Politik
Spahn für höheres Strafmaß bei Übergriffen gegen Klinikmitarbeiter
Mittwoch, 4. Dezember 2019
Hamburg – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat seine Forderung nach einem höheren Strafmaß bei Übergriffen gegen Klinikmitarbeiter bekräftigt. Er habe sich bereits mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) auf eine Strafverschärfung geeinigt, sagte der Minister heute bei der Eröffnung der Jahrestagung der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) in Hamburg.
Grund sei, dass die Zahl der Angriffe deutlich steige. Gleichzeitig bedauerte er, dass ein solcher Schritt notwendig ist. „Eine Gesellschaft, die sowas über das Strafrecht klären muss, ist ein Stück weit verloren.“
Vor zweieinhalb Jahren hatte der Bundestag bereits höhere Strafen für Fälle beschlossen, in denen Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienste angegriffen werden. Für solche Attacken drohen seitdem bis zu fünf Jahre Haft. Zwei Jahre später fiel die Bilanz des Beamtenbundes allerdings ernüchternd aus: Die Gesetzesverschärfung habe zu keiner feststellbaren Entlastung geführt, hieß es im August.
Zuvor hatte Spahn zu einer Zusammenarbeit mit einer neuen Fachkräfteagentur bei der Anerkennung von ausländischen Pflegeabschlüssen aufgefordert. Er verwies bei einer Diskussion mit Angestellten des BG Klinikums in Hamburg auf die vor kurzem gegründete Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (Defa).
„Wenn Hamburg da mitmachen will, sind sie herzlich willkommen“, sagte er. Bisher seien dort vor allem das Saarland und NRW kooperativ. Die Anerkennung von Berufsabschlüssen sei nun einmal Ländersache.
Die Defa will sich um Visaanträge, Anerkennung von Berufserlaubnissen, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse kümmern und so dafür sorgen, dass Fachkräfte binnen sechs Monaten nach Deutschland kommen können. Derzeit dauert der Prozess nach Angaben des Gesundheitsministeriums teils mehr als zwei Jahre. © dpa/aerzteblatt.de

Minister Jens Spahn rudert zurück!
Damit blieben alle strafrechtlich zu unmittelbarer und zumutbarer Hilfeleistung verpflichteten Laien-Ersthelfer in jeglichen Notfall-Situationen den möglichen Angriffen Dritter ohne Strafrechtsandrohungen ebenfalls schutzlos ausgeliefert.
Völlig absurd: Beim strafrechtlichen und ideellen Schutz aller Helfer in Notsituationen lässt man sich verleugnen, fordert aber zugleich die Bestrafung der Bürgerinnen und Bürger bei unterlassener Hilfeleistung?
Aus dem verbesserten strafrechtlichen Schutz nach § 114 Strafgesetzbuch StGB (Regelung für Polizei- und Vollzugsbeamte) und dem eigentlich neuen Paragrafen § 115 StGB (Angriffe auf Rettungsdienste, Feuerwehr und andere Einsatzkräfte) werden m. E. verfassungswidrig ausgegrenzt:
– Ersthelfer (mit gesetzlicher Pflicht zur Hilfeleistung),
– Ärzte im organisierten ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst,
– Begleit- und Hilfspersonen im Notfall- und Bereitschaftsdienst,
– technische Helfer (Handwerk, Technik, Ver- und Entsorger)
– Hilfe-Leister bei Katastrophen, Unglücksfällen, Gefahren-/Notsituationen
– Pflege- und Logistik-Personal
– erst- und weiterbehandelnde Ärzte/Assistenz in Klinik und Praxis.
Der zuständige Fachminister will jetzt nur noch unverbindlich Forderungen nach einem höheren Strafmaß bei Übergriffen gegen Klinikmitarbeiter bekräftigen?
Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z.Zt. St. Moritz/CH)

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