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Politik

Halbzeitbilanz: 19 Gesetze in 19 Monaten

Mittwoch, 6. November 2019

Das Bundeskabinett – allen voran Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) – zog heute eine Halbzeitbilanz der Großen Koalition. /dpa, Kay Nietfeld

Berlin – Die Mitglieder der Bundesregierung haben eine positive Bilanz nach der Halbzeit ihrer Zusammenarbeit gezogen. Bei der Vorstellung der 83-seitigen Halbzeitbilanz, die dem Bundeskabinett vorgelegt wurde, betonten die Spitzen der drei Koalitionsparteien, dass sie „arbeitsfähig und arbeitswillig“ seien.

Neben der Bestandsaufnahme in 14 Politikfeldern, die ressortübergreifend dargestellt werden, finden sich in dem Bericht auch die Überlegungen für weitere Vorhaben in den kommenden Monaten der gemeinsamen Regierungsarbeit.

„Von 300 großen Maßnahmen haben wir zwei Drittel schon auf den Weg gebracht oder voll­endet“, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Wie bereits in den vergangenen Wochen bilanziert wurde, haben die Ministerin und der Minister aus der Sozial- und Ge­sundheits­politik die meisten Gesetze auf den parlamentarischen Weg gebracht oder bereits abge­schlossen.

Unter dem Kapitel „Soziale Sicherung gerecht und verlässlich gestalten“ führt die Bun­des­regierung viele der Gesetzesvorhaben auf: Die Rückkehr zur paritätischen Finanzie­rung der gesetzlichen Krankenversicherung, der gestiegene Beitrag zur Pflegeversiche­rung, der aber durch ein Senken der Arbeitslosenversicherung kompensiert wurde.

In dieses Kapitel gehören auch die Erfolge der „Konzertierten Aktion Pflege“, bei der die drei Bundesminister Jens Spahn (CDU, Gesundheit) und Hubertus Heil (SPD, Arbeit) sowie die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) an verschiedenen Projekten gearbei­tet haben, um mehr Pflegekräfte zu gewinnen. Dazu gehören die Tarifverträge sowie das Sofortprogramm für 13.000 Pflegekräfte. Wie die Opposition bereits anmerkte, sind diese Pflege­kräfte aber weiterhin kaum in der Versorgung in Kran­kenhäusern angekommen.

Auch mit einer Ausbildungs­offensive in der Pflege werde derzeit eine Reform der Ausbildung kommen, heißt es. Dazu gehört auch die neue generalistische Pflegeaus­bildung und die Ab­schaffung des Schulgeldes bei der Ausbildung für Pfle­gekräfte. Stattdessen wird eine Ausbildungsver­gütung gezahlt.

Generell soll die verbesserte Personalausstattung in den medizinischen Einrichtungen verbessert werden, „davon profitieren Patientinnen und Patienten“, heißt es in dem Bericht. Dazu zählt, dass die Kosten für die Pfle­ge aus den diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRGs) herausge­rechnet wird und „mit dem neuen Pflegebud­get, mit dem ab 2020 die Pflegepersonalkosten kran­ken­­hausindividuell vergütet werden, wird dem Sparen zu Lasten der Pflege ein Ende ge­setzt.“

Zur Förderung des Personals gehört auch, dass die Ausbildung der Hebammen verbessert werde – dies ist die Umsetzung von EU-Recht. Auch für die Psychotherapie wurde ein eigenständiger Ausbildungsweg erarbeitet.

Danach listet der Bericht noch sieben weitere Vorhaben auf, die bereits abgeschlossen sind: das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die Verpflichtung für die Kran­kenkassen, eine elektronische Patientenakte anzubieten sowie der Ausbau der Telemedi­zin und der Apps auf Rezept.

Dazu komme der Einsatz für die Sicherheit in der Versorgung mit Arzneimitteln und Me­dizinprodukten, ein Implantateregister, eine bessere Unterstützung von Krankenhäusern, die Organentnahmen vornehmen. Auch das Masernschutzgesetz, dessen Gesetzgebung im Parlament kommende Woche abgeschlossen werden soll, ist hier aufgelistet.

In dem Bericht stellt die Bundesregierung auch dar, was sie im Bereich Sozial- und Ge­sund­heitspolitik in den kommenden Monaten plant: Für Gesundheit ist dort eine wei­tere Modernisierung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen sowie ein Ende des Schulgeldes vorgesehen.

Auch wird eine Notfallreform angekündigt. „Dafür sollen die ärztlichen Bereitschafts­diens­te mit den Notfallambulanzen der Krankenhäuser und den Rettungsdiensten der Länder künftig enger zusammenarbeiten“, schreibt die Bundesregierung.

Auch weitere Vorhaben in der Digitalisierung in der Versorgung sowie in der Medizin sieht die Zwischenbilanz vor: „Wir werden einen einfachen und sicheren Zugang zu neuen Behandlungsmöglichkeiten schaffen, die etwa durch telemedizinische Anwendun­gen und Vernetzungsmöglichkeiten entstehen.“

Eine Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung, wirtschaftliche, soziale und ökologische Potentiale“ soll bis Herbst 2020 Ergebnisse und Empfehlungen vorlegen. Auch gibt die Bundesregierung an, mit ihrer Strategie künstli­cher Intelligenz für alle Technologiebereiche bis 2025 bis zu drei Milliarden Euro zur Förderung von Spitzenforschung zur Verfügung zu stellen. © bee/aerzteblatt.de

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