Ärzteschaft
Urologen sehen IQWiG-Bericht zum Hodenkrebs-Screening kritisch
Donnerstag, 14. November 2019
Hamburg – Die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) stimmt in Teilen nicht mit dem Report des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zur Früherkennung von Hodenkrebs überein.
Das Institut hatte die Frage „Kann eine regelmäßige Früherkennungsuntersuchung für Männer ab 16 Jahren zu besseren Behandlungsergebnissen beim Hodenkrebs führen?“ im Rahmen des Themencheck Medizin untersuchen lassen und im Oktober 2019 einen vorläufigen Bericht veröffentlicht.
Laut DGU erkranken durchschnittlich 10,3 von 100.000 Männern an einem malignen Keimzelltumor (KZT) des Hodens. Bei Männern zwischen 20 und 44 Jahren sei ein KZT mit einem Anteil von etwa 25 Prozent die häufigste bösartige Tumorerkrankung. Anspruch auf eine jährliche Inspektion und Abtastung der äußeren Geschlechtsorgane im Rahmen der gesetzlichen Krebsfrüherkennung hätten Männer in Deutschland jedoch erst ab dem 45. Lebensjahr.
„Grundlage unserer Stellungnahme ist die erste deutsche S3-Leitlinie ‚Diagnostik, Therapie und Nachsorge bei Keimzelltumoren des Hodens’“, erläuterte Sabine Kliesch, DGU-Koordinatorin der Leitlinie und Sprecherin der German Testicular Cancer Study Group (GTCSG) der Deutschen Krebsgesellschaft. In Übereinstimmung mit dem IQWiG-Bericht empfehle die Leitlinie kein allgemeines Screening.
Im Gegensatz zum IQWiG rate die Leitlinie aber insbesondere jungen Männern zu einer regelmäßigen Selbstuntersuchung der Hoden, da dies zu einer frühzeitigen Diagnose beitragen könne.
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„Bei Männern mit vorhandenen Risikofaktoren wie einer Vorerkrankung mit einseitigem Hodenkrebs, Hodenhochstand, positiver Familienanamnese und Infertilität sollte laut Leitlinie das Vorliegen eines KZT abgeklärt werden. Dieser Aspekt muss nach unserer Ansicht in die Aufklärung von Männern und Ärzten einfließen“, betonte Kliesch. Der IQWiG-Bericht lasse Risikofaktoren für die Hodenkrebsentstehung als integralem Bestandteil einer Risikoprofilabschätzung unberücksichtigt“, kritisierte die Expertin.
Auch mit der Schlussfolgerung im IQWiG-Bericht stimmt die DGU nicht überein: „Mit seiner Schlussfolgerung, dass aufgrund der niedrigen Inzidenz und der relativ guten Behandelbarkeit des Hodenkrebses nur ein relativ geringes Nutzenpotenzial zu erwarten sei und deshalb aufwendige, methodisch hochwertige randomisierte Interventionsstudien kaum angemessen erschienen, um die fehlende Evidenz zum Screening auf Hodenkrebs zu generieren, bagatellisiert der IQWiG-Bericht möglicherweise ungewollt die belastende Therapie im fortgeschrittenen Stadium der Hodentumorerkrankung“, teilte die Fachgesellschaft mit. Sie hat ihre Bedenken dem Institut mitgeteilt und hofft nun auf eine mündliche Anhörung zu dem IQWiG-Vorbericht im Dezember. © hil/aerzteblatt.de

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