Politik
Schwangerschaft: Klinik kann nicht gezwungen werden, Abbrüche vorzunehmen
Freitag, 8. November 2019
Kiel/Flensburg – Das geplante ökumenische Zentralkrankenhaus in Flensburg kann nach Angaben von Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) nicht dazu gezwungen werden, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Kliniken haben gesetzlichen Anspruch auf Förderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, wie der Minister gestern im Sozialausschuss des Landtags sagte. Dieser dürfe nicht mit Zusatzbedingungen verknüpft werden. Das Land fördert den Neubau mit Millionenbeträgen.
Bis 2026 soll das neue Zentralkrankenhaus die beiden bestehenden Kliniken ersetzen. Es soll auf dem Gelände Peelwatt entstehen und künftig mehr als 100.000 Patienten im Jahr ambulant und stationär versorgen. Die neue Einrichtung wird nach Angaben des Gesundheitsministeriums nach den beiden Standorten des Uniklinikums in Kiel und Lübeck das drittgrößte Krankenhaus in Schleswig-Holstein sein.
Die bisherigen Flensburger Krankenhausträger Malteser und Diako wollen sich an der geplanten Betriebsgesellschaft jeweils zur Hälfte beteiligen. Die Fusion der beiden Häuser zu einem modernen Klinikum wird parteiübergreifend grundsätzlich begrüßt.
Dass im künftigen Zentralkrankenhaus ein Abbruch von Schwangerschaften nur noch in medizinischen Notfällen möglich sein soll, wird indes heftig kritisiert. Politisch müsse man die Entscheidung „ganz und gar nicht goutieren“, sagte Gesundheitsminister Garg. Aber es sei vom allerersten Moment an klar gewesen, dass Schwangerschaftsabbrüche niemals auf die Zustimmung eines katholischen Krankenhauses stoßen werden.
Nur Notfälle
„Aus katholischer Perspektive ist der Schutz jedes Lebens ein zentrales Anliegen, insbesondere dort, wo es am verletzlichsten ist – am Anfang und am Ende“, teilte das Malteser Krankenhaus St. Franziskus-Hospital denn auch mit. „Das bedeutet, dass wir aus ethischen Gründen – außer im Notfall – keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Die Versorgung der Betroffenen ist nach unseren Erkenntnissen in Flensburg und Umgebung gut.“ Das Krankenhaus bleibe im Austausch beispielsweise mit Pro Familia, der Stadt und dem Sozialministerium. „Ob Handlungsbedarf besteht, werden wir in diesen Gesprächen ermitteln.“
Schwangerschaftsabbrüche bei Frauen in Konfliktsituationen sind grundsätzlich ambulante Eingriffe, die keinen Klinikaufenthalt voraussetzen. Sie werden auch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt, wie ein Sprecher der Flensburger Diako sagte. Die ambulanten Eingriffe werden den Angaben zufolge oftmals von niedergelassenen Frauenärzten in ihren Praxen vorgenommen, so, wie es der Sicherstellungsauftrag für ambulante Leistungen vorsieht.
Ein entsprechenden Angebot an Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, muss das Land sicherstellen. Der Sozialausschuss beschloss einstimmig einen Antrag, in dem das Sozialministerium gebeten wird, weiterhin Gespräche mit dem Ziel zu führen, mit allen Akteuren vor Ort die medizinische Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen in der Region Flensburg auch nach der Fertigstellung des Zentralklinikums sicher zu stellen.
Nach Angaben der Diako können die niedergelassenen Gynäkologen in der Region (derzeit 66 Praxen) Frauen in Konfliktsituationen mengenmäßig ausreichend und fachlich auf höchstem Niveau versorgen. Mit einem Zurückgehen dieses Angebotes für den Zeitraum nach der Fusion werde nicht gerechnet.
Die Diako habe daher die Position des katholischen Trägers akzeptiert, teilte die Diako mit. Diese Entscheidung sei aufgrund der insgesamt niedrigen Zahl der an der jetzigen Klinik durchgeführten Abbrüche gefällt worden. 2018 wurden nur gut 20 Eingriffe ambulant am Diakonissenkrankenhaus vorgenommen.
„Das entspricht etwa zehn Prozent der in unserer Versorgungsregion zu erwartenden Eingriffe und gehört tatsächlich grundsätzlich nicht in den Versorgungsauftrag eines Krankenhauses.“ Einen Eingriff, der einen stationären Krankenhausaufenthalt erforderlich gemacht hätte, gab es den Angaben zufolge nicht. © dpa/aerzteblatt.de

Soso
Wo bleibt der Aufschrei der Ärztekammer? Das ist ein offener Verstoß gegen das ärztliche Berufsrecht!
Der Arzt darf und muss selbst entscheiden dürfen, ob er Abbrüche durchführt oder nicht!
Das darf weder ein Chefarzt noch ein Verwaltungsdirektor entscheiden!
Kirche als Träger ist grundsätzlich abzulehnen - für ein paar Prozent der Investitionssumme 100% des Sagens über die Mitarbeiter bis hinein ins Privatleben unter Umgehung des öffentlichen Arbeitsrechts - nei Danke!!!!

inakzeptabel
Es ist absehbar, daß die dogmatische katholische Linie zu Drangsalierungen von Frauen führen wird, egal ob evangelisch, muslimisch, jüdisch, atheistisch... Köln läßt grüßen.
Bei der Größe des geplanten Krankenhauses ist es entscheidend für die Bevölkerung, ob die Versorgung in der gebotenen medizinischen Breite und fachlichen, pflegerischen etc Kompetenz gesichert sein wird. Und zwar unabhängig von der weltanschaulichen, wirtschaftlichen, sozialen, sexuellen oder genetischen Herkunft der Beteiligten. Alles andere wäre ein Verstoß gegen Artikel Eins GG. Beim Thema Schwangerschaftsabbruch wird die Versorgung, die eben manchmal doch stationär erfolgen muß, nicht gewährleistet sein. Auch wird die Ausbildung der Frauenärzt*innen nicht vollständig möglich sein, von Forschung zum Thema ganz zu schweigen.
Das alles ist selbstverständlich inakzeptabel. Die römisch-katholische Kirche kommt insofern überhaupt nicht in Betracht als (Mit-)Trägerin des neuen Krankenhauses.
Früher wäre ja klar gewesen (also etwa bis zur Ära Kohl), daß solch ein Haus in öffentlicher Trägerschaft (Stadt/Kreis/Land) sein müßte. Aber das ist ja für Marktgläubige Blasphemie. Wieviel Prozent der Wohnbevölkerung die wohl representieren?

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