Politik
Perinatalzentren: Kapazitätsengpässe bei Räumlichkeiten und Hebammen
Freitag, 10. Januar 2020
Berlin – In der Hebammenversorgung sind Kapazitätsengpässe keine flächendeckende Erscheinung. Es handelt sich aber auch nicht mehr um seltene Einzelfälle. Das zeigt ein neues Gutachten des IGES-Instituts zur stationären Hebammenversorgung in Deutschland. Die Untersuchung hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Auftrag gegeben und die Auswertung nun veröffentlicht.
Demnach sind Geburtsstationen in größeren Städten stellenweise überlastet. Dem Gutachten zufolge gab mehr als ein Drittel der befragten Geburtskliniken an, dass sie 2018 mindestens in einem Fall Schwangere mit Wehentätigkeiten wegen Kapazitätsengpässen bei Hebammen und/oder Räumen nicht aufnehmen oder versorgen konnten.
Überdurchschnittlich häufig war dies bei Level-1-Perinatalzentren der Fall. Diese befinden sich überwiegend in größeren Städten, wo die Zahl der Geburten besonders stark stieg. Allerdings „sind diese Fälle von Kapazitäts- nicht notwendigerweise mit Versorgungsengpässen gleichzusetzen, solange eine alternative Geburtsklinik mit Aufnahmekapazität in angemessener Zeit erreichbar ist“, heißt es in dem Gutachten.
Zugleich schreiben die Autoren aber auch, dass sich die Situation der stationären Hebammenversorgung vor allem in städtischen Kliniken defizitär darstelle – und es in anderen Landesteilen eine Unterlastung gebe. Das betreffe vor allem kleinere Geburtskliniken in ländlichen Regionen.
So habe es 2018 183 Geburtskliniken mit weniger als 600 Geburten gegeben. „Insoweit diese Geburtskliniken die für eine 24/7-Vorhaltung notwendige Zahl an Hebammen beschäftigen und entsprechend unterausgelastet sind, ließe sich durch Fusionen und Standortkonzentrationen der Hebammenbedarf bei gleicher Geburtenzahl reduzieren“, so die IGES-Autoren.
Diese geben aber auch zu bedenken, dass die Umsetzung von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. So müssten zum Beispiel die Hebammen bereit sein, an anderen Standorten zu arbeiten. Darüber hinaus müsse eine solche Standortkonzentration die Erreichbarkeit in ländlichen Regionen im Blick behalten. Dies hänge wiederum sehr stark von den konkreten Verkehrsverhältnissen ab.
Länder sollen Standortkonzentrationen prüfen
Die Gutachter empfelen den Bundesländern im Rahmen ihrer Krankenhausplanung, das zusätzliche Potenzial für Standortkonzentrationen „zu prüfen“. Das gelte insbesondere im Hinblick auf einen optimierten Einsatz vorhandener Hebammenkapazitäten. Eine gelungene Krankenhausplanung könne einen unterstützenden Beitrag leisten, um Engpässe in der stationären Hebammenversorgung zukünftig zu vermeiden.
Problematisch ist aus Sicht des IGES-Instituts auch, dass sich unter den Hebammen tendenziell eine weitere Verknappung ihres Arbeitsangebots abzeichnet, während 70 Prozent der Geburtskliniken einen steigenden Hebammenbedarf erwarten. Für etwas mehr als drei Viertel der in Geburtskliniken angestellten Hebammen ist die Arbeitszeit höher als gewünscht, Überstundenabbau gestaltet sich zudem schwierig. Hinzu kommt eine hohe Unzufriedenheit der Hebammen mit den Arbeitsbedingungen.
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Dagegen ist aus Sicht der befragten Mütter alles im Lot, sie zeigten sich mit der perinatalen Versorgung zufrieden. So konnten dem Gutachten zufolge 99 Prozent der Mütter in dem von ihnen gewünschten Krankenhaus entbinden.
Dabei war die medizinische Versorgung im Notfall das wichtigste Entscheidungskriterium, für zwei Drittel der Mütter spielte zudem die Erreichbarkeit der Klinik eine wichtige Rolle. Und die ist dem BMG-Gutachten zufolge insgesamt sehr gut: Nur 3,1 Prozent der Frauen im gebärfähigen Alter brauchen mit dem Auto länger als 40 Minuten zur nächstgelegenen Geburtsklinik.
„Das Gutachten zeigt, dass wir in Deutschland insgesamt über eine gute Versorgung in der Geburtshilfe im Krankenhaus verfügen. Das spiegelt sich in der Zufriedenheit der Mütter wider“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Gebhart. Dagegen gebe es bei den Arbeitsbedingungen der Hebammen durchaus Verbesserungspotenzial. Wie dies umgesetzt werden kann, soll nun mit den Hebammenverbänden und weiteren Beteiligten geklärt werden.
Kritik kam von den Grünen. Das Bundesgesundheitsministerium dürfe das Gutachten nicht dazu nutzen, die Situation der Hebammen schönzureden, sagte Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung der Grünen im Bundestag. Sie mahnte eine Personalausstattung in Kliniken an, die für jede Frau während der entscheidenden Phasen der Geburt eine 1:1-Betreuung gewährleiste. Darüber hinaus müssten die Arbeitsbedingungen der Hebammen verbessert werden.
Der Deutsche Hebammenverband sieht sich bestätigt. Seit Jahren würden, auch zeitweise aus Personalmangel, Kreißsäle schließen, hieß es. Schwangere würden in andere Kliniken weiterverwiesen, weil Hebammen fehlten. Freie Hebammenstellen könnten nicht besetzt werden.
„Ein Großteil der Kliniken erwartet einen steigenden Hebammenbedarf in den nächsten Jahren. Umso dringender sind mutige Veränderungen für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Kreißsälen“, sagte Andrea Ramsell, Präsidiumsmitglied im Deutschen Hebammenverbands.
Das BMG-Gutachten liefert eine umfangreiche Datengrundlage zur stationären Versorgungssituation mit Hebammenleistungen. Dafür wurden statistische Bevölkerungs- und Krankenhausdaten ausgewertet sowie Geburtskliniken, Hebammen und Mütter befragt.
Anfang 2019 hatte das BMG „Sofortmaßnahmen zur Stärkung der Geburtshilfe“ vorgestellt, um eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenleistungen auch künftig sicherzustellen. Neben der Vergabe des jetzt vorgestellten Gutachtens gehören dazu unter anderem die bereits erfolgte Einrichtung einer Datenbank zur Hebammensuche durch den GKV-Spitzenverband sowie die Reform der Hebammenausbildung, nach der Hebammen nun in einem dualen Studium auf ihren Beruf vorbereitet werden. © hil/sb/may/kna/aerzteblatt.de

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