Ärzteschaft
Fachgesellschaften wollen bei App auf Rezept einbezogen werden
Mittwoch, 20. November 2019
Düsseldorf – Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat den Gesetzgeber dazu aufgerufen, bei der Auswahl von Apps, die Ärzte künftig verschreiben können, zwingend die Expertise von medizinisch-wissenschaftlichen Fachexperten einzubeziehen.
Hintergrund sind Regelungen im Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG), nachdem Ärzte künftig Apps auf Rezept verschreiben können. Voraussetzung dafür ist, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Apps geprüft und in das „Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen“ aufgenommen hat.
„Allerdings geht es bei dieser Prüfung überwiegend um formale Kriterien von Datenschutz oder Datensicherheit, Sicherheit und Funktionstauglichkeit“, erläuterte die AWMF heute. Gebe das BfArM grünes Licht, werde die jeweilige Anwendung für ein Jahr von den Krankenkassen erstattet. Innerhalb dieses Zeitraums müsse der Hersteller dem BfArM belegen, dass das Produkt die Versorgung der Patienten nachweislich verbessere.
Was laut AWMF aber bislang fehlt, ist eine einheitliche Definition dessen, was die Qualität einer Gesundheits-App kennzeichnet sowie ein geeignetes Bewertungsschema. „Der Grad der Qualität einer App ist beispielsweise davon abhängig, wie transparent die ihr zugrunde liegenden Qualitätskriterien sind, aber auch, wie geeignet die Software ist, in einem bestimmten Anwendungsbereich zum Einsatz zu kommen“, erläuterte der AWMF-Experte Urs-Vito Albrecht vom Peter Reichertz Institut für Medizinische Informatik an der Medizinischen Hochschule Hannover.
Bewerten müsse man außerdem das Risiko, das möglicherweise von der Nutzung der App ausgehe und ob dieses angemessen sei, so Albrecht. Ethische Unbedenklichkeit, Rechtskonformität, technische Angemessenheit, Gebrauchstauglichkeit, Ressourceneffizienz und vor allem die inhaltliche Validität seien weitere wichtige Kriterien.
„Für die Prüfung der inhaltlichen Validität müssen die Fachgesellschaften der AWMF die Möglichkeit haben, ihre Expertise institutionalisiert in die Prüfverfahren des BfArM einzubringen“, fordert der Präsident der AWMF, Rolf Kreienberg. Die Fachgesellschaften seien bei der Zulassung als auch bei der Nutzenbewertung der Apps unverzichtbar, betonte er.
Die AWMF fordert daher offizielle Stellungnahmeverfahren und eine transparente Darlegung, inwieweit die abgegebenen Stellungnahmen Berücksichtigung finden. „Eine verlässliche Qualitätssicherung der digitalen wie analogen Medizinprodukte ist nur unter Mitwirkung derer möglich, die auch Leitlinien entwickeln und auf dieser Basis den medizinischen Versorgungsstandard für Klinik und Praxis definieren“, so der AWMF-Präsident. © hil/aerzteblatt.de

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