Politik
Private Pflegeanbieter warnen vor Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen
Freitag, 10. Januar 2020
Düsseldorf – Private Pflegeanbieter warnen vor einer dramatischen Unterversorgung mit Kurzzeitpflegeplätzen in vielen Regionen Nordrhein-Westfalens (NRW). „Kurzfristig einen Platz zu finden, geht kaum“, sagte Norbert Grote, Leiter der Landesgeschäftsstelle des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).
Grund sei vor allem, dass die Heimplätze immer stärker mit Dauerpflegebedürftigen belegt seien. Aber bereits für die Dauerpflege gebe es zu wenig Plätze. Diese müssten zunächst erst noch geschaffen werden.
In NRW gab es nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums Ende 2017 rund 180.000 stationäre Pflegeplätze. Davon waren gut 2.000 Plätze nur für die Kurzzeitpflege nutzbar und rund 13.300 sowohl für Kurzzeit- als auch für Dauerpflege.
Kurzzeitpflege ist ein befristeter Aufenthalt im Heim, etwa wenn nach einem Krankenhausaufenthalt niemand da ist, um einen gebrechlichen oder kranken Menschen zu Hause zu versorgen. In NRW gibt es mehr als 2.200 Pflegeheime.
Patientenschützer fordern einen Rechtsanspruch auf einen Kurzzeitpflege-Platz. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte Mitte 2019 angekündigt, Kurzzeitpflege künftig auch in Krankenhäusern zu ermöglichen. Auch die Große Koalition in Berlin hat das Problem der Kurzzeitpflegeplätze erkannt. Sie macht sich für schnelle Verbesserungen stark.
Mit dem prognostizierten Anstieg der Pflegebedürftigen in NRW auf über 900.000 im Jahr 2035 werden nach bpa-Einschätzung viel mehr Pflegeplätze benötigt. „Wir brauchen Zehntausende mehr in den nächsten fünf bis zehn Jahren“, sagte Grote. „Aber wir befürchten, dass bestehende Plätze in Teilen ab kommendem Jahr sogar wegfallen.“
Grund sei eine Gesetzesänderung ab 1. Januar 2021. Bei gemieteten Pflegeheimen, die seit 2003 an den Markt gingen, werde die Refinanzierung der Investitionskosten dann um bis zu 30 Prozent gekürzt. Das seien für ein Heim bis zu 200.000 Euro weniger im Jahr.
Auch die 2018 eingeführte gesetzliche Einzelzimmerquote von 80 Prozent wirkt sich auf das Angebot an Pflegeplätzen aus. Nicht alle Heime konnten die Auflagen rechtzeitig erfüllen. Durch Wiederbelegungssperren fielen nach Angaben des Gesundheitsministeriums voraussichtlich 2.020 Plätze endgültig weg. Der bpa geht sogar von rund 5.000 Plätzen weniger aus.
Durch Übergangsregelungen bei der Einzelzimmerquote hatte sich das Ministerium Entlastung bei den Kurzzeitpflegeplätzen versprochen. So können Heime in einer dreijährigen Übergangszeit überzählige Doppelzimmer für die Kurzzeitpflege nutzen.
Seit Mitte 2018 dürfen die Pflegeeinrichtungen in NRW nur noch 20 Prozent Doppelzimmer haben, 80 Prozent müssen Einzelzimmer sein. Außerdem dürfen Heime die Obergrenze von 80 Dauerpflegeplätzen überschreiten, wenn sie für jeden zusätzlichen Platz einen nur für die Kurzzeitpflege nutzbaren Platz schaffen. Maximal kann eine Pflegeeinrichtung dann bis zu 120 Plätze haben. © dpa/aerzteblatt.de

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