Politik
Koalition will Hygienesonderprogramm verlängern
Mittwoch, 6. November 2019
Berlin – Union und SPD wollen das Hygienesonderprogramm, das Krankenhäuser bei der personellen Ausstattung mit Hygienepersonal nach den Vorgaben des Infektionsschutzrechts unterstützen soll, verlängern. Das gilt aber nicht für alle laufenden Förderzeiträume. Die Große Koalition will zudem einen neuen Schwerpunkt bei Antibiotic Stewardship (ABS) setzen, wie ein Änderungsantrag zum MDK-Reformgesetz zeigt, der dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) vorliegt.
Mit ABS seien koordinierte, interdisziplinär abgestimmte Maßnahmen gemeint, die den Einsatz von Antiinfektiva in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Evidenz sowie von Daten zu Antibiotikaverbrauch und -resistenz nachhaltig verbessern sollen, erläutern CDU, CSU und SPD in dem Antrag. Dem sachgerechten Einsatz von Antibiotika bei der Behandlung von Infektionen im Krankenhaus komme eine zunehmende Rolle zu.
Dem Antrag zufolge soll die Laufzeit des Hygienesonderprogramms teilweise über das Jahr 2019 hinaus um drei Jahre bis zum Jahr 2022 verlängert werden. Es seien eigentlich keine weiteren Übergangsregelungen vorgesehen gewesen, heißt es in der Begründung zum Antrag.
„Da aber die Qualifikation von entsprechendem Hygienefachpersonal in den Ländern nicht in dem erwarteten Umfang stattgefunden hat, wird auf dem Arbeitsmarkt voraussichtlich auch nach dem 31. Dezember 2019 qualifiziertes Fachpersonal noch nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, um den Bedarf der Einrichtungen voll zu decken“, schreiben Union und SPD. Die Bundestagsfraktionen bezeichnen es als „sachgerecht, die Förderung in den Bereichen, in denen weiterhin Mangel besteht, fortzusetzen“.
Nicht weiter gefördert wird dem Antrag zufolge die Förderung für „normale“ Hygienefachkräfte. „Diese Förderungsmöglichkeit wird nicht verlängert und läuft somit wie vorgesehen mit Ablauf des Jahres 2019 aus“, heißt es in dem Antrag. Grund sei ein Bericht des GKV-Spitzenverbandes zum Hygienesonderprogramm in den Förderjahren 2013 bis 2018.
Förderung für Spezialisten verlängert
Dieser habe gezeigt, „dass in diesem Bereich die Anforderungen weitestgehend erreicht wurden“. „Aus diesem Grund wird diese Förderung nicht fortgesetzt.“ Damit kann eine Neueinstellung, interne Besetzung neu geschaffener Stellen oder eine Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen von reinen Hygienefachkräften nur noch bis zum 31. Dezember 2019 gefördert werden. Bis dahin gilt eine Förderung in Höhe von 90 Prozent – oder zusätzlich entstehenden Personalkosten für die Jahre 2013 bis 2019.
Die frei werdenden finanziellen Kapazitäten werden laut Koalition insbesondere zur Förderung des Bereiches ABS verwendet. Bezuschusst werden sollen zum Beispiel Krankenhaushygieniker mit abgeschlossener Weiterbildung zum Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie. Geplant ist eine Förderung in Höhe von 75 Prozent der zusätzlich entstehenden Personalkosten für die Jahre 2013 bis 2022.
50 Prozent der zusätzlich entstehenden Personalkosten für die Jahre 2013 bis 2022 soll es für Krankenhaushygieniker mit strukturierter curricularer Fortbildung Krankenhaushygiene und mit Fortbildung im Bereich der rationalen Antibiotikatherapieberatung in Anlehnung an die Fortbildung der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie geben, sofern die Neueinstellung, interne Besetzung neu geschaffener Stellen oder Aufstockung bis zum 31. Dezember 2019 vorgenommen worden ist.
Ebenfalls förderwürdig für die Bundesregierung sind Krankenhaushygieniker mit strukturierter curricularer Fortbildung Krankenhaushygiene. Für Neueinstellungen, die interne Besetzung neu geschaffener Stellen oder Aufstockung nach dem 31. Dezember 2019 sollen Krankenhäuser 50 Prozent der zusätzlich entstehenden Personalkosten für die Jahre 2020 bis 2022 erhalten. Abweichend von den bisherigen Regelungen soll damit die Förderung um drei Jahre bis zum Jahr 2022 verlängert werden.
Darüber hinaus sollen nach dem 31. Dezember vorgenommene Neueinstellungen, interne Besetzung neu geschaffener Stellen oder Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen von Fachärzten für Innere Medizin und Infektiologie (Förderung von 75 Prozent der zusätzlich entstehenden Personalkosten für die Jahre 2020 bis 2022), Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Infektiologie (ebenfalls 75 Prozent), Fachärzten als Experten für ASB mit strukturierter curricularer Fortbildung ASB (50 Prozent) bezuschusst werden.
Weitere pauschale Zuschüsse sind für Fort- und Weiterbildungen der Ärzte bis 2022 vorgesehen. „Angesichts der wenigen Weiterbildungsstätten und des noch bestehenden Mangels an entsprechenden Fachärztinnen und Fachärzten sollen die Weiterbildungen ohne eine zahlenmäßige Begrenzung erfolgen und gefördert werden können“, heißt es in dem Änderungsantrag. Weiterbildungen, die bis 2022 begonnen wurden, sollen auch nach Ablauf der Frist weiter gefördert werden.
Zusätzlich sieht die Bundesregierung weitere Mittel für vertraglich vereinbarte externe Beratungsleistungen in ABS durch Fachärzte für Innere Medizin und Infektiologie oder mit abgeschlossener Zusatzweiterbildung vor. Angesetzt wird eine pauschale Förderung von 400 Euro je Beratungstag für die Jahre 2016 bis 2026.
Die Verlängerung des Hygienesonderprogramms – und damit die zusätzlichen Mittel für sämtliche Personaleinstellungen – muss bei den Landesbasisfallwerten für das Jahr 2023 – und nicht schon 2020 – erhöhend berücksichtigt werden. Soweit zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Landesbasisfallwerte für 2023 im Herbst 2022 die relevanten Finanzierungsbeträge noch nicht abschließend feststehen, seien diese zu schätzen. Entstehende Fehlschätzungen seien bei der Vereinbarung des Basisfallwerts für das Folgejahr zu be- richtigen, heißt es. © may/aerzteblatt.de

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