Politik
Koalition plant Aufwertung der Kurzzeitpflege
Freitag, 6. Dezember 2019
München – Union und SPD wollen, dass die Kurzzeitpflege in Deutschland verstärkt gefördert wird. Das geht aus einem finalen Antrag der beiden Fraktionen im Bundestag hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt – und der am Freitag kommender Woche offiziell vorgestellt werden soll.
Einen Rechtsanspruch auf einen Platz, wie die Süddeutsche Zeitung heute berichtete, soll es hingegen nicht geben. Dem Vernehmen nach soll dieser in einer frühen Arbeitsfassung des Antrags noch enthalten gewesen sein. Es soll aber Bedenken bei der Umsetzung gegeben haben. Eine offizielle Bestätigung gab es dazu von Union oder SPD heute nicht.
Bereits im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien vereinbart, pflegende Angehörige besser zu unterstützen. Neben der Kurzzeit- oder auch Verhinderungspflege wurde auch eine Verbesserung der Tages- und Nachtbetreuung vereinbart.
Bislang sind vor allem die Kurzzeitpflegeplätze rar. „Bundesweit besteht ein Engpass an Kurzzeitpflegeplätzen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und steigenden Zahl an Pflegebedürftigen wird sich diese Situation noch verschärfen“, schreiben die Regierungsfraktionen in der Begründung.
Sicherstellungsauftrag nachschärfen
Der Antrag fordert die Bundesregierung dazu auf, für Verbesserungen zu sorgen. So sei zum Beispiel der bestehende Sicherstellungsauftrag nachzuschärfen. Ziel müsse es sein, dass Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen gemeinsam „die notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen insbesondere mit Blick auf die Kurzzeitpflege“ ausbauen und „nachhaltig“ gewährleisten.
Dem Entwurf zufolge wollen die Regierungsfraktionen darüber hinaus eine „wirtschaftlich tragfähige Vergütung“ für die Kurzzeitpflege schaffen. Dafür seien der „gesetzliche Auftrag an die Pflegeselbstverwaltung im Hinblick auf die Rahmenverträge auf Landesebene stärker zu konkretisieren“, heißt es in dem Antragsentwurf.
Besonders bei der Vergütung berücksichtigt werden soll unter anderem, dass die Kurzzeitpflege mit einem hohen administrativen und organisatorischen Aufwand einhergeht. Darüber hinaus gebe es hohe Vorhaltekosten wegen saisonal stark schwankender Nachfrage.
Auch müssten die heterogenen Pflege-, Betreuungs- und Behandlungserfordernisse sowie ein höherer behandlungspflegerischer Aufwand und Koordinierungsaufwand mit Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern sowie die Überleitung in die häusliche Versorgung in die Vergütung einfließen. Am Ende müsse eine „auskömmliche Vergütung“ sichergestellt werden, heißt es.
Länder sind in der Pflicht
Die Länder sollen darüber hinaus aufgefordert werden, den Ausbau der Kurzzeitpflegeplätze stärker zu fördern. Dabei müsse auch besonderen Zielgruppen und Bedarfen Rechnung getragen werden. Das betreffe etwa die Kurzzeitpflege für Jüngere, wenn nach einer Akutbehandlung im Krankenhaus die Rehabilitationsfähigkeit noch nicht gegeben sei.
In der Begründung monieren Union und SPD, die Länder hätten sich „vielerorts aus der öffentlichen Förderung der Einrichtungen zurückgezogen“. Vor dem Hintergrund des Engpasses an Kurzzeitpflegeplätzen und der bereits heute sehr hohen finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen sei es „dringend erforderlich“, dass alle Länder den Ausbau der Kurzzeitpflegeangebote stärker förderten.
In den Blick genommen werden müssen aus Sicht von CDU, CSU und SPD dabei auch die besonderen, gegebenenfalls auch rehabilitativen Bedarfe geriatrischer und traumatologischer Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt – auch im Hinblick auf neue Versorgungsformen.
Ein gutes Beispiel sei das Projekt „rehabilitative Kurzzeitpflege“ (REKUP) in Baden-Württemberg, das über den Innovationsfonds gefördert werde. Mittels der rehabilitativen Kurzzeitpflege soll bei Patienten, bei denen kein akutmedizinischer Behandlungsbedarf mehr besteht, jedoch die für eine Aufnahme in eine Rehabilitationseinrichtung notwendige Rehabilitationsfähigkeit noch nicht vorliegt, die Versorgung an der Schnittstelle zwischen Akut- und Reha-Behandlung verbessert werden.
Ebenso soll das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel schnell umgesetzt werden, Angehörige besser zu unterstützen und ein jährliches Entlastungsbudget zu schaffen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann. © may/afp/dpa/aerzteblatt.de

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