Politik
Entwurf für neue ärztliche Approbationsordnung vorgelegt
Montag, 2. Dezember 2019
Berlin – Fast drei Jahre nach Verabschiedung des Masterplans Medizinstudium 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Arbeitsentwurf für eine neue Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) vor. Mit ihr soll auf die Herausforderungen für die künftige ärztliche Versorgung reagiert werden, so die Zielsetzung.
Die Medizinischen Fakultäten sowie die Medizinstudierenden begrüßen, dass nach der langen Wartezeit endlich dieser Entwurf vorliegt. „Der Masterplan 2020 bietet die Möglichkeit für wegweisende Änderungen in der Strukturqualität des Medizinstudiums. Nach einer ersten Durchsicht des Arbeitsentwurfs zur ÄApprO sehen wir darin gute Ansatzpunkte, aber durchaus auch noch Verbesserungspotenzial“, sagte Peter Jan Chabiera, Präsident der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd), dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ).
Neben der Vermittlung wissenschaftlicher Grundlagen und der Fähigkeiten, wissenschaftliche Studien zu interpretieren, wird in dem Papier aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) viel Wert auf eine praxisnahe Gestaltung der universitären Ausbildung von Medizinern gelegt. Zudem soll die Themen Datennutzung und digitale Anwendungen als Ausbildungsinhalte aufgenommen werden.
Insbesondere Lehrinhalte aus der Allgemeinmedizin werden mit der Reform des Medizinstudiums aufgestockt und longitudinal in das gesamte Studium integriert. Außerdem wird das Praktische Jahr (PJ) von derzeit drei Tertialen auf vier Quartale umgestellt. Dabei bleiben dem Entwurf zufolge die Fächer Innere Medizin sowie Chirurgie als Pflichtquartal erhalten, mindestens ein Wahlfach soll in einem weiteren Fach im ambulanten Bereich absolviert werden.
Orientierung an Kompetenzen
Die Orientierung an Kompetenzen soll sich künftig wie ein roter Faden durch das gesamte Medizinstudium ziehen. Ein interdisziplinärer Unterricht an den Fakultäten soll dabei das fächerübergreifende Denken der Nachwuchsärzte fördern. Theoretisches und klinisches Wissens soll während der gesamten Ausbildung miteinander verknüpft werden, wobei sich die Inhalte des Studiums nach dem vom Medizinischen Fakultätentag (MFT) verabschiedeten Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) richten sollen.
Für die Weiterentwicklung des Gegenstandskatalogs für die Abschnitte der Ärztlichen Prüfung soll weiterhin das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) zuständig sein, das gemeinsam mit dem MFT die Inhalte des NKLM und des Gegenstandskataloges regelmäßig aufeinander abstimmen soll.
Insgesamt soll es künftig vier Abschnitte der Ärztlichen Prüfung geben: Der Erste Abschnitt wird schriftlich nach einem Studium von mindestens zwei Jahren abgelegt; der Zweite Abschnitt dann mindestens ein Jahr nach Bestehen des Ersten Abschnitts in Form einer strukturierten klinisch-praktischen Prüfung („Objective Structured Clinical Examination“/OSCE).
Den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sollen die Studierenden schriftlich mindestens zwei Jahre nach Bestehen des Zweiten Abschnitts absolvieren. Nach dem Praktischen Jahr soll dann das Studium mit dem Vierten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung als mündlich-praktische Prüfung an Patienten aus dem stationären Bereich und dem ambulanten Bereich und durch eine strukturierte klinisch-praktische OSCE-Prüfung abgeschlossen werden.
Für die Ausbildung im Praktischen Jahr (PJ), die sich wie beschrieben künftig auf vier Quartale erstrecken soll, sind insgesamt 48 Wochen vorgesehen. Möchten Studierende das PJ in Teilzeit mit 50 oder 75 Prozent absolvieren, soll dies möglich sein. Die Gesamtdauer der Ausbildung verlängert sich dann allerdings entsprechend.
Logbuch vorgegeben
Zudem gibt die neue ÄApprO explizit vor, dass die Universitäten einen Ausbildungsplan (Logbuch) ausstellen müssen, nach dem die praktische Ausbildung im Praktischen Jahr an den Lehrkrankenhäusern durchzuführen ist. Das Logbuch soll verpflichtende und optionale Ausbildungsziele enthalten, die sich an den Lernzielen des NKLM bis zum Vierten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung orientieren.
Den Forderungen der Medizinstudierenden entsprechend soll das Logbuch auf diese Weise das PJ stärker strukturieren. So soll es beispielsweise auch Vorgaben für strukturierte Ausbildungsgespräche, eine Mindestanzahl an arbeitsplatzorientierten Prüfungen sowie eine Mindestanzahl an Patientenvorstellungen im Rahmen der Visiten auf der Station enthalten.
Zufrieden mit den Vorgaben für das PJ sind die Medizinstudierenden aber nicht vollständig: „Leider ist die von uns geforderte angemessene Aufwandsentschädigung im PJ nicht im Entwurf verankert, sodass Studierende sich den Lebensunterhalt parallel zum PJ dazuverdienen müssen – auf Kosten der Vorbereitungszeit sowie der Patientensicherheit“, kritisierte Joachim Pankert, Projektleiter „FairesPJ“, auf DÄ-Nachfrage.
aerzteblatt.de
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Auch die Medizinischen Fakultäten sind derzeit mit der Analyse des Arbeitsentwurfs befasst: „Die kompetenzorientierte Ausrichtung und Stärkung der Wissenschaftlichkeit im Medizinstudium ist ganz in unserem Sinne. Vor diesem Hintergrund entwickeln wir ja auch den NKLM als Grundlage für die Lehre und die Prüfungen weiter“, sagte der Präsident des MFT, Matthias Frosch, dem DÄ. Allerdings passe dazu nicht die vorgeschlagene „Innovationsklausel“ in Paragraf 137 des vorgelegten Entwurfs.
Sie eröffnet die Möglichkeit, die Dauer des Medizinstudiums künftig auf fünf Jahre zu reduzieren. Voraussetzung für eine solche Sonderregelung ist, dass ein Innovationsziel beschrieben wird, was erkennen lässt, welche qualitativen Verbesserungen für die medizinische Ausbildung erwartet werden.
Zudem muss eine sachgerechte begleitende und abschließende Evaluation des Innovationsvorhabens gewährleistet sein. Der MFT ist dennoch skeptisch: „Wir sehen nicht, wie das ohne Einschränkungen bei der praktischen Ausrichtung und den Inhalten des Studiums – und damit letztlich der Sicherheit der Patienten – gelingen soll“, betonte Frosch.
Bis Ende Januar können die Medizinischen Fakultäten, die bvmd sowie die anderen Verbände ihre Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben. Anfang 2020 sollen dann die parlamentarischen Verfahren und Beratungen beginnen. © ER/aerzteblatt.de

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