Ärzteschaft
Intensivmediziner für Widerspruchsregelung bei Organspende
Mittwoch, 4. Dezember 2019
Hamburg – Intensiv- und Notfallmediziner sprechen sich für eine Widerspruchsregelung bei der Organspende aus. Das teilte die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) gestern zum Auftakt eines Kongresses in Hamburg mit.
Demnach ergab eine Befragung unter DIVI-Mitgliedern eine Zustimmung von fast zwei Dritteln unter den rund 1.300 Ärzten, Pflegern, Therapeuten und Seelsorgern, die teilnahmen. Das Ergebnis sei eine „solide Entscheidungsgrundlage für das Gesetzgebungsverfahren", sagte der DIVI-Sprecher für Organspende und Organtransplantation, Klaus Hahnenkamp.
Die ethisch brisante geplante Neuregelung der Organspende wird derzeit im Bundestag diskutiert. Eine Abschlussdebatte und Entscheidung wird im kommenden Jahr erwartet. Der Ausgang der Abstimmung ist bislang offen. Es konkurrieren zwei aussichtsreiche Vorschläge fraktionsübergreifend miteinander: eine Widerspruchslösung, nach der eine Organentnahme erlaubt wäre, sofern Betroffene nicht zu Lebzeiten widersprochen haben.
Und eine Alternative, nach der die Organentnahme auch künftig ohne den ausdrücklich geäußerten Willen des Spenders nicht möglich sein soll. Allerdings soll die Spendebereitschaft in diesem Fall auf anderem Weg erhöht werden, etwa durch regelmäßige Befragungen.
Kritik übte die DIVI zum Kongress auch an der problematischen Versorgungssituation in Kinderkliniken und an der Personalsituation in der Intensivpflege. Für die Kinderkliniken sei eine Anpassung des diagnosebezogenen Fallpauschalensystems notwendig, auch müsse eine adäquate Bezahlung der Pflege erfolgen.
In puncto Personal kritisiert die DIVI vor allem den Personalschlüssel der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung für die Intensivmedizin. In der Tagschicht gilt seit 1. Januar 2019 ein Personalschlüssel von 1:2,5 (Pflegekraft pro Patienten), in der Nachtschicht von 1:3,5. Ab dem 1. Januar 2021 werden diese Werte auf 1:2 für die Tag- und 1:3 für die Nachtschicht angepasst. Dies ist aus Sicht der DIVI, die schon seit 2011 einen Pflegepersonalschlüssel von mindestens 1:2 sowohl für die Tag- als auch die Nachtschicht fordert, nicht ausreichend.
„Ein Schlüssel von 1:3 oder 1:3,5 im Nachtdienst ist auf Intensivstationen mit schwerstkranken Patienten nicht vertretbar“, hieß es. Was in der PpuGV momentan fehle, sei ein Leistungserfassungstool, aus dem verbindlich der Personalbedarf abgeleitet werden kann.
Um die Personalsituation in der Intensivpflege insgesamt zu verbessern, macht die Fachgesellschaft vier konkrete Vorschläge. Notwendig sind demnach mehr Personal zur Entlastung der Pflegenden, eine Weiterentwicklung des Berufsbildes, eine praxistaugliche Leistungserfassung und eine bessere Bezahlung. © kna/may/aerzteblatt.de

Eigentlich ist es ganz einfach

was heißt "fast 2/3 aller Intensivmediziner"
Deswegen erkenne ich mich in dem mehr als einen Drittel der "rund 1.300 Ärzten, Pflegern, Therapeuten und Seelsorgern, die teilnahmen" und nicht zustimmen können wieder.
Viele meiner Kolleginnen und Kollegen trauen der DSO nicht mehr, seit dem Spandal von 2010-2012. Viele sind engagierte Christen (nicht nur die "Seelsorger" unter den Intensivmedizinern) oder erkennen das Kontrukt Hirntod nicht an.
Deswegen ist es bei den Intensivmedizinern ähnlich wie in der ganzen Bevölkerung auch: Es gibt keine ethisch und wissenschaftlich und womöglich juristisch eindeutig richtige Position.

iNTENSIVMEDIZINER UND WIDERSPRUCHSVERFAHREN

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