Politik
Halbzeitbilanz: 19 Gesetze in 19 Monaten
Mittwoch, 6. November 2019
Berlin – Die Mitglieder der Bundesregierung haben eine positive Bilanz nach der Halbzeit ihrer Zusammenarbeit gezogen. Bei der Vorstellung der 83-seitigen Halbzeitbilanz, die dem Bundeskabinett vorgelegt wurde, betonten die Spitzen der drei Koalitionsparteien, dass sie „arbeitsfähig und arbeitswillig“ seien.
Neben der Bestandsaufnahme in 14 Politikfeldern, die ressortübergreifend dargestellt werden, finden sich in dem Bericht auch die Überlegungen für weitere Vorhaben in den kommenden Monaten der gemeinsamen Regierungsarbeit.
„Von 300 großen Maßnahmen haben wir zwei Drittel schon auf den Weg gebracht oder vollendet“, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Wie bereits in den vergangenen Wochen bilanziert wurde, haben die Ministerin und der Minister aus der Sozial- und Gesundheitspolitik die meisten Gesetze auf den parlamentarischen Weg gebracht oder bereits abgeschlossen.
Unter dem Kapitel „Soziale Sicherung gerecht und verlässlich gestalten“ führt die Bundesregierung viele der Gesetzesvorhaben auf: Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, der gestiegene Beitrag zur Pflegeversicherung, der aber durch ein Senken der Arbeitslosenversicherung kompensiert wurde.
In dieses Kapitel gehören auch die Erfolge der „Konzertierten Aktion Pflege“, bei der die drei Bundesminister Jens Spahn (CDU, Gesundheit) und Hubertus Heil (SPD, Arbeit) sowie die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) an verschiedenen Projekten gearbeitet haben, um mehr Pflegekräfte zu gewinnen. Dazu gehören die Tarifverträge sowie das Sofortprogramm für 13.000 Pflegekräfte. Wie die Opposition bereits anmerkte, sind diese Pflegekräfte aber weiterhin kaum in der Versorgung in Krankenhäusern angekommen.
Auch mit einer Ausbildungsoffensive in der Pflege werde derzeit eine Reform der Ausbildung kommen, heißt es. Dazu gehört auch die neue generalistische Pflegeausbildung und die Abschaffung des Schulgeldes bei der Ausbildung für Pflegekräfte. Stattdessen wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Generell soll die verbesserte Personalausstattung in den medizinischen Einrichtungen verbessert werden, „davon profitieren Patientinnen und Patienten“, heißt es in dem Bericht. Dazu zählt, dass die Kosten für die Pflege aus den diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRGs) herausgerechnet wird und „mit dem neuen Pflegebudget, mit dem ab 2020 die Pflegepersonalkosten krankenhausindividuell vergütet werden, wird dem Sparen zu Lasten der Pflege ein Ende gesetzt.“
Zur Förderung des Personals gehört auch, dass die Ausbildung der Hebammen verbessert werde – dies ist die Umsetzung von EU-Recht. Auch für die Psychotherapie wurde ein eigenständiger Ausbildungsweg erarbeitet.
Danach listet der Bericht noch sieben weitere Vorhaben auf, die bereits abgeschlossen sind: das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die Verpflichtung für die Krankenkassen, eine elektronische Patientenakte anzubieten sowie der Ausbau der Telemedizin und der Apps auf Rezept.
Dazu komme der Einsatz für die Sicherheit in der Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten, ein Implantateregister, eine bessere Unterstützung von Krankenhäusern, die Organentnahmen vornehmen. Auch das Masernschutzgesetz, dessen Gesetzgebung im Parlament kommende Woche abgeschlossen werden soll, ist hier aufgelistet.
In dem Bericht stellt die Bundesregierung auch dar, was sie im Bereich Sozial- und Gesundheitspolitik in den kommenden Monaten plant: Für Gesundheit ist dort eine weitere Modernisierung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen sowie ein Ende des Schulgeldes vorgesehen.
Auch wird eine Notfallreform angekündigt. „Dafür sollen die ärztlichen Bereitschaftsdienste mit den Notfallambulanzen der Krankenhäuser und den Rettungsdiensten der Länder künftig enger zusammenarbeiten“, schreibt die Bundesregierung.
Auch weitere Vorhaben in der Digitalisierung in der Versorgung sowie in der Medizin sieht die Zwischenbilanz vor: „Wir werden einen einfachen und sicheren Zugang zu neuen Behandlungsmöglichkeiten schaffen, die etwa durch telemedizinische Anwendungen und Vernetzungsmöglichkeiten entstehen.“
Eine Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung, wirtschaftliche, soziale und ökologische Potentiale“ soll bis Herbst 2020 Ergebnisse und Empfehlungen vorlegen. Auch gibt die Bundesregierung an, mit ihrer Strategie künstlicher Intelligenz für alle Technologiebereiche bis 2025 bis zu drei Milliarden Euro zur Förderung von Spitzenforschung zur Verfügung zu stellen. © bee/aerzteblatt.de

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