Politik
Streit über Auswirkungen des Morbi-RSA und Ursachen der Lieferengpässe
Donnerstag, 19. Dezember 2019
Berlin – Die kontroversen Debatten um eine Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) und die richtigen Recheninstrumente für den Kassen-Finanzausgleich sowie über die Gründe für Lieferengpässe bei Arzneimitteln, wurde gestern Nachmittag im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages fortgesetzt.
Die unterschiedlichen Meinungen, die dazu in den vergangenen Wochen via Pressekonferenzen, Pressemitteilungen und weiteren Gesprächen geäußert wurden, wurde von den Vertretern der Krankenkassen, Ärzteverbänden und einzelnen Sachverständigen sowie Pharmaverbänden nun auch vor den Abgeordneten des Bundestagsabgeordneten wiederholt.
So forderten die Kassenvertreter von Ersatzkassen, Innungs- sowie Betriebskrankenkassen, dass die geplante Reform des Morbi-RSA wie im Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz vorgesehen umgesetzt werden soll. „Als Gesamtpaket sollte es ohne Abstriche umgesetzt werden“, sagte beispielsweise Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer, der als Einzelsachverständige geladen war.
Diskussionen über einzelne geplante Reformen der Recheninstrumente gab es vor allem über den Risikopool, aus dem die Krankenkassen bei teuren Therapien und Behandlungen ihrer Versicherten zusätzliches Geld bekommen sollen.
Der AOK-Bundesverband erklärte, dass die Administration eines solchen Risikopools viel zu aufwändig sei und eher ineffizient wäre. Martin Litsch vom AOK-Bundesverband sprach sich gegen die Einführung eines Hochrisikopools aus. Er schlug vor, dass wenn dieser eingeführt werden sollte, dann diesen nur als Unterdeckungsausgleich nach Einführung des Morbi-RSA einzuführen.
Entwicklung beobachten
Der Einzelsachverständige Jürgen Wasem warb dafür, nun nicht einzelne Komponenten aus dem Regelungswerk rauszunehmen oder gar jetzt schon Berechnungen zum Risikopool zu bewerten. „Wir müssen die Entwicklungen des neuen Morbi-RSA beobachten und sollten einzelne Elemente nicht im Hauruck-Verfahren einführen“, so Wasem vor dem Ausschuss.
Auch beim Thema Regionalkomponente könne man nun nicht im Vorfeld beurteilen, ob es so mehr Gerechtigkeit im Finanzausgleich unter den Krankenkassen gebe. Überlegungen dazu – auch aus den Bundesländern – wies er zurück.
Deutliche Kritik äußerten alle Sachverständigen an der unterschiedlichen Aufsichtspraxis in den Bundesländern im Vergleich zur Aufsicht durch das Bundesversicherungsamt. „Mein Respekt schwindet für das Aufsichtsgeschehen, wie einige Kassen bei Selektivverträgen unterschiedlich behandelt werden“, erklärte Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK-Dachverbandes.
Dabei geht es auch um die Versorgungs- und Selektivverträge, die mit dem Gesetz aus Sicht einiger Krankenkassen sowie Ärzteverbänden eingeschränkt werden sollen. Ziel sind weniger Anreize zur Manipulation. Knieps schlug in der Debatte vor, auch diese vorgesehenen Regelungen zunächst beizubehalten, um zu einem späteren Zeitpunkt nach der Morbi-RSA-Reform noch einmal ein „Fine-Tuning“ an den Verträgen vorzunehmen.
Versorgungsverträge nicht untergraben
Dem stellte sich Werner Baumgärtner, Medi-Vorsitzender und Einzelsachverständiger, in der Anhörung entgegen: Wie schon vor einer Woche bei einer Pressekonferenz beschrieb er, dass Einzeldiagnosen für Versorgungsverträge weiterhin möglich sein müssten, damit es keine größeren Auswirkungen auf die Versorgung beispielsweise von mehr als fünf Millionen Versicherten in Baden-Württemberg gebe.
Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, warnte davor, dass innovative Versorgungsverträge in einzelnen Regionen mit dem Gesetz gefährdet werden würden.
Für die Verbandschefin der Ersatzkassen, Ulrike Elsner, ist es wichtig, dass es nun eine gesetzliche Klarstellung gibt, da die Aufsichten der Krankenkassen unterschiedlich über Versorgungsverträge entscheiden. Daher müsse eine rechtliche Präzisierung, die bereits in der Gesetzesbegründung enthalten sei, nun auch in den Gesetzestext kommen, forderte sie.
