Politik
Spahn verteidigt Bemühungen um ausländische Pflegekräfte
Donnerstag, 28. November 2019
Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat Bemühungen um ausländische Fachkräfte verteidigt, um die Personalnot in der Pflege zu lindern. Dies sei Zuwanderung, die in Deutschland benötigt werde, sagte der CDU-Politiker heute in der Etatdebatte im Bundestag.
„Wir werden den großen Bedarf in den nächsten Jahren nicht nur durch Ausbildung hier bei uns decken können.“ Spahn warnte davor, den Eindruck zu erwecken, Pflege könne mit ein bisschen Umschulen jeder. „Die Pflegebedürftigen merken ziemlich gut, ob da jemand mit Lust an diesem Beruf dabei ist oder ob jemand gezwungen wurde.“
Die Bundesregierung bemüht sich um Erleichterungen für wichtige Herkunftsländer wie Mexiko, die Philippinen und das Kosovo, um mehr Pflegekräfte für Deutschland zu gewinnen. Probleme bereiten oft langwierige Verfahren für Visa und die Anerkennung von Abschlüssen.
Die AfD-Abgeordnete Birgit Malsack-Winkelmann kritisierte, es sei bisher nichts gekommen, um Asylbewerber gezielt in Pflegeberufe zu lotsen. Sie verwies auch auf Arbeitslose in Deutschland. SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas bekräftigte das Ziel, für eine bessere Bezahlung eine höhere Tarifbindung in der Altenpflege durchzusetzen.
Gute Löhne dürften dabei nicht zu steigenden Eigenanteilen für die Pflegebedürftigen führen. Kordula Schulz-Asche (Grüne) warnte vor einem wachsenden Armutsrisiko und warf Spahn vor, es werde hier nicht angepackt. Eine Debatte sei längst im Gange. Spahn plant 2020 einen Dialog dazu und will bis Jahresmitte einen Vorschlag vorlegen. Er strebt mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit bei den Eigenanteilen an.
Der Etat des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) soll für das Jahr 2020 leicht ansteigen. Der Einzelplan 15 (ab Seite 2.327) umfasst 126 Seiten. Demnach sind im Bereich des BMG Ausgaben in Höhe von rund 15,33 Milliarden Euro vorgesehen. Das ist ein Plus von rund 20 Millionen Euro im Vergleich zu 2019.
Der mit Abstand größte Ausgabenposten entfällt wie in den Vorjahren auf den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, der seit 2017 bei 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben ist. Über Steuergelder finanziert werden damit die Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, also etwa die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und Ehepartnern sowie Leistungen für Mutterschaft und Schwangerschaft. © dpa/may/aerzteblatt.de

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