Politik
Ärzte und AOK wehren sich gegen Eingriffe bei Versorgungsverträgen
Mittwoch, 11. Dezember 2019
Berlin – Eine Woche vor der Anhörung zum Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestags fordern Ärzteverbände und der AOK Bundesverband ein Ende der Reformideen rund um Diagnosekodierungen bei Versorgungsverträgen. Dabei geht es um Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums, Verträge zwischen Ärzten und Krankenkassen zu stoppen, in denen einzelne Diagnosen von Krankheiten als Voraussetzung für eine Vergütung genannt werden.
„Es besteht die Gefahr, dass besonders innovative Versorgungskonzepte künftig schlicht unmöglich gemacht werden“, erklärte Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender der Medi Geno und Vertreter der Allianz Deutscher Ärzteverbände, heute in Berlin. In einem gemeinsamen Pressegespräch mit dem AOK Bundesverband forderte Baumgärtner die Gesundheitspolitiker auf, diesen Passus des Gesetzes zu streichen.
Auch Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, warnte, dass es sich bei diesen Vertragsregelungen nicht um Einzelfälle handele. „Wir sprechen hier bei den elf AOKen von 330 Verträgen mit innovativen Versorgungsformen nach Paragraf 140a Sozialgesetzbuch V sowie 18 Hausarztverträge. Das sind relevante Versorgungsaspekte, das ist kein Marketing-Kleingram, hier geht es um kranke Menschen“, sagte Litsch vor Journalisten in Berlin.
Litsch und Baumgärtner betonten, dass die Diagnosen, für die Ärzte in den Verträgen eine Vergütung bekommen, für die „zielgenaue und adäquate Behandlung“ benötigt werden. Daher schließe sich die AOK auch an die Forderung von mehreren Ärzteverbänden an. „Vergütungen für Leistungen, die aus medizinischen Gründen nur für Patientengruppen mit bestimmten Krankheiten vereinbart werden, sollten weiter zulässig sein“, erklärte Litsch.
Baumgärnter warnte davor, dass mit der geplanten Regelung im Gesetz die Facharztverträge in Baden-Württemberg vor deutlichen Veränderungen stehen würden. Aus Sicht der AOK wären auch beispielsweise das Versorgungsprogramm der AOK Sachsen-Anhalt für Patienten mit chronischen Nierenerkrankungen oder andere regionale Verträge bei Lungenkrebs, Diabetischem Fußsyndrom oder für Menschen mit psychischen Erkrankungen vor dem Aus.
Keine systematische Manipulation
Beide sprachen sich auch gegen die Vermutung aus, die Versorgungsverträge würden genutzt, um systematisch Patientendiagnosen zu manipulieren. „Diese Behauptung ist bis heute nie belegt oder gerichtlich dingfest gemacht worden“, sagte Litsch. Baumgärtner erklärte, dass besonders und zur besseren Steuerung der Patienten sowie zur Evaluation von Verträgen sehr genaue Diagnosen benötigt werden. Daher warnte er vor einem „versorgungspolitischen Rückschritt“ würden ein Verbot der Diagnosen kommen.
Auch in der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss kommende Woche wolle Baumgärtner für einen Erhalt der bisherigen Regelungen werben. Im Heil- und Hilfsmittelgesetz (HVG) von 2017 seien bereits Regelungen getroffen, dass das sogenannte Upcoding nicht mehr möglich ist.
aerzteblatt.de
- Vergütung: Ärzte üben heftige Kritik an Kassenaufsicht
- Versorgungsmanagement: Keine Delegation an private Beratungsunternehmen
- Ambulante Codierrichtlinien: Kassenärzte lehnen Einführung ab
- Spahn sagt AOK-Öffnung ab und will Morbi-RSA reformieren
- Hofmeister: Das Faire-Kassenwahl-Gesetz verursacht „Kollateralschäden“
Mehrere Krankenkassen, darunter auch die Techniker Krankenkasse (TK), hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass es Upcoding – also ein verändern der Diagnosen – gebe und damit auch der Risikostrukturausgleich manipuliert werde. Im HVG wurde die Kodierberatung durch Krankenkassen verboten. Litsch warnte die Gesundheitspolitiker davor, die „Story weiter zu glauben, dass es noch Manipulationen gäbe“. Selbst der Expertenbeirat des Bundesversicherungsamtes habe keine Manipulationen bei Diagnosen in den Verträgen erkennen können.
Neben Medi Geno kritisieren auch andere Ärzteverbände wie der Hartmannbund und der Deutsche Hausärzteverband die jetzigen Reformideen, die bereits im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) enthalten waren. „Unter dem Deckmantel der Manipulationsresistenz schießt der Gesetzgeber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf allerdings weit über das Ziel hinaus“, sagt Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, in einer Mitteilung.
„Damit sorgt er für eine unnötige Verschärfung bei der Ausgestaltung bestehender Versorgungsverträge und beeinträchtigt die Umsetzung innovativer Versorgungsformen“, so Weigelt weiter. Auch betont der Hausärztechef: „Dabei sollte klar sein: Der Verteilungskampf der Kassen untereinander um Zuwendungen aus dem Morbi-RSA darf nicht auf dem Rücken der Patienten und Ärzte ausgetragen werden.“ © bee/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.