Politik
Krankenhäuser sollen bei beanstandeten Abrechnungen Strafen zahlen
Dienstag, 5. November 2019
Berlin – Die Bundesregierung will für Krankenhäuser eine Strafzahlung in Höhe von 300 Euro pro Fall einführen, wenn der Medizinische Dienst (MD) eine Abrechnung beanstandet. Das geht aus einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum MDK-Reformgesetz hervor.
Damit würde eine langjährige Forderung der Krankenkassen umgesetzt. Bislang müssen nur die Krankenkassen eine Strafe von 300 Euro bezahlen, wenn eine von ihnen als falsch bewertete Abrechnung vom Medizinischen Dienst nicht beanstandet wird.
„Durch die Regelung wird bereits für das Jahr 2020 ein Aufschlag festgelegt, den die Krankenhäuser zusätzlich zu der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Abrechnungsbetrag an die Krankenkassen zu zahlen haben“, heißt es in dem Änderungsantrag. Durch die Regelung werde den Krankenhäusern „ein Anreiz für eine regelkonforme Rechnungsstellung“ gesetzt.
Höchststrafen sollen dem Abrechnungsbetrag angepasst werden
Zudem soll auch der Höchstbetrag modifiziert werden, den die Krankenhäuser bei einer beanstandeten Rechnung zahlen sollen: statt einem Maximalbetrag von 1.500 Euro soll der Höchstbetrag nun bei zehn Prozent des geminderten Abrechnungsbetrags liegen.
Der Mindestbetrag habe dabei Vorrang vor dem Höchstbetrag, heißt es in dem Änderungsantrag, sodass Krankenhäuser bei einer beanstandeten Abrechnung auch dann 300 Euro bezahlen sollen, wenn der Abrechnungsbetrag unterhalb von 3.000 Euro liegt.
Das MDK-Reformgesetz wird am kommenden Donnerstag in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten. Mit ihm sollen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK), die bislang Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen sind, zu eigenständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erhofft sich dadurch mehr Unabhängigkeiten der Medizinischen Dienste von den Krankenkassen.
Prüfquote soll auf 12,5 Prozent erhöht werden
Zudem soll mit dem MDK-Reformgesetz auch die Zahl der Abrechnungsprüfungen durch die Krankenkassen begrenzt werden: mithilfe einer maximalen Prüfquote, die im Gesetzentwurf auf zehn Prozent der Krankenhausabrechnungen begrenzt wurde.
Mit einem weiteren Änderungsantrag soll die Quote nun auf 12,5 Prozent erhöht werden. „Dadurch wird der Prüfumfang begrenzt, jedoch nicht in einem so intensiven Umfang wie bisher geplant“, heißt es in dem Änderungsantrag.
Zudem soll die Frist, innerhalb derer die Krankenkassen nach dem Eingang der Rechnung entscheiden können, ob sie den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Prüfung der Rechnung beauftragen, von drei auf vier Monate verlängert werden. „Die Krankenkassen erhalten dadurch mehr Zeit, um eine gezielte Auswahl der durch den MD zu prüfenden Rechnungen treffen zu können“, schreiben die Regierungsfraktionen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte die Vorhaben der Regierung. „Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum MDK-Reformgesetz, dessen Ziel faire Krankenhaus-Rechnungsprüfungen sind, drehen das Gesetz zu einem unfairen Kürzungsgesetz zulasten der Krankenhäuser“, beanstandete DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Derzeit führten circa 50 Prozent der geprüften Rechnungen zu Rechnungsanpassungen. „Durch die auf 12,5 Prozent erhöhte Prüfquote ist von etwa 1,25 Millionen Fällen auszugehen, bei denen es mit Sicherheit zu Strafzahlungen kommen wird“, so Baum weiter.
„Während der bisherige Gesetzentwurf Strafzahlungen nur für Kliniken vorsah, die im Jahr 2020 erhöhte Prüfauffälligkeiten hatten, sieht der Änderungsantrag für alle Kliniken ab Januar Zahlungen vor. Damit wird durch diese Änderung eine Kürzung von mindestens 380 Millionen Euro zulasten der Krankenhäuser im Jahr 2020 ausgelöst.“
Die Regelung führe zudem dazu, dass die Krankenkassen jede Rechnungsprüfung mit allen verfügbaren Mitteln zu einer Kürzung führen würden. Damit werde das Prüfgeschehen noch stärker streitbehaftet sein und die Gerichte noch mehr belastet werden. „Zu berücksichtigen ist außerdem, dass 50 Prozent der Kürzungen darauf zurückzuführen sind, dass Krankenhäuser Patienten in ihrer Obhut belassen und versorgen“, erklärte Baum. „Strafe für soziale Verantwortung ist völlig inakzeptabel.“ © fos/aerzteblatt.de

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