Ärzteschaft
Neue S3-Leitlinie zu chronischer nicht-dialysepflichtiger Nierenerkrankung
Dienstag, 26. November 2019
Frankfurt am Main – Eine neue Leitlinie zur Betreuung von Patienten mit chronischer nicht-dialysepflichtiger Nierenerkrankung in der Hausarztpraxis hat die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) erarbeitet.
In Deutschland weisen Schätzungen zufolge rund zehn Prozent der Bevölkerung eine chronische Nierenkrankheit auf. Bei vielen liegt aber laut den Fachgesellschaften nur eine leichtgradige, oft altersbedingte Nierenschwäche vor, die in der Regel nicht schnell voranschreitet und daher auch keiner intensiven Therapie und fachärztlichen Versorgung bedarf.
„Die meisten Patienten mit Nierenfunktionseinschränkung können vom Hausarzt optimal versorgt werden“, stellen DEGAM und DGfN klar. Wie dies zu erfolgen hat, klären die Handlungsempfehlungen der Leitlinie.
Im Fokus stehen die Blutdruckeinstellung und gegebenenfalls die Blutzuckereinstellung sowie eine Überprüfung und Anpassung der Medikamente und die regelmäßige Überwachung der Nierenfunktion.
„Wichtig ist, dass potenziell nierenschädigende Medikamente bei diesen Patienten abgesetzt und die Patienten auch vom Arzt über nephrotoxische Nebenwirkungen von freiverkäuflichen Medikamenten aufgeklärt werden“, erklärte Jean-François Chenot, Sprecher der Sektion Qualitätsförderung der DEGAM.
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Die neue DEGAM-Leitlinie empfiehlt jedoch die Überweisung zum Nephrologen, wenn Blut im Urin ist, das nicht durch eine urologische Erkrankung erklärbar ist, nennenswerte Mengen Eiweiß im Urin sind, der Blutdruck auch mit drei Medikamenten nicht zu kontrollieren ist, die Nierenfunktion rasch abnimmt oder ein begründeter Verdacht auf eine spezifische Nierenerkrankung vorliegt.
„Auf eine Nierenersatztherapie sind letztlich nur gut ein Prozent der Betroffenen angewiesen. Ziel der Prävention muss sein, die Patienten, bei denen die Erkrankung progredient verläuft, frühzeitig und effektiv zu behandeln und bei ihnen die Dialysepflichtigkeit zu verhindern oder möglichst lange hinauszuschieben“, erklärte Jan Galle, Präsident der DGfN.
Das bedürfe einer klugen Patientenstratifizierung. Hierfür seien die Haus- und Allgemeinmediziner die wichtigsten Weichensteller. Die neue Leitlinie ist in einer Lang- und Kurzfassung verfügbar. Sie hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2024. © hil/aerzteblatt.de

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