Politik
AOK: Patienten müssen ihre Rechte besser durchsetzen können
Donnerstag, 24. Oktober 2019
Berlin – Patientinnen und Patienten müssen im Schadensfall gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Arzneimittel- oder Medizinprodukteherstellern ihre Ansprüche besser durchsetzen können. Das hat heute in Berlin der AOK-Bundesverband gefordert und entsprechende Änderungen am Patientenrechtegesetz vorgeschlagen.
Der Verband setzt sich unter anderem dafür ein, die Gerichtsverfahren bei Behandlungs- und Pflegefehlern zu verkürzen und die Beweisführung für die Patienten zu erleichtern. Außerdem sollten Ärzte und Therapeuten gesetzlich verpflichtet werden, Patienten über Behandlungsfehler zu informieren. Ebenso müsse es für Ärzte, Therapeuten und Medizinproduktehersteller künftig obligatorisch sein, eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen, damit Patienten im Schadensfall Ansprüche auch geltend machen könnten.
Auch die Haftungsregelung bei Arzneimittelschäden müsse novelliert werden, forderte der AOK-Bundesverband in einem Positionspapier. Zwar habe der Gesetzgeber im Jahr 2002 das Arzneimittelgesetz geändert, um Patienten bei gesundheitlichen Schädigungen den Kausalitätsnachweis zu erleichtern. Die Praxis habe aber gezeigt, dass die Arzneimittelhersteller auch unter den neuen Rahmenbedingungen die Schadensersatzansprüche von Patienten grundsätzlich abwehren könnten.
Dazu müssten sie lediglich auf eine andere mögliche Schadensursache, wie etwa das fortgeschrittene Alter oder Vorerkrankungen des geschädigten Patienten verweisen. „Das hat dazu geführt, dass seit 2002 kein einziger Hersteller in Deutschland zu Schadensersatzleistungen verurteilt wurde“, heißt es in dem Positionspapier.
„Die Erfahrungen aus der täglichen Beratung und Unterstützung unserer Versicherten im Falle vermuteter Behandlungsfehler zeigen, dass eine Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes von 2013 notwendig ist“, sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch, heute bei der Vorstellung des Positionspapiers. Immerhin wendeten sich jährlich rund 16.000 Versicherte an die AOK, weil sie einen Behandlungsfehler vermuteten. Bei einem Viertel der Fälle sei der Verdacht soweit begründet, dass die AOK ein Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung veranlasse. „Die Patientenrechte müssen auf die politische Agenda“, forderte Litsch.
Unterstützung erfährt die AOK bei ihrem Anliegen von der SPD. „Es gibt Handlungsbedarf“, erklärte deren gesundheitspolitische Sprecherin Sabine Dittmar. „Die im Jahr 2013 getroffenen Regelungen müssen dringend auf den Prüfstand.“ Denn nach wie vor gebe es für Patientinnen und Patienten zu hohe Hürden, um im Schadensfall eigene Rechte durchsetzen zu können. „Wir werden die Gespräche dazu mit dem Koalitionspartner aufnehmen, so, wie wir das im Koalitionsvertrag vereinbart haben“, versprach Dittmar. Beim Thema Patientenrechte stehe niemand in der Koalition „auf der Bremse“. Es sei angesichts der Vielzahl an Gesetzesverfahren in den letzten Monaten nur noch nicht aufgerufen worden. Sie rechne mit einer Aufnahme von Gesprächen Anfang 2020.
Wie zuvor schon AOK-Chef Litsch, forderte auch Dittmar Erleichterungen bei der Beweisführung für Patienten, die zu Schaden gekommen sind, und einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz für Behandler und Medizinproduktehersteller. Außerdem forderte die Gesundheitspolitikerin die Einrichtung eines Härtefallfonds, damit geschädigte Patienten auch jenseits des Schadensrechts finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen könnten. Darüber hinaus erneuerte Ditmar eine alte Forderung ihrer Partei nach einem europäischen Entschädigungsfonds für Patienten, die durch fehlerhafte Medizinprodukte zu Schaden gekommen sind.
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Die Diskussion darüber war im Rahmen des PIP-Skandals wieder aufgekommen. Im Jahr 2010 war bekannt geworden, dass das inzwischen insolvente französische Unternehmen Poly Implant Prothèse (PIP) Brustimplantate statt mit Spezial-Silikon mit billigerem Industrie-Silikon befüllt hatte. Die Kissen reißen leichter und können Entzündungen auslösen.
Weltweit waren zehntausende Frauen betroffen, allein in Deutschland schätzungsweise rund 6.000. Der TÜV hatte das Herstellungsverfahren bei PIP zertifiziert, nicht aber die Silikonkissen selbst kontrolliert. Betroffene Frauen haben zwischenzeitlich auch versucht, den TÜV für Schäden haftbar zu machen. Im Februar 2020 werde der Bundesgerichtshof grundsätzlich darüber entscheiden, ob der TÜV haftet oder nicht, kündigte der Medizinrechtler Jörg Heynemann an.
Wie zuvor schon Dittmar, mahnte auch er eine bessere Fehlerkultur an, damit Patienten zu ihrem Recht kommen und Behandler aus Fehlern lernen könnten. Es dürfe nicht sein, dass zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte von den Krankenhausverwaltungen oder den Haftpflichtversicherern gedrängt würden, Fehler zu vertuschen. „Das ist auch eine psychische Belastung für die Behandler“, sagte der Rechtsanwalt. Ditmar ergänzte, ein offensiver Umgang mit Fehlern müsse zu einem Qualitätsmerkmal von medizinischen Einrichtungen werden. © HK/aerzteblatt.de

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