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Politik

Betriebsrentner müssen weniger Krankenkassen­beiträge bezahlen

Montag, 18. November 2019

/Anke Thomass, stock.adobe.com

Meseberg – Betriebsrentner in Deutschland werden ab dem kommenden Jahr von Beiträgen für die Krankenkasse entlastet. Das Bundeskabinett beschloss heute in Meseberg einen ent­sprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Ab dem 1. Januar 2020 soll somit ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten. Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente fällig. Zu zahlen ist der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag.

Der Freibetrag ersetzt die bisherige Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Bisher müssen Be­troffene auf die komplette Betriebsrente den Beitrag bezahlen, wenn die Rente über der Frei­grenze liegt.

Wer eine Betriebsrente von 318 Euro bezieht, was dem Doppelten des Freibetrags ent­spricht, muss folglich künftig den halben Krankenkassenbeitrag bezahlen. 60 Prozent der Betriebs­rentner bekommen weniger als 318 Euro – sie müssen also künftig höchstens den halben Satz bezahlen. Auch die anderen würden entlastet, hieß es. © dpa/aerzteblatt.de

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