Ärzteschaft
Dermatologen setzen mit neuer Internetplattform auf Telemedizin
Mittwoch, 13. November 2019
Berlin – Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) will langen Wartezeit auf einen Facharzttermin in einer Hautarztpraxis mit einem kostenpflichtigen Telemedizinangebot begegnen. Der Verband startete heute das Internetportal onlinedoctor.de.
Patienten können sich auf dem Portal für eine erste Einschätzung sowie eine Handlungsempfehlung von einem in Deutschland zugelassenen Hautarzt beraten lassen. Der Patient erhalte innerhalb von 48 Stunden eine konkrete Handlungsempfehlung, teilte der BVDD mit. Der Service koste 39 Euro. Dafür habe der Nutzer die freie Wahl zwischen den bei OnlineDoctor registrierten Dermatologen.
Zurzeit sind dem Verband zufolge bereits rund 100 Dermatologen über die Plattform erreichbar. Wöchentlich kämen weitere hinzu. „Wegen der hohen Nachfrage sind noch nicht alle angemeldeten Dermatologinnen und Dermatologen sichtbar, da jeweils ein individuelles Profil mit Foto, Praxisanschrift und Schwerpunkten hinterlegt wird“, so der Verband.
BVDD-Präsident Klaus Strömer verspricht, dass Patiente immer fachärztliche Qualität bekommen. Darüber hinaus könne sich der Nutzer auf ein umfangreiches Qualitätsmanagement auf der Grundlage des vom BVDD und weiteren dermatologischen Fachgesellschaften veröffentlichten Leitfadens „Praxis der Teledermatologie“ verlassen.
Dem BVDD zufolge werden alle Datenübertragungen über SSL/TLS verschlüsselt. Größtmögliche Sicherheit soll eine auch vom E-Banking bekannte Zwei-Faktor-Authentifizierung bringen, die die Plattform verwendet. Der Nutzer erhält sowohl eine E-Mail mit einem Link, der die Handlungsempfehlung enthält, als auch einen sechsstelligen SMS-Code, mit dem er diese herunterladen kann.
Der BVDD stellte aber klar, dass es sich bei dem Angebot um eine allgemeine krankheitsbezogene Beratung handelt, die nicht den Charakter einer finalen medizinischen Diagnose hat. „Das wird dem Nutzer deutlich kommuniziert. Wir sehen den Service als eine Ergänzungsleistung zum persönlichen Arztbesuch. Die Befolgung der Handlungsempfehlungen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers“, erläuterte Strömer. © may/EB/aerzteblatt.de

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