Politik
Drogenbeauftragte für Werbeverbot von E-Zigaretten und flächendeckende Substitutionsbehandlung
Dienstag, 5. November 2019
Berlin – Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), hat sich für ein umfassendes Tabakaußenwerbeverbot ausgesprochen. Dies müsse alle herkömmlichen Zigaretten sowie E-Zigaretten als Dampfer- und Erhitzerprodukte umfassen, sagte sie heute bei der Vorstellung des Drogen- und Suchtberichts 2019 in Berlin.
„Der Anteil rauchender Jugendlicher hat sich in den vergangenen 10 bis 15 Jahren zwar um zwei Drittel verringert – E-Zigaretten kommen aber bei jungen Menschen sehr gut an, auch oder weil sie sehr aggressiv beworben werden“, sagte Ludwig.
Die Drogenbeauftragte sieht „keine schlechten Chancen“ dafür, dass ein umfassendes Tabakwerbeverbot noch in diesem Jahr verabschiedet werden könnte. „Die Gespräche auch mit den Fraktionen machen mich hier recht optimistisch“, sagte sie vor der Presse. Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem Tabakwerbung auf Außenwänden noch erlaubt ist.
Bei den illegalen Substanzen bleibt Cannabis laut dem Drogen- und Suchtbericht nach wie vor die am häufigsten konsumierte Droge, sowohl bei Erwachsenen als auch bei Jugendlichen. Danach gaben 19 Prozent der Jugendlichen an, in ihrem Leben Cannabis konsumiert zu haben; bei den jungen Erwachsenen von 18 bis 25 Jahren waren dies 42,5 Prozent.
Drogenbeauftragte noch im Abwägungsprozess zum Thema Cannabis
„Wir müssen jungen Menschen klarmachen, dass Cannabis nicht einfach ein Kraut ist, sondern ein Gefahrenpotenzial hat“, betonte Daniela Ludwig. Bei der Frage, ob man Cannabiskonsum für Erwachsene legalisieren beziehungsweise den Stoff kontrolliert abgeben sollte, befinde sie sich noch in einem „intensiven Abwägungsprozess mit vielen Gesprächen“. „Ich will nicht an festgefahrenen Meinungen festhalten, aber wir müssen uns erst intern einig werden“, sagte die Drogenbeauftragte.
Substanzen wie Heroin, Neue Psychoaktive Stoffe (NPS) oder Kokain sind dem Drogen- und Suchtbericht zufolge weniger konsumiert worden. Dennoch seien opioidhaltige Substanzen, etwa Heroin, weiterhin die Hauptursache für Todesfälle durch Drogenkonsum. Die Zahl der Drogentoten ist laut Bericht 2018 im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant geblieben (2018: 1.276 Personen).
Aufgrund dieser stabilen Entwicklung habe sie „absolut wenig Verständnis“ für Forderungen nach einer Eigenbedarfsregelung für Drogen wie Heroin oder Kokain, wie sie zuletzt in Berlin laut wurden, sagte Ludwig. Schon ein einmaliger Konsum dieser harten Drogen könne zum Tode führen.
Einsatz für flächendeckende Substitutionsbehandlung
„Wichtiger ist, in der Praxis die Anstrengungen für opioidabhängige Menschen zu verstärken“, erklärte die Drogenbeauftragte. Beispielsweise auch durch eine flächendeckende Substitution mit Methadon oder Buprenorphin. Hierfür brauche man mehr substituierende Ärzte, zumal deren Zahl seit Jahren zurückgehe. „Wir haben so viele tolle Ärzte, die keine Angst vor dieser besonderen Patientengruppe haben“, sagte sie. Diese müssten erreicht und unterstützt werden.
„Die Äußerungen der neuen Drogenbeauftragten lassen hoffen, dass die Bundesregierung in Ansätzen verstanden hat, dass die Prohibitionspolitik mehr Probleme schafft als sie löst“, erklärte Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Drogenpolitik der Grünen im Bundestag. Endlich werde ein offener Dialog angestrebt.
Die Kriminalisierung von Konsumierenden schade den Betroffenen und belaste die Justiz. Um den Gesundheits- und Jugendschutz zu stärken, müsse es eine kontrollierte Abgabe von Cannabis geben, forderte die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. „Unser Gesetzentwurf liegt vor, die Koalition braucht nur zuzustimmen“, erklärte die Grünen-Politikerin. © PB/aerzteblatt.de

Flächendeckende Substitution?
Es gibt eine ganz einfache Lösung für das Problem: Abschaffung des §5 der BtMVV!
Alternativ wäre ein kontrollierter, regulierter Zugang zu Drogen für Erwachsene auch für "harte" Drogen denkbar, im britischen "Blueprint" von 2010 schon konkretisiert.
Menschen sterben an der Illegalität und deren Folgen - nicht an den Drogen selbst. Wenn die Kozentration der Droge im erworbenen Gemisch unbekannt ist, wenn Streckstoffe wie Lidocain bei iv-Konsum tödlich wirken - das liegt weder an der Droge noch an den Konsumenten!
Illegal ist auch Alkohol eine tödliche Droge - man denke an die indischen Hochzeiten mit Hunderten von Toten oder die Vergiftung von Touristen in der Türkei durch gepantschten Schnaps.
Jugend- und Konsumentenschutz in einem vollständig illegalen Markt ist illusorisch - der beliefert Jeden, der bezahlt

Falsche Begründung
"E-Zigaretten kommen aber bei jungen Menschen sehr gut an, auch oder weil sie sehr aggressiv beworben werden.“
"E-Zigaretten" werden bislang so gut wie gar nicht beworben, ganz einfach deshalb, weil dieser Markt sehr, sehr weit aufgesplittet ist und es unter den vielen Herstellern keine Werbegemeinschaft gibt - so man denn die Big-T mal außen vor lässt. Allerdings leistet Werbung in diesem Fall keine Verbraucher-Aufklärung, deshalb ist ein Verbot nicht unsinnig.

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