Politik
Bundesratsinitiative für fälschungssichere Approbationsnachweise angekündigt
Montag, 11. November 2019
Wiesbaden – Einen besseren Schutz vor gefälschten Approbationsnachweisen hat das Hessische Gesundheits- und Sozialministerium angemahnt. „Patientensicherheit steht an oberster Stelle. Jeder falsche Arzt gefährdet die körperliche Unversehrtheit und das Leben von Patienten“, sagte der hessische Sozial- und Integrationsminister Kai Klose (Grüne) heute in Wiesbaden.
Er kündigte an, Hessen werde im Gesundheitsausschuss des Bundesrates einen Antrag einbringen, der die Bundesregierung auffordert, zu prüfen, wie der Fälschung von Approbationsurkunden bundesweit entgegenzuwirken ist.
Auch die hessische Ärztekammer fordert fälschungssichere Approbationsurkunden. „Die Approbationsurkunde ist kein Dokument der Ärztekammer, sondern wird von der Approbationsbehörde ausgestellt“, informierte deren Präsident, Edgar Pinkowski, Anfang des Monats. Er rief die Bundesländer auf, die Approbationsurkunden weitgehend fälschungssicher zu machen.
Hintergrund ist der Fall einer 48-jährigen Frau, die von 2015 bis 2018 in der Klinik Hospital zum Heiligen Geist in Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis) in der Anästhesie gearbeitet hat. Vier Patienten sollen durch ihre Behandlung gestorben sein, in acht weiteren Fällen sollen Gesundheitsschäden eingetreten sein.
In Hessen haben Arbeitgeber bereits heute die Möglichkeit, sich vor der Einstellung eines Arztes beim Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen zu informieren, ob und mit welchem Inhalt es eine Urkunde tatsächlich ausgestellt hat. „Fälschungen werden bei entsprechender Prüfung der Originalurkunde nach Einschätzung unsere Landesbehörde unproblematisch als solche erkannt“, sagte der hessische Sozial- und Integrationsminister.
Der Bundesratsantrag enthält daher auch den Vorschlag, das Arbeitgeber zur genaueren Prüfung der Approbationsurkunden verpflichtet werden und gegebenenfalls beim Aussteller der Urkunde nachhören müssen.
Außerdem sollten die Approbationsbehörden verpflichtet werden, sich vor Ausstellung der Approbation darüber zu vergewissern, dass es sich bei dem vorgelegten Zeugnis des bestandenen Staatsexamens um eine echte Urkunde handelt. Zudem schlägt das Ministerium vor, Arbeitgeber zu verpflichten, bei der Einstellung von Ärzten Einsicht in ein zentrales Register bei der Bundesärztekammer zu nehmen. © hil/aerzteblatt.de

Approbationsordnung
Aussetzung der Ausgabe schriftlicher Approbationsurkunden, könnten sich die AG, Gesundheitsämter u.a. Behörden vom Bestehen einwer gültigen Approbation überzeugen.
Durch die Nichtausgabe schriftlicher Approbationsurkunden könnte außerdem verhindert werden, dass für den Erhalt von Studienplätzen eingegangene Verpflichtungen umgangen werden, wenn im Approbationszentralregister entsprechende Sperrvermerke vorliegen!!!!!

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