Ausland
Italien richtet Datenbank für Patientenverfügungen ein
Mittwoch, 11. Dezember 2019
Rom – In Italien ist eine nationale Datenbank für Patientenverfügungen in Betrieb gegangen. Damit sollen berechtigte Ärzte und Gesundheitseinrichtungen im Bedarfsfall auf Patientenverfügungen zugreifen können, die zuvor bei Kommunen oder Notaren hinterlegt wurden. Damit werde ein Gesetz von 2017 nun voll umgesetzt, erklärte Gesundheitsminister Roberto Speranza laut Medienberichten.
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Das von einer früheren sozialdemokratischen Regierung verabschiedete Gesetz war ursprünglich bei Italiens Bischöfen in Teilen auf Kritik gestoßen. Zwar hießen sie die Regelung medizinethischer Fragen zum Lebensende grundsätzlich gut, bemängelten aber eine anfangs fehlende Widerspruchsmöglichkeit aus Gewissensgründen für katholische Ärzte und Pfleger. Diese ist inzwischen vorgesehen.
Bei der letzten Beratung im Parlament war von gut 62.000 Patientenverfügungen die Rede, die von italienischen Kommunen für die Datenbank bereitgestellt wurden. Notariell hinterlegte Verfügungen müssen noch eingepflegt werden. © kna/aerzteblatt.de

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