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Politik

Union hat keine Bedenken bei Beteiligungen renditeorientierter Kapitalanleger an MVZ

Mittwoch, 13. November 2019

/lensw0rld, stock.adobe.com

Berlin – Die Union hält Beteiligungen privater renditeorientierter Kapitalanlageunter­neh­men an Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) für unproblematisch. Der Koalitions­partner SPD sieht das anders. Das zeigte eine Debatte im Bundestag über einen Antrag der Linksfrak­tion Ende vergangener Woche.

Hintergrund des Antrags sind Sorgen der Linken, dass Private-Equity-Gesellschaften einen negativen Einfluss auf die Versorgungsqualität haben könnten. Daher sprechen sie sich für mehr Transparenz aus. So sollten MVZ nach ihren Vorstellungen künftig Beteili­gun­gen von Private-Equity-Ge­sellschaften an ein neues Register melden.

Gefordert werden halbjährliche Auskunftspflichten der MVZ-Betreiber über ihre Geldge­ber. Unter den MVZ mit Beteiligung von Finanzinvestoren soll zudem die Anzahl ihrer Kassensitze, die Rendite und ausgeschüttete Gewinne sowie Kennzahlen der Versorgung angeben.

Die Union hält wenig von dem Anliegen der Linkspartei. „Solange Versorgungssicherheit und Patientenzufriedenheit gegeben sind, sind mir die Eigentumsverhältnisse gleichgül­tig oder eher zweitrangig“, sagte Erwin Rüddel (CDU), Vorsitzender des Gesundheitsaus­schusses im Bundestag, im Plenum. „Mich interessiert nicht, wem ein MVZ gehört“, be­kräftigte Ausschusskollege Alexander Kraus (CDU). Für ihn sei wichtig, welche Leistung MVZ bringen.

Kritische Haltung von SPD und Opposition

Der Koalitionspartner hingegen sieht die Beteiligung von Kapitalinvestoren kritisch. „Wir wollen, dass weder MVZ noch andere Einrichtungen primär Kapitalinteressen dienen und im Zweifel Qualität und Versorgung in den Hintergrund geraten“, sagte Dirk Heidenblut (SPD), Mitglied im Gesundheitsausschuss.

MVZ sollten „primär der Sicherstellung der Qualität und der Versorgung der Patienten dienen“. Kapitalinteressen sollten, wenn überhaupt, in den Hintergrund geraten. Gewinn zu erwirtschaften, sei allerdins nicht schädlich.

Bettina Müller (SPD) unterstützte den Antrag der Linken grundsätzlich. Zugleich forderte sie, die Situation genau zu analysieren, bevor man MVZ mit massiven Berichtspflichten über­ziehe. Zudem wäre die selbe Transparenz auch bei Pflegeheimen und Krankenhäu­sern geboten.

Die Linke sieht die ambulante Versorgung akut gefährdet. Das Geschäftsmodell der dis­kutierten sogenannten Private-Equity-Fonds sei kurzfristige Gewinnmaximierung, nicht die Gesundheitsversorgung, sagte Achim Kessler, Obmann der Linken im Gesundheitsaus­schuss. Dies würde etwa durch Kündigungen, Arbeitsverdichtung, Lohndumping, Zukäufe von Kassensitzen und Spezialisierung auf teure Behandlungen erreicht.

„Konkret kaufen Private-Equity-Gesellschaften kleine Krankenhäuser auf, um damit dann Medizinische Versorgungszentren gründen zu können. Um diese dann zu vergrößern, kau­fen sie einen Arztsitz nach dem anderen auf“, führte er aus. Um Transparenz zu schaffen, plädiere man für ein öffentliches Register.

Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Mitglied im Gesundheitsausschuss, unterstützte den Antrag. „Der Zugang zu guter Gesundheitsversorgung muss selbstverständlich sein und darf nicht zum Spielball privater Kapitalgruppen werden“, meinte sie. Man müsse Rendi­te­interessen zulasten des Gesundheitssystems eine Absage erteilen. Dafür brauche es mehr Transparenz bei der Frage, wer welche Gesundheitseinrichtung besitze und die Rendite abschöpfe. Sie verlangte zugleich die selbe Transparenz auch für andere Akteure im Gesundheitswesen.

