Twitter als „Teilerfolg“. Vom Roten Kreuz aus Baden-Württemberg hieß es, der Notarzt treffe oft deutlich später als der Rettungs­wagen bei einem Notfall ein. Hinzu kämen Einsätze, in denen der Notarzt erst nachgefor­dert werden müsse oder der direkte Notarztdienst nicht besetzt sei. Dann müssten Not­fallsanitäter alleinverantwortlich handeln und ohne ärztliche Unterstützung Leben retten.

Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte sich bereits mit dem Antrag beschäftigt, der heute zurückgezogen wurde, – und kleinere Nachbesserungen angeregt. Sie schlägt vor, dass Not­fallsani­täter eigenständig „abschließend bestimmte“ heilkundliche Maßnahmen „zur Ab­wendung von lebensbe­drohlichen Situationen oder schweren gesundheitlichen Beein­trächtigun­gen, die sofortiges Handeln erfordern“ vornehmen können sollten.

Die restliche Formulierung des Antrags hätte aus Sicht der BÄK bestehen bleiben können. Darin war vorgesehen, dass die zuständigen Behörde des jeweiligen Landes die Maßnah­men festlegen und die verantwortlichen Ärzte des Rettungsdienstes diese standardmäßig vorgeben, überprüfen und verantworten. Grundsätzlich sollte sich der Eingriff der Notfall­sanitäter „auf notfallmedizinische Zustandsbilder und -situationen einschließlich von solchen Zustandsbildern und -situationen erstrecken, in denen ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt, wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind oder eine Medikamenten­gabe zu veranlassen ist“, wie es hieß. © may/aerzteblatt.de

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