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Politik

Krankenhäuser sollen bei beanstandeten Abrechnungen Strafen zahlen

Dienstag, 5. November 2019

/pure-life-pictures, stockadobecom

Berlin – Die Bundesregierung will für Krankenhäuser eine Strafzahlung in Höhe von 300 Euro pro Fall einführen, wenn der Medizinische Dienst (MD) eine Abrechnung beanstan­det. Das geht aus einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum MDK-Reform­ge­setz hervor.

Damit würde eine langjährige Forderung der Krankenkassen umgesetzt. Bis­lang müssen nur die Krankenkassen eine Strafe von 300 Euro bezahlen, wenn eine von ihnen als falsch bewertete Abrechnung vom Medizinischen Dienst nicht beanstandet wird.

„Durch die Regelung wird bereits für das Jahr 2020 ein Aufschlag festgelegt, den die Kran­­kenhäuser zusätzlich zu der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem gemin­derten Abrechnungsbetrag an die Krankenkassen zu zahlen haben“, heißt es in dem Än­de­rungsantrag. Durch die Regelung werde den Krankenhäusern „ein Anreiz für eine regel­konforme Rechnungsstellung“ gesetzt.

Höchststrafen sollen dem Abrechnungsbetrag angepasst werden

Zudem soll auch der Höchstbetrag modifiziert werden, den die Krankenhäuser bei einer beanstandeten Rechnung zahlen sollen: statt einem Maximalbetrag von 1.500 Euro soll der Höchstbetrag nun bei zehn Prozent des geminderten Abrechnungsbetrags liegen.

Der Mindestbetrag habe dabei Vorrang vor dem Höchstbetrag, heißt es in dem Ände­rungs­antrag, sodass Krankenhäuser bei einer beanstandeten Abrechnung auch dann 300 Euro bezahlen sollen, wenn der Abrechnungsbetrag unterhalb von 3.000 Euro liegt.

Das MDK-Reformgesetz wird am kommenden Donnerstag in 2. und 3. Lesung im Bundes­tag beraten. Mit ihm sollen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK), die bislang Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen sind, zu eigenständigen Körper­schaften des öffentlichen Rechts werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erhofft sich dadurch mehr Unabhängigkeiten der Medizinischen Dienste von den Kran­kenkassen.

Prüfquote soll auf 12,5 Prozent erhöht werden

Zudem soll mit dem MDK-Reformgesetz auch die Zahl der Abrechnungsprüfungen durch die Krankenkassen begrenzt werden: mithilfe einer maximalen Prüfquote, die im Gesetz­ent­wurf auf zehn Prozent der Krankenhausabrechnungen begrenzt wurde.

Mit einem wei­teren Änderungsantrag soll die Quote nun auf 12,5 Prozent erhöht werden. „Dadurch wird der Prüfumfang begrenzt, jedoch nicht in einem so intensiven Umfang wie bisher geplant“, heißt es in dem Änderungsantrag.

Zudem soll die Frist, innerhalb derer die Krankenkassen nach dem Eingang der Rechnung entscheiden können, ob sie den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Prüfung der Rech­nung beauftragen, von drei auf vier Monate verlängert werden. „Die Krankenkassen erhal­ten dadurch mehr Zeit, um eine gezielte Auswahl der durch den MD zu prüfenden Rech­nungen treffen zu können“, schreiben die Regierungsfraktionen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte die Vorhaben der Regierung. „Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum MDK-Reformgesetz, dessen Ziel faire Krankenhaus-Rechnungsprüfungen sind, drehen das Gesetz zu einem unfairen Kürzungs­gesetz zulasten der Krankenhäuser“, beanstandete DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Derzeit führten circa 50 Prozent der geprüften Rechnungen zu Rechnungsanpassungen. „Durch die auf 12,5 Prozent erhöhte Prüfquote ist von etwa 1,25 Millionen Fällen auszu­gehen, bei denen es mit Sicherheit zu Strafzahlungen kommen wird“, so Baum weiter.

„Während der bisherige Gesetzentwurf Strafzahlungen nur für Kliniken vorsah, die im Jahr 2020 erhöhte Prüfauffälligkeiten hatten, sieht der Änderungsantrag für alle Kliniken ab Januar Zahlungen vor. Damit wird durch diese Änderung eine Kürzung von mindestens 380 Millionen Euro zulasten der Krankenhäuser im Jahr 2020 ausgelöst.“

Die Regelung führe zudem dazu, dass die Krankenkassen jede Rechnungsprüfung mit allen verfügbaren Mitteln zu einer Kürzung führen würden. Damit werde das Prüfge­sche­hen noch stärker streitbehaftet sein und die Gerichte noch mehr belastet werden. „Zu be­rücksichtigen ist außerdem, dass 50 Prozent der Kürzungen darauf zurückzuführen sind, dass Kranken­häuser Patienten in ihrer Obhut belassen und versorgen“, erklärte Baum. „Strafe für soziale Verantwortung ist völlig inakzeptabel.“ © fos/aerzteblatt.de

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