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Politik

Gesundheitsausschuss billigt Digitale-Versor­gung-Gesetz

Mittwoch, 6. November 2019

/creative, stock.adobe.com

Berlin – Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat die von der Bundesregierung geplante Digitalreform in veränderter Fassung mehrheitlich gebilligt. Für den Entwurf des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) votierten heute im Ausschuss die Fraktionen von Union und SPD. Grüne und Linke lehnten den Entwurf ab, AfD und FDP enthielten sich der Stimme. Der Gesetzentwurf soll morgen im Plenum verabschiedet werden.

Die Abgeordneten billigten zugleich mehrere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. So sollen Patientendaten, die von den Krankenkassen zu Forschungszwecken an den GKV-Spitzenverband zu übermitteln sind, anders als ursprünglich geplant pseudonymi­siert werden. Die Neuregelung zielt darauf ab, den Schutz der sensiblen Gesundheitsda­ten zu verbessern.

Der Gesetzentwurf sieht im Kern vor, dass sich Patienten künftig bestimmte Gesundheits-Apps vom Arzt verschreiben lassen können. Darüber hinaus soll das digitale Netzwerk ausgebaut werden. Apotheken und Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfra­struktur (TI) anzuschließen. Videosprechstunden werden gefördert.

Sprecher der Oppositionsfraktionen kritisierten den aus ihrer Sicht nicht ausreichenden Datenschutz sowie ein fehlendes Gesamtkonzept für die Digitalisierung im Gesundheits­we­sen. Sprecher der Koalitionsfraktionen werteten den Gesetzentwurf hingegen als Meilen­stein für die Digitalisierung im Gesundheitssystem. Folgen soll in absehbarer Zeit ein weiteres Gesetz mit Regelungen zu elektronischen Patientenakte (ePA). © hib/EB/aerzteblatt.de

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Kommentare

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Avatar #550935
Arco
am Freitag, 8. November 2019, 06:35

# ML Langguth

Auch zu dem Preis, dass seine Daten von anderen als seinem Arzt gelesen werden und mißbraucht werden können ?
Avatar #796703
MLangguth
am Mittwoch, 6. November 2019, 20:17

Stärkung des Patient Empowerment und Unterstützung für die Ärzte

Der Patient hat heute schon das Recht auf Aushändigung seiner Daten (seiner Dokumente) - auch heute schon elektronisch. Ab 2021 kann er diese wenn er das will in SEINE ePA einstellen lassen, wenn er sich freiwillig dafür entschieden hat eine ePA nutzen zu wollen. Er erhält damit erstmals das Datenschutzniveau, das diesen Daten angemessen ist. Wenn er will, kann er auch seinen ihn behandelnden Ärzten Einblick in den Dokumentenfundus gewähren. Das Papiergeschubse hat dann endlich ein Ende. Alles unter der Kontrolle des Patienten. Daher überhaupt kein Problem mit der ärztlichen Schweigepflicht! Der Patient erhält gemäß seinen Rechten das was er will - wie heute, nur sicherer.
Avatar #550935
Arco
am Mittwoch, 6. November 2019, 18:46

Telematik Infrastruktur v. ärztliche Schweigepflicht

Die Zwangsanbindung der Patientendaten ans Netz ist nicht nur ein Verstoss gegen die DSGVO (Datenfolgenabschätzung fehlt) sondern auch eine Unterminierung unserer ärztlichen Schweigepflicht. Mit mir nicht !
LNS
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