„Investoren ohne fachlichen Bezug zur medizinischen Versorgung sollten von der Grün­dung eines MVZ ausgeschlossen werden“, sagte Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion. Sie kritisierte den Vorschlag der Linken als zu bürokra­tisch. „Was wir bei den MVZ benötigen, sind eindeutige Regelungen, die sicherstellen, dass die dort tätigen Ärzte und Zahnärzte in medizinischen Fragen völlig weisungsfrei handeln dürfen“, erklärte sie.

Aschenberg-Dugnus zufolge ist bei zahnärztlichen MVZ, die von Fremdinvestoren getra­gen werden, die Weisungsfreiheit der Zahnärzte gefährdet. Die hausärztlichen und inter­nistischen MVZ liefen allerdings nicht Gefahr, von Private-Equity-Gesellschaften über­nommen zu werden. Diese würden viel zu wenig Umsatz und Gewinn machen, sagte sie.

Kritik von Ärzten

Die fortschreitende Übernahme ambulanter Versorgungsstrukturen durch Fremdinves­toren stößt bei der Ärzteschaft seit Langem auf Kritik. Der 122. Deutsche Ärztetag hatte im Mai dieses Jahres die Regierung aufgefordert, Größe und Versorgungsumfang von MVZ zu begrenzen.

Eine Gründung durch Krankenhäuser sollte an einen fachlichen und räum­lichen Bezug zum Versorgungsauftrag gekoppelt werden. Zudem gelte es „Gewinnabfüh­rungs- und Be­herrschungsverträge mit externen Kapitalgebern zu unterbinden“, heißt es in einem Be­schluss des Ärztetags.

Zwar hatte der Gesetzgeber mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) einige Änderungen für die Beteiligung an MVZ vorgenommen. Diese sind aus Sicht der Bundes­ärztekammer (BÄK) aber nicht ausreichend, um die freiberuflichen Strukturen gegen eine zu­nehmende Kommerzialisie­rung zu verteidigen.

Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereini­gung (KBV), hatte bereits Ende 2018 vor der Entwicklung gewarnt. Zunehmend drängten Kapitalgesellschaften, Private-Equity-Firmen, Klinikkonzerne und MVZ-Ketten auf den Markt, die in erster Linie an Rendite interessiert seien, sagte er damals.

Chronisch kranke oder multimorbide Menschen drohten bei einer solchen Entwicklung unter die Räder zu geraten, so Hofmeister weiter. Die Gesellschaft müsse Regeln setzen, inner­halb derer die Unternehmen agieren dürften. KBV-Chef Andreas Gassen hatte vor einem Jahr davor gewarnt, dass das Konstrukt der MVZ zunehmend missbraucht werden könne.

Es benötige einer gesicherten Faktenlage, um Monopolisierungs- oder anderen uner­wünschten Markttendenzen begegnen zu können, erklärte auch der Hartmannbund in einem Beschluss seiner Hauptversammlung 2019.

Die Bundesregierung verfügt, laut einer kleinen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag von vor einem Jahr, über keine Informationen zu den genauen Eigentümern, dem Weiter­verkauf oder den Haltedauern der MVZ. Jedoch geht aus der Anfrage hervor, dass es eine klar steigende Tendenz für MVZ in der Hand von Kapitalgebern gibt.

Demnach gab es 2014 noch kein einziges MVZ mit Beteiligung von Finanzinvestoren. Bis Ende 2018 rechnete die Bundesregierung mit einem Anstieg auf 70 MVZ. Zum Vergleich: Die Zahl der MVZ belief sich 2017 laut KBV insgesamt auf 2.821, davon waren 1.163 Kran­­kenhaus-MVZ. Für das vergangene Jahr liegen noch keine Daten vor. © jff/aerzteblatt.de

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