Vermischtes
BSI stellt Leitfaden zur Cybersicherheit von Medizinprodukten vor
Dienstag, 19. November 2019
Düsseldorf – Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat bei der Medizinmesse Medica in Düsseldorf eine Handreichnung „Sicherheit von Medizinprodukten – Leitfaden zur Nutzung des MDS2 aus 2019“ (Manufacturer Disclosure Statement for Medical Device Security) veröffentlicht.
Er soll Hersteller und Betreiber von Medizinprodukten bei der Anwendung des MDS2 unterstützen, das im Rahmen von Beschaffungsvorgängen als Grundlage für eine Risikoanalyse dienen kann. Das MDS2 ermöglicht es den Herstellern, Angaben zu sicherheitsrelevanten Merkmalen und Funktionen ihrer Produkte strukturiert an den Betreiber zu übermitteln.
Dabei lassen sich die Sicherheitseigenschaften der Produkte unterschiedlicher Hersteller detailliert abfragen und Schwachstellen und Risiken bereits im Vorfeld des Beschaffungsprozesses vergleichen. Langfristig kann das MDS2-Formular laut BSI dazu beitragen, bei Beschaffungen die Cybersicherheit von Medizinprodukten und den Schutz sensibler Patientendaten zu verbessern.
„Klassische Medizinprodukte sind immer häufiger vernetzt und tauschen ihre Daten untereinander und mit anderen Geräten aus. Wie alle Innovationen bringen aber auch vernetzte Medizinprodukte neue Risiken mit sich“, erläuterte BSI-Präsident Arne Schönbohm.
Cyberangriffe und IT-Sicherheitsvorfälle seien auch in Krankenhäusern und Arztpraxen eine Bedrohung, die man ernst nehmen müsse. Der Leitfaden könne dazu beitragen, dass Schwachstellen und Risiken von vernetzten Medizingeräten schneller identifiziert und abgestellt werden könnten.
In den USA ist der MDS2-Fragenkatalog, den die Hersteller von Medizinprodukten ausfüllen müssen, für viele Krankenhäuser bei Beschaffungsprozessen bereits verbindlich.
In Deutschland erstellen die Krankenhäuser derzeit eigenständig Fragenkataloge und Anforderungsprofile für Ausschreibungen, die sich in Umfang und Tiefe oft stark unterscheiden und damit für Hersteller und Betreiber aufwändig abzuarbeiten sind. Ein einheitlicher Fragenkatalog wie das MDS2-Formular könnte daher bei der Erfüllung anwendbarer Standards und regulatorischer Vorgaben hilfreich sein.
Der Leitfaden ist die erste Veröffentlichung des Expertenkreises „CyberMed“, einer Arbeitsgruppe aus Vertretern von Industrie, Anwendern und Behörden, die sich explizit mit dem Thema Cybersicherheit von Medizintechnik befassen.
© KBr/aerzteblatt.de
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