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Ausland

Italien richtet Datenbank für Patientenverfügungen ein

Mittwoch, 11. Dezember 2019

/dpa

Rom – In Italien ist eine nationale Datenbank für Patientenverfügungen in Betrieb gegan­gen. Damit sollen berechtigte Ärzte und Gesundheitseinrichtungen im Bedarfsfall auf Pa­tientenverfügungen zugreifen können, die zuvor bei Kommunen oder Notaren hinterlegt wurden. Damit werde ein Gesetz von 2017 nun voll umgesetzt, erklärte Gesundheitsminister Roberto Speranza laut Medienberichten.

Das von einer früheren sozialdemokratischen Regierung verabschiedete Gesetz war ur­sprüng­lich bei Italiens Bischöfen in Teilen auf Kritik gestoßen. Zwar hießen sie die Regelung medizinethischer Fragen zum Lebensende grundsätzlich gut, bemängelten aber eine anfangs fehlende Widerspruchsmöglichkeit aus Gewissensgründen für katholische Ärzte und Pfleger. Diese ist inzwischen vorgesehen.

Bei der letzten Beratung im Parlament war von gut 62.000 Patientenverfügungen die Rede, die von italienischen Kommunen für die Datenbank bereitgestellt wurden. Notariell hinter­legte Verfügungen müssen noch eingepflegt werden. © kna/aerzteblatt.de

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