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Politik

Länder winken Reform der Psychotherapeuten­ausbildung durch

Freitag, 8. November 2019

/llhedgehogll, stock.adbe.com

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung, das Gesetz für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung endgültig beschlossen, das am 26. September im Bundes­tag verabschiedet wurde. Damit können Universitäten und gleichgestellte Hochschulen ab dem Wintersemester 2020 einen eigenen Studiengang Psychotherapie anbieten.

Er soll sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium gliedern, das mit einer bundeseinheitlichen staatlichen Prüfung endet. Das Studium soll praktisch und theoretisch so qualifizieren, dass danach eine Approbation erworben werden kann, die bundeseinheitliche Studieninhalte und -strukturen sicherstellen soll.

Daran anschließend werden Psychotherapeuten wie andere Heilberufe ihre Weiterbildung absolvieren, in der sie sich für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder Er­wachsenen und in einem Psychotherapieverfahren spezialisieren. Danach können sie sich ins Arztregister eintragen lassen und sich um eine Zulassung für die Versorgung im Rah­men der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bewerben.

„Nach 15 Jahren Debatte ist es vollbracht. Psychotherapeuten erhalten künftig die Appro­bation nach einem Studium, das wesentlich nach den Vorstellungen der Profession ge­staltet wurde“, betonte Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Die Reform komme vor allem psychisch kranken Menschen zugute, die weiter da­rauf vertrauen können, eine erstklassige, wissenschaftlich fundierte psychotherapeuti­sche Versorgung zu erhalten, unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär Hilfe benötigten.

„Auf diesen Tag haben wir lange gewartet – das Gesetz ist ein Meilenstein für uns“, sagte auch Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung. Ab morgen gehe die Arbeit an der Weiterbildungsordnung und den anderen neuen Rege­lun­gen weiter. „Aber heute freuen wir uns erst einmal und danken allen, die das Gesetz auf den Weg gebracht und unterstützt haben“, betonte Lubisch.

Über die Reform wurde zuletzt heftig gestritten. Während die Psychotherapeuten diese begrüßten, äußerten sich Ärzteverbände und Bundes­ärzte­kammer (BÄK) kritisch. Sie hatten „dringende Nach­besse­rungen“ an dem Gesetz gefordert.

Der Gesetzgeber habe sich nicht auf eine Lösung der ei­gentli­chen Probleme in der bis­he­r­igen Ausbildung Psychologischer Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeuten konzentriert. Stattdessen führe das Gesetz zu weitreichenden und für die Versorgungs­sicherheit der betroffenen Patienten proble­matischen Änderungen, hieß es.

Neben den Regelungen zur Psychotherapeutenausbildung sind in dem Gesetz versor­gungs­relevante Regelungen im Sozialgesetzbuch V enthalten, die nicht zur Ausbildungs­reform gehören, sondern eine Reform der psychotherapeutischen Versorgung bedeuten.

Dazu zählen insbesondere Zuschläge für Kurzzeittherapie, die Einführung von Maßnah­men der Qualitätssicherung und nachfolgend vorgesehene Abschaffung des Antrags- und Gutachterverfahrens sowie der Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), eine neue Richtlinie zur berufsgruppenübergreifenden Versorgung für schwer psychisch Kranke mit komplexem Behandlungsbedarf zu entwickeln. © PB/aerzteblatt.de

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