Politik
Pflege: Sozialausschuss stimmt Entlastung Angehöriger zu
Mittwoch, 6. November 2019
Berlin – Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro sollen künftig nicht mehr für die Heimkosten ihrer pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat heute der Sozialausschuss des Bundestags mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen zugestimmt.
AfD, Linke und FDP enthielten sich, wie die Pressestelle des Parlaments heute mitteilte. Morgen will der Bundestag über die Pläne entscheiden. Auch der Bundesrat muss danach noch zustimmen.
Das Gesetz sieht vor, Eltern und Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von weniger als 100.000 Euro in der Sozialhilfe nicht mehr zum Unterhalt heranzuziehen. Bekommen Pflegebedürftige die sogenannte Hilfe zur Pflege vom Staat, wird auf das Einkommen erst dann zurückgegriffen, wenn es über der Schwelle liegt. Die Freistellung soll für Kinder pflegebedürftiger Eltern genauso wie für Eltern von volljährigen, pflegebedürftigen Kindern gelten.
Sozialverbände stimmen dem Vorhaben zu. Kommunen befürchten hingegen Milliardenkosten. Auch die Opposition kritisiert eine unklare Finanzierung. Für Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Alten- und Pflegepolitik, greift der Vorschlag zu kurz. Die Zahl der Menschen, die tatsächlich entlastet würden, sei „vergleichsweise klein“. Notwendig seien Reformen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige.
„Mit unserem Antrag zur doppelten Pflegegarantie bringen wir einen konkreten Vorschlag in den Bundestag ein, wie wir die Pflege-Eigenanteile sofort wirksam senken und dauerhaft deckeln können, um zugleich die Finanzierung aller notwendigen Pflegeleistungen zu sichern“, so Schulz-Asche. Sie forderte die Bundesregierung auf, einen breiten Beteiligungsprozess anzustoßen, um solche Reformen zu ermöglichen, die auch bei allen ankommen.
Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte heute erneut eine grundlegende Reform. „Ähnlich wie die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Behandlung von Krankheiten trägt, muss die Pflegeversicherung künftig die gesamten Pflegekosten übernehmen", so Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Durch die Pflegereform 2017 hätten mehr Menschen einen Anspruch auf Pflegeleistungen gehabt und hätten vor der Armutsfalle bewahrt werden sollen. „Doch gebracht hat es nichts. Denn das zusätzliche Geld im System ist bereits jetzt aufgebraucht“, so Brysch. Dies zeige die steigende Zahl der Sozialhilfeempfänger in der Pflege.
Der bisher gezahlte Zuschuss aus der Pflegekasse reiche nicht einmal aus, um die reinen Pflegekosten im Heim zu bezahlen, so Brysch weiter. Der Eigenanteil für die Pflege in den Einrichtungen habe sich in den vergangenen drei Jahren um knapp ein Drittel erhöht. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dürfe das Problem nicht weiter vor sich herschieben, forderte der Patientenschützer. „Er muss jetzt ein zukunftsfähiges Konzept zur Pflegefinanzierung vorlegen.“
Das Bundesgesundheitsministerium wies die Kritik der Patientenschützer zurück. Der Anstieg der Bezieher von Hilfe zur Pflege sei schwächer ausgefallen als der Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen, erklärte ein Sprecher auf Anfrage. „Setzt man den Anteil der Bezieher von Hilfe zur Pflege mit der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen ins Verhältnis, ergibt sich ein weiterer Rückgang auf deutlich unter zehn Prozent“, sagte er.
„Im stationären Bereich beläuft sich der Anteil der Pflegebedürftigen, die gleichzeitig an einem Stichtag Hilfe zur Pflege beziehen, nun auf noch rund 29,4 Prozent und ist damit so niedrig wie – außer 2017 – zuletzt im Jahr 2007." Damit zeige sich, dass die Reformen aus der letzten Legislaturperiode Zahl und Anteil der Sozialhilfebezieher unter den Pflegebedürftigen weiterhin deutlich reduziert hätten.
Die Hilfe zur Pflege wird bedürftigen Personen gewährt, die infolge von Krankheit oder Behinderung auf fremde Hilfe angewiesen sind. Voraussetzung ist, dass sie die Leistungen selbst nicht finanzieren können und auch andere Institutionen dies nicht übernehmen. © kna/may/aerzteblatt.de

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