Politik
Bundesrat bremst Klimaschutzpaket und billigt Gesundheitsgesetze
Freitag, 29. November 2019
Berlin – Die Länderkammer hat heute wichtige Teile des Klimapakets ausgebremst. Andere Gesetze – etwa aus dem Gesundheitsressort – beschloss die Länderkammer dagegen direkt.
Gebilligt hat die Länderkammer das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). Damit sollen Ärzte künftig ihren Patienten Gesundheits-Apps auf Rezept verordnen können. Mit dem Gesetz ist auch der Weg für die umstrittene Nutzung von pseudonymisierten Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken frei.
Zudem werden Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Für Ärzte wird der Honorarabzug erhöht, wenn sie sich der für sie bereits bestehenden Pflicht verweigern. Hebammen, Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich dagegen freiwillig der TI anschließen. Die Kosten werden erstattet.
Künftig sollen Patienten auch leichter Praxen ausfindig machen können, die Onlinesprechstunden anbieten. Darüber sollen Mediziner auf ihrer Internetseite informieren können.
Entlastung bei Pflegekosten
Für Entlastungen der Menschen sorgt der Bundesrat bei den Pflegekosten. Die Länder ließen ein Gesetz des Bundestags passieren, das vorsieht, dass Kinder, deren pflegebedürftige Eltern Sozialhilfe beziehen, künftig nur noch bei einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zur Kasse gebeten werden.
Bislang springt zunächst das Sozialamt ein, wenn Pflegebedürftige die Heimkosten nicht bezahlen können. Oft bittet die Behörde dann die Kinder zur Kasse, um einen Teil der Kosten zurückzubekommen. Häufig scheuen die Ämter wegen des Aufwands allerdings auch vor solchen Forderungen zurück.
Auch Eltern volljähriger Menschen mit Behinderungen sollen mit dem neuen Gesetz erst herangezogen werden, wenn sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Dabei geht es um Maßnahmen der Eingliederungshilfe – etwa Umbaumaßnahmen für eine barrierefreie Wohnung oder Gebärdendolmetscher.
Das Gesetz war bei den Ländern auf Kritik gestoßen, sie fürchten eine starke finanzielle Belastung. Sie stimmten letztendlich aber zu, nachdem die Bundesregierung zusicherte, die Kostenentwicklung in den kommenden Jahren zu überprüfen. Vor der Abstimmung im Bundesrat hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für die Zustimmung zu dem Gesetz geworben. „Wir entlasten Familien mit normalem Einkommen“, sagte er in der Haushaltsdebatte des Bundestages.
Entschädigung für Gewaltopfer
Der Bundesrat billigte heute ein weiteres Gesetz, das schnelle Hilfen etwa durch Traumaambulanzen sowie ein individuelles Fallmanagement vorsieht. Erstmals sollen auch Opfer von psychischer Gewalt wie etwa schwerem Stalking und Menschenhandel eine Entschädigung erhalten können. Zudem sollen schädigungsbedingte Einkommensverluste von Geschädigten ausgeglichen und Einmalzahlungen nach Gewalttaten im Ausland deutlich erhöht werden.
Der Bundesrat machte sich heute auch für die Geburtshilfe stark. In einer Entschließung forderte die Länderkammer die Bundesregierung dazu auf, mit einem Gesetz die Arbeitsbedingungen und die Personalausstattung zu verbessern. Nach Ansicht der Länder sollte sich insbesondere die Finanzierung der Hebammenversorgung verbessern.
Sie sprechen sich unter anderem dafür aus, Hebammen in die für die Pflege geplante Tarifsteigerung einzubinden. Der Bundesrat beklagte, dass trotz steigender Geburtenzahlen vermehrt Geburtshilfe-Stationen geschlossen würden. Hebammen müssten immer mehr Gebärende zeitgleich versorgen.
Ärger um Klimapaket
Ärger gab es heute um das Klimapaket. Mehrere für den Klimaschutz geplante Steueränderungen wurden gestoppt und an den Vermittlungsausschuss verwiesen: die Erhöhung der Pendlerpauschale, die steuerliche Förderung für Gebäudesanierung und die Steuersenkung für Bahntickets im Fernverkehr.
Das Gesetz zur Einführung eines CO2-Preises im Verkehr und beim Heizen hat hingegen die Zustimmung des Bundesrats gefunden. Von 2021 an soll ein Preis für den Ausstoß des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 eingeführt werden. Auch für ein Gesetz mit Regeln für den künftigen Klimaschutz gab die Länderkammer grünes Licht.
Ab April könnten auch Flüge von deutschen Flughäfen teurer werden. Die Länderkammer stimmte einer Steuererhöhung zu. Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um 5,65 Euro auf 13,03 Euro angehoben. Bei Strecken bis 6.000 Kilometer werden künftig 9,96 Euro mehr Steuern fällig, bei noch weiteren Fernstrecken fast 18 Euro mehr als bisher. © kna/dpa/afp/aerzteblatt.de

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