Medizin
Statine sollten ab 75 Jahren nicht mehr zur Primärprävention eingesetzt werden (außer bei Diabetes)
Donnerstag, 9. Januar 2020
Berlin – Bei Menschen ab etwa 75 Jahren rechtfertigt das Nutzen-Risiko-Verhältnis die Verordnung von Statinen zur Primärprävention nicht mehr, insbesondere bei reduziertem Allgemeinzustand beziehungsweise kurzer Lebenserwartung. Ausnahme sind Patienten mit Diabetes mellitus. Zu diesem Fazit gelangt Michael Freitag von der Universität Oldenburg, in der Zeitschrift Arzneiverordnung in der Praxis der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.
„Unterscheiden muss man die Primärprävention, also die Behandlung von gesunden Patienten zur Senkung der kardiovaskulären Morbidität und Mortalität, von der Sekundärprävention als Vermeidung von Komplikationen bei bereits manifester koronarer Herzerkrankung“, betonte Freitag.
Die Verordnung von Statinen nimmt dem Beitrag zufolge kontinuierlich zu, in den vergangenen zehn Jahren habe sich die Verordnungsprävalenz mehr als verdoppelt. Statine würden auch bei älteren Personen häufig verordnet, in den USA verdreifachte sich die Einnahme von Statinen bei über 79-Jährigen von 8,8 % in den Jahren 1999–2000 auf 34,1 % in den Jahren 2011–2012.
zum Thema
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- Mikrovaskuläre Komplikationen des Typ-2-Diabetes: Eine Behandlung mit Statinen senkt das Risiko für die diabetische Retinopathie
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„Die Indikation zur Statingabe wird bei einem bestimmten Gesamtrisiko gestellt, das durch Risiko-Scores bestimmt werden kann. In Deutschland liegt die Schwelle bei 20 % Risiko für ein kardiovaskuläres Ereignis in zehn Jahren, während in den USA diese Schwelle nur bei 7,5 % liegt. Daraus resultiert eine deutlich höhere Number needed to treat in den USA“, so Freitag.
Zu den Risiken der Statintherapie bei älteren Menschen zählten muskuloskelettale Erkrankungen inklusive Myopathien, Myalgien, Muskelschwäche, Verletzungen, Arthropathien und dadurch Verschlechterung des Allgemeinzustands und möglicherweise Frailty. Außerdem könne es zu kognitiven Beeinträchtigungen mit erhöhter Sturzgefahr und Behinderung kommen. © hil/aerzteblatt.de
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