Vermischtes
Krankenhaus muss wegen Verwechselung eines Patienten Geldbuße bezahlen
Mittwoch, 4. Dezember 2019
Mainz – Wegen Fehlern im Umgang mit Patientendaten muss ein Krankenhaus in Rheinland-Pfalz eine Geldbuße von 105.000 Euro bezahlen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann teilte mit, bei der Aufnahme eines Patienten sei es zu einer Verwechslung gekommen und im Zusammenhang damit zu mehreren Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
Dabei kam es auch zu einer falschen Rechnungsstellung. Der Vorgang habe „strukturelle technische und organisatorische Defizite des Krankenhauses beim Patientenmanagement“ offenbart, erklärte das Büro des Datenschutzbeauftragten (LfDI) in Mainz.
Die Behörde erklärte, das Krankenhaus bemühe sich nun, das Datenschutzmanagement zu verbessern. Vorrangiges Ziel sei es, „bestehende Defizite abzustellen und den Datenschutz zu verbessern“, erklärte Kugelmann.
Geldbußen seien dabei ein Instrument unter mehreren. „Mir kommt es darauf an, dass mit Blick auf die besondere Sensibilität der Daten beim Gesundheitsdatenschutz substanzielle Fortschritte erzielt werden.“ © dpa/aerzteblatt.de

Verhältnismäßigkeit?
Statt Verhältnismäßigkeit Willkür.

Absurdistan
Was ist uns in Deutschland eigentlich wichtiger ? Datenschutz oder eine gute medizinische Versorgung bei Krankheiten ? Datenschutz oder eine effektive Strafverfolgung ? Datenschutz oder das länderübergreifende Abklären von Sozialmissbrauch ?
Datenschutz ...?
MIr scheint, die Werte in dieser Gesellschaft haben sich komplett in Richtung Absurdistan verschoben.
Gewisse Leute werden es erst merken, wenn sie Gewaltopfer geworden sind, sie die Sozialkassen brauchen, wenn diese leer sind oder wenn sie ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis brauchen, welche es immer weniger geben wird.

Nachrichten zum Thema

Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.