Ärzteschaft
Weltärztebund bestätigt Ablehnung des ärztlich assistierten Suizids und der Euthanasie
Freitag, 1. November 2019
Berlin – Die 70. Generalversammlung des Weltärztebundes (WMA) hat in einer Deklaration die Ablehnung von Euthanasie und ärztlich unterstütztem Selbstmord bekräftigt.
Danach liegt Euthanasie dann vor, wenn ein Arzt bewusst eine tödliche Substanz verabreicht oder eine Intervention durchführt, um den Tod eines entscheidungsfähigen Patienten auf eigenen freiwilligen Wunsch des Patienten zu verursachen.
Ärztlich assistierter Selbstmord beziehe sich auf Fälle, in denen ein Arzt auf freiwilligen Wunsch eines entscheidungsfähigen Patienten bewusst einem Patienten ermögliche, sein eigenes Leben zu beenden, indem er medizinische Substanzen mit der Absicht verschreibe oder bereitstelle, den Tod herbeizuführen.
Allerdings handle der Arzt, der das Grundrecht des Patienten auf Ablehnung der medizinischen Behandlung respektiere, nicht unethisch, indem er auf unerwünschte Pflege verzichte, auch wenn die Einhaltung eines solchen Wunsches zum Tod des Patienten führe.
„Ärzte sind dem Leben verpflichtet. Es ist wichtig, dass der Weltärztebund das noch einmal zum Ausdruck gebracht hat“, kommentierte der Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt die Deklaration. Ärzte dürften nicht dazu gezwungen werden, Patienten bei der Selbsttötung zu unterstützen oder Euthanasie durchzuführen.
Die Generalversammlung des Weltärztebundes tagte vom 23. bis 26. Oktober in Tiflis. Der Verabschiedung der Deklaration waren intensive Diskussionen und Abstimmungen mit Ärzten und Nichtmedizinern auf der ganzen Welt vorangegangen. „Da wir Konsultationskonferenzen mit allen Kontinenten der Welt durchgeführt haben, glauben wir, dass diese überarbeitete Formulierung mit den Ansichten der meisten Ärzte weltweit übereinstimmt“, sagte der Vorstandsvorsitzende des WMA, Frank Ulrich Montgomery. © hil/aerzteblatt.de

Zur Deklaration
"Ärzte zwingen" will meines Wissens so gut wie keiner. Er geht nur um eine Erlaubnis zu assistieren.
„Ärzte sind dem Leben verpflichtet".
Der Lebenswille des Patienten ist also unerheblich? Der Apodiktik des Mottos entsprechend müsste ein Arzt Patienten auch zu lebenserhaltenden Behandlungen zwingen, die diese ausdrücklich nicht wünschen.

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