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Ärzteschaft

Intensivmediziner für Widerspruchsregelung bei Organspende

Mittwoch, 4. Dezember 2019

/dpa

Hamburg – Intensiv- und Notfallmediziner sprechen sich für eine Widerspruchsregelung bei der Organspende aus. Das teilte die Deutsche Interdisziplinäre Verei­nigung für In­ten­siv- und Notfallmedizin (DIVI) gestern zum Auftakt eines Kongresses in Hamburg mit.

Demnach ergab eine Befragung unter DIVI-Mitgliedern eine Zustimmung von fast zwei Dritteln unter den rund 1.300 Ärzten, Pflegern, Therapeuten und Seelsorgern, die teilnah­men. Das Ergebnis sei eine „solide Entscheidungsgrundlage für das Gesetzgebungsver­fah­ren", sagte der DIVI-Sprecher für Organspende und Organtransplantation, Klaus Hah­nen­kamp.

Die ethisch brisante geplante Neuregelung der Organspende wird derzeit im Bundestag diskutiert. Eine Abschlussdebatte und Entscheidung wird im kommenden Jahr erwartet. Der Ausgang der Abstimmung ist bislang offen. Es konkurrieren zwei aussichtsreiche Vorschläge fraktionsübergreifend miteinander: eine Widerspruchslösung, nach der eine Organentnahme erlaubt wäre, sofern Betroffene nicht zu Lebzeiten widersprochen haben.

Und eine Alternative, nach der die Organentnahme auch künftig ohne den ausdrücklich ge­äußerten Willen des Spenders nicht möglich sein soll. Allerdings soll die Spendebe­reit­­schaft in diesem Fall auf anderem Weg erhöht werden, etwa durch regelmäßige Befra­gun­gen.

Kritik übte die DIVI zum Kongress auch an der problematischen Versorgungssituation in Kinderkliniken und an der Personalsituation in der Intensivpflege. Für die Kinderkliniken sei eine Anpassung des diagnosebezogenen Fallpauschalensystems notwendig, auch müsse eine adäquate Bezahlung der Pflege erfolgen.

In puncto Personal kritisiert die DIVI vor allem den Personalschlüssel der Pflegepersonal­untergrenzen-Ver­ordnung für die Intensivmedizin. In der Tagschicht gilt seit 1. Januar 2019 ein Personalschlüssel von 1:2,5 (Pflegekraft pro Patienten), in der Nachtschicht von 1:3,5. Ab dem 1. Januar 2021 werden diese Werte auf 1:2 für die Tag- und 1:3 für die Nachtschicht angepasst. Dies ist aus Sicht der DIVI, die schon seit 2011 einen Pflegeper­sonalschlüssel von mindestens 1:2 sowohl für die Tag- als auch die Nachtschicht fordert, nicht ausreichend.

„Ein Schlüssel von 1:3 oder 1:3,5 im Nachtdienst ist auf Intensivstationen mit schwerst­kran­ken Patienten nicht vertretbar“, hieß es. Was in der PpuGV momentan fehle, sei ein Leistungs­erfassungstool, aus dem verbindlich der Personalbedarf abgeleitet werden kann.

Um die Personalsituation in der Intensivpflege insgesamt zu verbessern, macht die Fach­gesellschaft vier konkrete Vorschläge. Notwendig sind demnach mehr Personal zur Ent­lastung der Pfle­­­genden, eine Weiterentwicklung des Berufsbildes, eine praxistaugliche Leistungser­fassung und eine bessere Bezahlung. © kna/may/aerzteblatt.de

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Kommentare

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Avatar #79783
Practicus
am Dienstag, 14. Januar 2020, 22:06

Eigentlich ist es ganz einfach

Wir führen eine sogenannte "Club-Lösung" ein: Organspendeausweise werden zentral registriert. Wer nicht eine bestimmte Mindestzeit registriert ist (Kinder natürlich ausgenommen), verzichtet auf den Empfang von gespendeten Organen und Geweben. Wer für sich selbst aus ethischen Gründen die Organspende ablehnt, will doch sicher selbst kein "geraubtes Organ" oder Gewebe erhalten. So wird sichergestellt, dass niemand am Organspendewesen teilnehmen muss, der das nicht will. Wer sich nicht für die Organspende entscheidet, verzichtet auf den Organempfang in den nächsten 5-10 Jahren...
Avatar #110206
kairoprax
am Dienstag, 14. Januar 2020, 13:49

was heißt "fast 2/3 aller Intensivmediziner"

Ich war lange Zeit, schon als Student, später in der Anästhesie Intensivmediziner und bin mit 66 Jahren immer noch Notarzt. Wir "Ärzte an der Front zwischen Tod und Leben" kennen sehr wohl die Problematik. Was Intensivmediziner (und Notärzte) immer wieder erleben, ist die Auseinandersetzung mit dem Sterben.
Deswegen erkenne ich mich in dem mehr als einen Drittel der "rund 1.300 Ärzten, Pflegern, Therapeuten und Seelsorgern, die teilnah­men" und nicht zustimmen können wieder.
Viele meiner Kolleginnen und Kollegen trauen der DSO nicht mehr, seit dem Spandal von 2010-2012. Viele sind engagierte Christen (nicht nur die "Seelsorger" unter den Intensivmedizinern) oder erkennen das Kontrukt Hirntod nicht an.
Deswegen ist es bei den Intensivmedizinern ähnlich wie in der ganzen Bevölkerung auch: Es gibt keine ethisch und wissenschaftlich und womöglich juristisch eindeutig richtige Position.
Avatar #760232
penangexpag
am Mittwoch, 4. Dezember 2019, 19:05

iNTENSIVMEDIZINER UND WIDERSPRUCHSVERFAHREN

zit.("Das Ergebnis sei eine „solide Entscheidungsgrundlage für das Gesetzgebungsver­fah­ren", sagte der DIVI-Sprecher für Organspende und Organtransplantation, Klaus Hah­nen­kamp.") - das ist natürlich Unsinn. Es ist eine solide Grundlage für die Beurteilung der Meinung der Intensivmediziner - die aber eine verschwindende Minderheit in einem 88Millionen-Volk sind. Und das Volk muß in einer so grundsätzlichen Frage die Entscheidung treffen
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