Politik
Länder winken Reform der Psychotherapeutenausbildung durch
Freitag, 8. November 2019
Berlin – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung, das Gesetz für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung endgültig beschlossen, das am 26. September im Bundestag verabschiedet wurde. Damit können Universitäten und gleichgestellte Hochschulen ab dem Wintersemester 2020 einen eigenen Studiengang Psychotherapie anbieten.
Er soll sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium gliedern, das mit einer bundeseinheitlichen staatlichen Prüfung endet. Das Studium soll praktisch und theoretisch so qualifizieren, dass danach eine Approbation erworben werden kann, die bundeseinheitliche Studieninhalte und -strukturen sicherstellen soll.
Daran anschließend werden Psychotherapeuten wie andere Heilberufe ihre Weiterbildung absolvieren, in der sie sich für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen und in einem Psychotherapieverfahren spezialisieren. Danach können sie sich ins Arztregister eintragen lassen und sich um eine Zulassung für die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bewerben.
„Nach 15 Jahren Debatte ist es vollbracht. Psychotherapeuten erhalten künftig die Approbation nach einem Studium, das wesentlich nach den Vorstellungen der Profession gestaltet wurde“, betonte Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Die Reform komme vor allem psychisch kranken Menschen zugute, die weiter darauf vertrauen können, eine erstklassige, wissenschaftlich fundierte psychotherapeutische Versorgung zu erhalten, unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär Hilfe benötigten.
„Auf diesen Tag haben wir lange gewartet – das Gesetz ist ein Meilenstein für uns“, sagte auch Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung. Ab morgen gehe die Arbeit an der Weiterbildungsordnung und den anderen neuen Regelungen weiter. „Aber heute freuen wir uns erst einmal und danken allen, die das Gesetz auf den Weg gebracht und unterstützt haben“, betonte Lubisch.
Über die Reform wurde zuletzt heftig gestritten. Während die Psychotherapeuten diese begrüßten, äußerten sich Ärzteverbände und Bundesärztekammer (BÄK) kritisch. Sie hatten „dringende Nachbesserungen“ an dem Gesetz gefordert.
Der Gesetzgeber habe sich nicht auf eine Lösung der eigentlichen Probleme in der bisherigen Ausbildung Psychologischer Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten konzentriert. Stattdessen führe das Gesetz zu weitreichenden und für die Versorgungssicherheit der betroffenen Patienten problematischen Änderungen, hieß es.
Neben den Regelungen zur Psychotherapeutenausbildung sind in dem Gesetz versorgungsrelevante Regelungen im Sozialgesetzbuch V enthalten, die nicht zur Ausbildungsreform gehören, sondern eine Reform der psychotherapeutischen Versorgung bedeuten.
Dazu zählen insbesondere Zuschläge für Kurzzeittherapie, die Einführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung und nachfolgend vorgesehene Abschaffung des Antrags- und Gutachterverfahrens sowie der Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), eine neue Richtlinie zur berufsgruppenübergreifenden Versorgung für schwer psychisch Kranke mit komplexem Behandlungsbedarf zu entwickeln. © PB/aerzteblatt.de

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