Politik
Patientenvertreter wünschen sich mehr Beteiligung im Gesundheitswesen
Mittwoch, 6. November 2019
Berlin – Für eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung von Patientenvertretern hat sich der Paritätische Gesamtverband im Zuge der aktuellen Gesetzgebung der Bundesregierung ausgesprochen. In einem Positionspapier, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, mahnt der Verband mehr Beteiligungen und stärkere Vertretungen von Patienteninteressen an.
Das gelte besonders im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und im gerade reformierten Medizinischen Dienst (MD), der bisher unter dem Namen Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) firmiert.
Das MDK-Reformgesetz soll in dieser Woche abschließend im Bundestag beraten werden. Darin ist vorgesehen, dass Patientenvertreter künftig in den Verwaltungsräten des neuen MD seinen stimmberechtigten Sitz haben. „Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter sollten die Möglichkeit haben, den Medizinischen Dienst Bund zu Beratungszwecken für ihre Tätigkeit im Gemeinsamen Bundesausschuss zu Rate ziehen zu können. Der gesetzliche Auftrag des MD Bund ist entsprechend zu erweitern“, fordert der Verband in dem Papier.
Die Einbeziehung von Patientenvertretern müsse eine Selbstverständlichkeit werden, erklärte der Vorsitzende des Paritätischen Gesamtverbandes, Rolf Rosenbrock. Sie bringe die Perspektive der Nutzer ein. Um die Unabhängigkeit der Vertretungen zu stärken, müssten bundesweite, transparente Regelungen zu dessen Nachweis festgelegt werden, heißt es, damit offengelegt werden könne, welches Mitglied welche Zuwendungen erhalten habe.
Der stimmberechtigte Sitz in den MD-Verwaltungsräten auf Landes- und Bundesebene sollte aber nicht die einzige Stärkung von Patientenrechte in dieser Legislatur bleiben, so der Verband. So fordert er in dem Papier auch für die Arbeit der Patientenvertreter im G-BA, denen „umgehend ein Stimmrecht in Verfahrensfragen einzuräumen“ seien.
Perspektivisch sollten die bisher stimmlose Bank der Patienten auch ein volles Stimmrecht für die inhaltlichen Beschlüsse bekommen. Derzeit ist eine Mitberatung vorhanden, bei einer Abstimmung muss das Votum der Patientenvertreter abgefragt und protokolliert werden. Das Votum zählt aber nicht als Stimme.
Als weiteren Schritt für mehr Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen fordert der Verband die Umwandlung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) in eine gemeinnützige Trägerschaft. „Patientenberatung darf nicht in die Hände von Investoren gelegt werden“, heißt es. Die Unabhängigkeit müsse gesichert werden und Patientenorganisationen müssten besser in die UPD einbezogen werden.
Auch beim kommenden Aufbau eines Nationalen Gesundheitsportals sowie bei der digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen müssten Patienten eine zentrale Rolle spielen. „Es ist dafür Sorge zu tragen, dass für Personen, die nicht über eine entsprechende Hardwareausstattung und mobile Endgeräte verfügen, an öffentlichen Anlaufstellen jederzeit die Möglichkeit geschaffen wird, Einsicht in ihre elektronische Patientenakte zu nehmen.“ © bee/aerzteblatt.de

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