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Politik

Psychische Erkrankungen fehlen in der Liste der Berufserkrankungen

Donnerstag, 28. November 2019

/photographee.eu, stock.adobe.com

Berlin – Derzeit gibt es keine psychischen Erkrankungen, die als Berufskrankheit an­er­kannt sind. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.

„Aktuell werden psychische Erkrankungen in Ermangelung festumschriebener Berufs­gruppen und bestimmter Bedingungen nicht in der Berufskrankheitenl-Liste aufgeführt“, heißt es in der Antwort. Forschung der Bundesregierung speziell zu psychischen Erkran­kungen als Berufskrankheit gebe es daher nicht.

Für die Linken zeigt die Antwort der Regierung, dass eine Reform bei den Berufskrank­heiten überfällig ist. „Dass psychische Erkrankungen völlig außen vor bleiben sollen, ist nicht hinnehmbar“, sagte Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Linken. „Wir wissen doch, dass Stress bei der Arbeit krank macht.“

Krellmann betonte, wer ausgebrannt aus dem Berufsleben ausscheide, müsse entspre­chend entschädigt werden. „Doch soweit sollte es gar nicht kommen. Arbeit darf nicht krank machen. Hier sind die Arbeitgeber in der Pflicht“, so Krellmann. Deshalb sei eine Anti-Stress-Verordnung längst überfällig. Sie würde klare und verbindliche Richtlinien bedeuten, um Stress bei der Arbeit einzudämmen.

Laut der Bundesregierung hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Jahr 2017 im Rahmen des Projekts „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt - Wissenschaftliche Standortbestimmung“ den Erkenntnisstand zum Thema „Psychische Erkrankungen als Berufserkrankung“ aufgearbeitet. Gegenwärtig arbeite die BAuA daran, die dabei identifizierten Lücken aufzuarbeiten. © hil/aerzteblatt.de

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