Vermischtes
Wettbewerbszentrale verklagt Anbieter von AU-Bescheinigungen
Montag, 18. November 2019
Bad Homburg – Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat einen Musterprozess gegen einen Anbieter von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigungen) eingeleitet, der den Angaben zufolge mit Krankschreibung ohne Arztbesuch um Kunden wirbt.
Eine Klage gegen das Unternehmen wurde beim Landgericht Hamburg eingereicht, wie die Wettbewerbszentrale heute in Bad Homburg mitteilte.
Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale verstößt das Unternehmen mit seinem Vorgehen gegen das Werbeverbot für Fernbehandlungen, das im Heilmittelwerbegesetz verankert ist. Außerdem werbe die Firma auf ihrer Startseite mit der Aussage „100% gültiger AU-Schein“. Diese Aussage sei jedoch irreführend. © afp/aerzteblatt.de

digitale AU-Bescheinigung
Tatsächlich wird der Knackpunkt aber die arbeitsrechtlliche Seite sein. Denn die bisherige AU besaß ihre Unanfechtbarkeit durch den Arbeitgeber allein durch das außerordentliche Vertrauen, welches die Gesellschaft in die Neutralität der Ärzteschaft setzt . Das ist ganz sicher nicht immer und von allen Arbeitgebern geteilt worden - und bei Zwischenschaltung einer auf Rendite orientierten Instanz ("start up") wird das natürlich nicht besser. Ein erneutes Beispiel dafür, was geschieht, wenn der Patient zum Gegenstand von Rendite-Aspekten wird.
Ich sehe den Ausweg in der Richtung, daß es eine in gesellschaftlich neutralisierte Instanz aus Krankenkassen, Ärzteschaft, Arbeitgebern,Gewerkschaften gibt, die allein solche digitalen tele-AU ausstellen kann.

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