Politik
Bundesgesundheitsministerium schwört auf weitere Gesetzgebung ein
Dienstag, 19. November 2019
Berlin – Die hohe Taktzahl der Gesetzgebungsprozesse im Haus des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist in dieser Legislatur bereits legendär. Der Leiter der Abteilung „Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung“, Joachim Becker, skizzierte nun bei einer Tagung der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht die Gesetzesvorhaben für das kommende Jahr.
Wie bereits bekannt, werde sich das BMG ab Anfang 2020 mit den Gutachten und Empfehlungen der Honorarkommission beschäftigen, die ein neues Verhältnis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie des Erweiterten Bewertungsmaßstab (EBM) erarbeitet.
Außerdem werde derzeit an einem Gesetz zur Notfallversorgung gearbeitet. Hier seien laut Becker derzeit die Überarbeitung der ersten bereits veröffentlichten Vorschläge im Gange. Am Gesetz zur Intensivpflege, das bereits bekannt und heftig kritisiert wird, werde weiter vorangetrieben.
Die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur sektorübergreifenden Versorgung, die derzeit auch tagt, soll auch im kommenden Jahr diskutiert und einzelne Vorhaben ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden. „Da schreiben wir derzeit an den Gesetzesentwürfen“, erklärte Becker. Als weiteres Projekt „wollen wir uns die Qualität in Krankenhäusern vornehmen“, so der Ministerialdirektor.
Als Rückblick auf das bisher umfangreichste Gesetz aus dem BMG – dem Terminservice- und Versorgungsgesetz, kurz TSVG – aus dem März 2019 seien viele Vorhaben bereits umgesetzt.
„Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die beiden Versicherungssysteme der privaten und gesetzlichen Krankenkassen erhalten bleiben sollten. Daher haben wir uns im TSVG damit beschäftigt, die Auswirkungen der Versicherungsformen auf die Patienten zu betrachten“, so Becker.
Als eines der wichtigsten Projekte bezeichnete er die Terminservicestellen (TSS), die derzeit von den Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) aufgebaut werden. „Das kann ein Erfolgsmodell werden, dafür spricht auch der intensive Einsatz der KBV. Der Aufbau des Systems ist bereits weit gediehen, wir versprechen uns davon sehr viel“, so Becker.
Ab dem 1. Januar 2020 sollen die TSS zu jeder Tages- und Nachtzeit sowie am Wochenende erreichbar sein. Komplex werde es erst, wenn die Gesetzgebung zur Notfallversorgung dazu komme und die Notdienstnummern zusammen gelegt werden, so Becker.
Bei anderen Regelungen im Gesetz – beispielsweise die Mindestsprechzeiten, die Vergütungsregeln oder auch die Einführung der Kodierrichtlinien – wolle das Ministerium zunächst die Wirkung der Projekte beobachten, bevor Änderungen angegangen werden.
Für zusätzliche Aufregung hatte das TSVG sowie das kürzlich verabschiedete MDK-Reformgesetz bei auch bei den Selbstverwaltungsgremien der Krankenkassen gesorgt: Die Reformen der Gremienstrukturen wurden heftig kritisiert. Becker dazu: „Die Selbstverwaltung sind ja nicht nur die Ehrenamtlichen von Verdi oder dem Arbeitgeberverband. Das sind auch die Mitglieder der hauptamtlichen Selbstverwaltung und auch die müssen schlagkräftiger werden.“ © bee/aerzteblatt.de

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