Vermischtes
Anklage wegen unerlaubten Exports von Pentobarbital-Natrium
Freitag, 6. Dezember 2019
Oldenburg – Die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Oldenburg hat drei Beschäftigte eines Pharmaunternehmens angeklagt, die unerlaubt ein Tiermedikament mit einem unter anderem für Hinrichtungen geeigneten Wirkstoff in die USA und nach Japan exportiert haben sollen.
Dem Geschäftsführer und zwei weiteren Mitarbeitern würden Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen, teilte die Behörde heute mit. Es geht um die mehrfache Lieferung von Medikamenten mit dem Inhaltsstoff Pentobarbital-Natrium.
Pentobarbital-Natrium wirkt als Betäubungsmittel und ist in entsprechender Dosierung tödlich. Wie andere ähnliche Medikamente kann und wird es für Hinrichtungen mit der Giftspritze eingesetzt. Aus diesem Grund ist ein Export laut Antifolterverordnung der EU nur mit einer besonderen Genehmigung erlaubt. Diese lag in den angeklagten Fällen aus 2017 und 2018 nicht vor. Sowohl in den USA als auch in Japan wird die Todesstrafe angewandt.
Über die Zulassung der Anklagen und die Eröffnung eines Prozesses entscheidet das Oldenburger Landgericht. Wie die Staatsanwaltschaft ergänzend mitteilte, droht dem Pharmaunternehmen selbst zudem eine mögliche Geldbuße für jeden illegalen Export. Dieses betreibt demnach einen Niederlassung im niedersächsischen Landkreis Cloppenburg.
Die Antifolterverordnung der EU regelt den Export von Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderen grausamen Behandlungen geeignet sind. Die EU will damit einen Beitrag zur weltweiten Ächtung der von ihr abgelehnten Todesstrafe leisten. Die Ausfuhr der Güter ist verboten oder bedarf besonderer Genehmigungen. © afp/aerzteblatt.de

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