Politik
FDP fürchtet „Geheimakt“ bei Kommission zur Honorarreform
Freitag, 8. November 2019
Berlin – Die Bundesregierung behält sich eine Veröffentlichung der sechs beauftragten Gutachten sowie des Abschlussberichts der wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungswesen (KOMV) vor. „Ob und wann der Bericht veröffentlicht wird, wird nach dessen Vorliegen entschieden. Einen Zwischenbericht gibt es nicht“, heißt es in einer Antwort von Thomas Gebhart, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag.
In der Antwort, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, heißt es, dass die Kommission, die zwölf Mitglieder hat, „nach Kenntnis der Bundesregierung zum derzeitigen Zeitpunkt“ im Zeitplan der Arbeit liege und ihren Bericht bis Ende 2019 vorlegen werde. Die Kommission arbeitet seit dem 22. August 2018, ihr gehören 13 Professorinnen und Professoren an.
Laut den Angaben in der Anfrage der FDP-Fraktion hat das Gremium seitdem sieben Anhörungen mit betroffenen Organisationen und Verbänden durchgeführt: So wurde im September 2018 mit Vertretern der Bundesärztekammer und dem GKV-Spitzenverband, einige Tage später mit der Bundespsychotherapeutenkammer und dem PKV-Verband gesprochen.
Gespräche gab es ebenso mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Sozialverband VdK Deutschland, der BAG Selbsthilfe und dem Bundesinnenministerium. Letzteres ist für die Bundesbeamten zuständig. Von den Ländern wurde das Finanzministerium von Rheinland-Pfalz, die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg sowie das Bayerische Gesundheitsministerin angehört.
Auch Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen, der nicht in die Honorarkommission aufgenommen wurde, war Mitte Februar 2019 von der Kommission befragt worden. Wasem hat inzwischen ein eigenes Gutachten zur Honorarreform für die Bertelsmannstiftung erstellt.
Aus den Unterlagen, sowie aus einer Anfrage der FDP-Fraktion vom Sommer 2019 geht hervor, dass die Kommission unter Wolfgang Greiner sechs Gutachten in Auftrag gegeben hat: Darunter sind vor allem internationale Vergleiche von ambulanten Vergütungen, Analysen der Beihilfesystemen der Bundesländer sowie die Bewertung verschiedener Positionen aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie dem Erweiterten Bewertungsmaßstab (EBM). Die Honorare für die sechs Studien belaufen sich auf 562.632 Euro, insgesamt kostet die Kommission 845.724 Euro.
Für die FDP-Bundestagsfraktion zeigt diese Antwort, dass die Bundesregierung einen „Geheimakt“ plane. „Es erweckt den Anschein, dass je nach Ausrichtung des Endergebnisses entschieden wird, ob sie den Bericht veröffentlichen oder nicht“, erklärte Christine Aschenberg-Dugnus, gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt.
„Wenn man wirklich an der Schaffung eines modernen Vergütungssystems, das den Stand des wissenschaftlichen Fortschrittes abbildet, interessiert wäre, dann müsste eine Veröffentlichung Pflicht sein“, sagte die FDP-Politikerin. © bee/aerzteblatt.de

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