Politik
Bundestag verabschiedet einheitliche Ausbildungsregeln für Assistenzberufe im OP
Donnerstag, 7. November 2019
Berlin – Der Bundestag hat neue Ausbildungsregeln für änästhesietechnische und operationstechnische Assistenten (ATA/OTA) verabschiedet. Union, SPD und Grüne stimmten bei Enthaltung der übrigen Fraktionen für eine Modernisierung und bundesweite Vereinheitlichung der Ausbildung, wie der Bundestag heute mitteilte. Eine Aussprache zu dem Gesetzentwurf fand nicht statt.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der Bundesrat muss der Reform noch zustimmen. Der Gesetzentwurf beinhaltet Übergangs- und Bestandsschutzregelungen für Schulen, Lehrkräfte und jetzige Auszubildende.
Die neue Ausbildung zum ATA/OTA dauert drei Jahre und besteht auf einem theoretischem Teil und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung an Krankenhäusern und in ambulanten Einrichtungen. Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung und schließen mit einer staatlichen Prüfung ab.
Schulgeld muss künftig nicht mehr gezahlt werden. Voraussetzung für eine solche Ausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder eine mindestens zweijährige und abgeschlossene Berufsausbildung nach einem Hauptschulabschluss.
„Ein gutes Gesundheitssystem lebt von seinen hoch qualifizierten Fachkräften. Dafür brauchen wir Ausbildungen auf der Höhe der Zeit“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Mit dem Gesetz schaffe man erstmals bundesweit einheitliche Regelungen für die Ausbildung für OTA/ATA.
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Das Gesetz regelt darüber hinaus, dass die Frist im Notfallsanitätergesetz, in der sich derzeitige Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern weiterqualifizieren können, um drei Jahre bis 2023 verlängert wird.
Ebenso beschlossen wurde eine Änderung im Anti-D-Hilfegesetz. Demnach behalten Frauen, die bei einer Immunprophylaxe in der ehemaligen DDR mit Hepatitis-C infiziert wurden und deren Gesundheitszustand sich durch den medizinischen Fortschritts gebessert hat, durch die Einführung eine Bestandsschutzregelung ab 1. Januar 2020 ihre monatliche Rente.
Zudem sollen auch alle Betroffenen, denen ab 2014 die Rente herabgesetzt oder entzogen wurde, auf Antrag wieder eine Rente in der Höhe, die dem Grad der Schädigung vor der Neufestsetzung entspricht. © may/EB/aerzteblatt.de

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