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Politik

Regierung will Amtszeit bei Funktionären des Medizinischen Dienstes einschränken

Dienstag, 5. November 2019

/Rawpixel.com, stock.adobe.com

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sowie die Bundestagsabgeordneten der Koalitionsfraktionen wollen die Amtszeit von Mitgliedern der Verwaltungsräte des neuen Medizinischen Dienstes (MD) begrenzen.

Laut einem Änderungsantrag zum MDK-Reformgesetz, das in dieser Woche in die ab­schließenden parlamentarischen Beratungen geht, sollen die gewählten Vertreter künftig maximal zwei Amtsperioden in ihren Ämtern verbleiben. Das geht aus Änderungsan­trä­gen hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen.

Diese Regelung gelten auch rückwirkend: Wer bei in Kraft treten des Gesetzes am 1. Janu­ar 2020 Mitglied eines Verwaltungsrates des bisherigen Medizinischen Dienstes der Kran­kenversicherung (MDK) ist, „kann einmalig wiedergewählt werden.“ Der Gesetzgeber will damit „eine regelmäßige Erneuerung aufseiten der Vertreter der Selbstverwaltung der Krankenkassen fördern und die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste stärken“, heißt es in der Antragsbegründung.

Zusätzlich soll in die Gremien des künftigen Medizinischen Dienstes (MD) niemand ge­wählt werden können, der bereits mehr als ein Ehrenamt in „einem Selbstverwaltungs­or­gan eines Versicherungsträgeres, eines Verbandes eines Versicherungsträger oder eines anderen MD inne hat“, heißt es.

Dafür wird die bisherige Unvereinbarkeitsregelung aufgehoben, die besagte, dass eine Person nicht Mitglied in einem Verwaltungsrat oder der Vertreterversammlung einer Kran­kenkassen oder -verbandes sowie gleichzeitig Mitglied eines Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes sein darf.

„Dies erleichtert es den Verwaltungsräten der Krankenkassen, Vertreter mit Erfahrung und Expertenwissen in den Verwaltungsrat des Medizinischen Diensts zu entsenden“, so der Antrag. Gleichzeitig heißt es, dass „dieses Verbot der Ämterhäufung“ auch das „Risiko ei­nes Interessenskonflikts vermindert und stärkt dadurch die Unabhängigkeit der Medizini­schen Dienste.“

Speziell geregelt wird auch, dass eine Person nicht gleichzeitig im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes und des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes Bund sein darf.

In der abschließenden Sitzung im Gesundheitsausschuss morgen, in dem auch das MDK-Gesetz abschließend beraten wird, wollen die Abgeordneten der Grünen noch einen wei­teren Antrag zur Reform der Gremienstruktur einbringen: So soll – analog zum geplanten Faire-Kassenwettbewerbsgesetz (GKV-FKG) – auch im Vorstand des künftigen MD eine ver­bindliche Frauenquote eingeführt werden.

Laut dem Antrag soll es für den zweiköpfigen Vorstand des jeweiligen Medizinischen Dienstes auf Landes- und Bundesebene gelten, dass mindestens eine Frau darin vertreten ist. „Bei der MDK-Reform zeigt sich, dass die Bundesregierung die Gleichstellung in der Selbstverwaltung nur halbherzig angeht“, sagt Kirsten Kappert-Gonther aus der Bundes­tagsfraktion der Grünen, dem Deutschen Ärzteblatt.

Es sei ein Erfolg der von ihr mitgegründeten Initiative Spitzenfrauen Gesundheit, dass auch Minister Spahn für mehr Frauen in Führungspositionen im Gesundheitswesen ein­tritt. „Es reicht aber nicht, den Weg des geringsten Widerstands zu gehen und nur für den Vorstand des GKV Spitzenverbands eine Quote gesetzlich zu verankern, wo derzeit Frauen gut vertreten sind“, so Kappert-Gonther weiter. © bee/aerzteblatt.de

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