Diesem Wunsch konnten sich auch andere Kassenvertreter anschließen. Auch der Einzelsachverständige Jürgen Wasem mahnte, zur Wahrung der Verträge die Begründung in den Gesetzestext zu übernehmen, damit Landes- und Bundesaufsichten die Verträge nicht unterschiedlich bewerten.
Der Chef des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigelt, betonte, dass Ärzte Diagnosen stellen müssten, damit sie damit arbeiten könnten. „Für Diagnosen bekommen wir keine Vergütung, sondern für die ärztliche Leistung, die wir abrechnen wollen“, so Weigelt. Auch er übte heftige Kritik an der Kassenaufsicht.
Gegenwind für Strukturreformen
Deutliche Kritik gab es von den Krankenkassen an den geplanten Strukturreformen des GKV-Spitzenverbands. Das vorgesehene Lenkungsgremium im GKV-Spitzenverband, das zwischen Vorstand und Verwaltungsrat eingesetzt werden soll, beschrieb die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, als zeitliches Hindernis, wenn zu viele Kompromisse sowie alle Beschlüsse immer unter Gremienvorbehalt gestellt werden müssten.
Auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) wurde kritisiert, dass es hiermit parallele Strukturen entstehen, die einer Verbandslogik entgegenstehen. Der alternierende Vorsitzende des GKV-Verwaltungsrates, Uwe Klemens, sieht den jetzigen Verwaltungsrat damit entmachtet und deutlich marginalisiert.
Franz Knieps vom BKK-Dachverband nannte diesen Reformteil „vollkommen misslungen.“ Es gebe bereits genügend Gremien, in denen ein Meinungsbildungsprozess zwischen den Krankenkassen gestaltet werde. Dagegen sprach sich Barmer-Chef Straub für ein solches Lenkungsgremium aus.
Positiv äußerte sich die Vorstandschefin Gertrud Demmler von der SBK über die geplante Frauenquote im den Kassenvorständen: „Um die Beteiligung von Frauen in den Krankenkassen zu sichern, muss es mehr partizipative Entscheidungen geben und alte Strukturen aufgelöst werden.“
Debatte um Lieferengpässe
In einem zweiten Teil der Anhörung diskutierten Expertinnen und Experten auch über die Problematik der Lieferengpässe bei Arzneimitteln, zu denen das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz ebenfalls Regelungen enthalten soll. Dabei stellten sich alle Krankenkassenvertreter gegen die Forderungen, Rabattverträge abzuschaffen.
Der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AkDÄ), Wolf-Dieter Ludwig, sieht in den Rabattverträgen keine Ursache für Lieferengpässe, sie seien für die Versorgung sinnvoll und medizinisch machbar. Er sprach sich aber für das Ende von Exklusivverträgen bei den Rabatten aus.
aerzteblatt.de
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Außerdem müssten die Fristen für Lagerbestände deutlich verlängert werden, so sollten Großhändler Medikamente für bis zu acht Wochen bevorraten, Krankenhäuser bis zu vier Wochen. In Kliniken sind es derzeit zwei Wochen.
Für ein Ende der Exklusivverträge plädierten auch Vertreter der Apothekerverbände (ABDA) sowie die Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen (GWQ), die für rund 50 Krankenkassen das Vertragsmanagement für Arzneimittel übernimmt.
Für den Erhalt von Exklusivverträgen sprach sich dagegen AOK-Chef Martin Litsch aus, da dies auch Sicherheit für den Hersteller gebe. Die Herstellerverbände dagegen wehrten sich gegen eine längere Verpflichtung zur Lagerung von Arzneimitteln sowie eine Verpflichtung der Meldungen über Lieferengpässe. Man liefere bereits jetzt freiwillig und zügig auf Nachfrage Daten, erklärte Thomas Porstner vom Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (PHARGO).
Frank Dörje vom Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker dagegen forderte eine Meldepflicht, wie sie bisher vorgesehen werde. Der aktuelle Jour-Fix beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfarM) sei bereits gut. Ebenso müsse eine längere Lagerpflicht für Krankenhausapotheken kommen. „Die Sicherheit der Patienten und der Versorgung sollte uns etwas wert sein.“
Nach dieser Ausschussberatung werden die Koalitionsfraktionen von Union und SPD im kommenden Jahr erneut beraten. Bisher ist der Plan, dass das Gesetz spätestens Mitte Februar 2020 im Bundestag beschlossen wird. © bee/aerzteblatt.de

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