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Intensiv- und Notfallmediziner schlagen neue Krankenhaus­finanzierung vor

Mittwoch, 20. November 2019

/v.poth, stock.adobe.com

Berlin – Das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG-System) für die Ab­rech­nung von Krankenhausleistungen führt zu ökonomischen Fehlanreizen. Diese Ansicht vertritt die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN). Sie mahnt Korrekturen an.

„Es besteht dringender Handlungsbedarf, unsere Krankenhausversorgung für die Zukunft auf sichere Beine zu stellen“, sagte Reimer Riessen, Past-Präsident der DGIIN und leiten­der Oberarzt der internistischen Intensivstation des Universitätsklinikums Tübingen.

In einem gemeinsam mit einer Gruppe von Intensiv- und Notfallmedizinern, Medizincon­trollern und Vertretern der Pflege verfassten aktuellen Diskussionspapier macht die DGIIN Vorschläge für eine Reform der Krankenhausfinanzierung in Deutschland.

Die DGIIN fordert eine Umstrukturierung der Kliniklandschaft: „Systemrelevante“ Allge­mein­krankenhäuser, die mit Intensivstationen und Notaufnahmen an der Akut- und Not­fall­versorgung teilnehmen und mit den dafür notwendigen Fachabteilungen ein brei­tes Spektrum komplexer Patienten interdisziplinär versorgen, sollen Bestandteil der Da­seins­fürsorge sein und so in der Krankenhausplanung eine besondere Stellung erhalten.

„Dazu braucht es kompetent zusammengesetzte und entscheidungsbefugte Gremien, die auf regionaler und überregionaler Ebene eine solche versorgungsorientierte Kranken­haus­pla­nung erstellen“, so Riessen.

Die bisherigen DRG-Fallpauschalen sollen nach Ansicht der DGIIN künftig nur noch die Sachkosten einer klinischen Behandlung vergüten, die beispielsweise für Diagnostik, Medikamente, Verbrauchsmaterialien oder Implantate anfallen.

So sei sichergestellt, dass auch in Zukunft die im Krankenhaus erbrachten Leistungen transparent dargestellt und kostendeckend vergütet würden. „Durch die gesonderte Er­stattung von Sachleistungen lohnt sich jedoch eine Fallzahlsteigerung oder die Bevor­zugung besonders kostspieliger Therapien aus finanziellen Gründen nicht mehr“, erläu­terte Riessen.

Jedes Krankenhaus soll laut dem Finanzierungskonzept ein eigenes Personalbudget er­hal­ten. „Dieses Geld darf nur zweckgebunden für tatsächlich vorhandenes Personal aus­ge­geben werden. Somit gibt es keine Anreize mehr, Personal einzusparen, um wirtschaft­liche Vorteile zu erzielen“, so der Experte. Bei Zusammenlegungen von Krankenhäusern könnten die entsprechenden Personalbudgets zusammenfließen.

Für die Ermittlung des Personalbedarfs seien „geeignete Instrumente einzusetzen, die auch den Bedarf auf Intensiv- und Notfallstationen adäquat berücksichtigen“, so Riessen. Ein Modell dazu sei beispielsweise das am Universitätsklinikum Heidelberg entwickelte „System INtensivPflege Und LeistungserfassungsSystem (INPULS)".

Dieses System erfasse alle relevanten Aspekte des intensivmedizinischen Pflegeaufwan­des, woraus dann ein Pflegeschlüssel berechnet werde. „Ähnliche Systeme sollten für an­dere Bereiche und Berufsgruppen entwickelt und angewendet werden“, fordert die DGIIN.

Die Krankenhäuser sollten außerdem ein Budget für Infrastrukturkosten wie Informati­ons­technologie, Energie oder Instandhaltung erhalten. Ebenfalls einen eigenen Etat soll es für Investitionen geben. „Diese Mittel sollen im Rahmen einer zukunfts-, versorgungs- und bedarfsorientierten Krankenhausplanung gezielt an die Kliniken gehen, die als sys­tem­relevant eingestuft sind“, so Riessen.

Das DGIIN-Konzept sieht außerdem Qualitätszuschläge für Kliniken vor, die definierte Qua­litätsziele erreichen. „Gleichzeitig können bei deutlichen Qualitätsmängeln Gegen­maßnahmen definiert werden, welche das Krankenhaus umsetzen muss“, so die Fachge­sellschaft.

„Wenn unser Finanzierungskonzept die Zustimmung der im Gesundheitswesen Beteiligten findet, wird es gelingen, die Gesundheitsversorgung nachhaltig zu verbessern. Und das, ohne dabei die Solidargemeinschaft durch finanzielle Mehraufwendungen zu belasten“, fasste Riessen zusammen. © hil/aerzteblatt.de

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