Politik
Telemedizin: Ein Weg, um Sektorengrenzen zu überwinden
Dienstag, 14. Januar 2020
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will „mehr Digitalisierung wagen“ und dabei „mehr Tempo entwickeln“. Das hat Thomas Steffen, Staatssekretär im BMG, gestern bei der Eröffnung des 10. Nationalen Fachkongresses Telemedizin der Fachgesellschaft DGTelemed betont. 2020 werde das entscheidende Jahr für die Digitalisierung, kündigte er an.
Ihm zufolge sind inzwischen fast 80 Prozent der Arzt- und Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. Die Apotheken müssten sich bis Ende September 2020 an die TI anbinden, gefolgt von den Krankenhäusern bis Anfang 2021.
Telekonsile und Videosprechstunden bilden aus BMG-Perspektive künftig wichtige Komponenten, um Sektorengrenzen zu überwinden. Bis Mitte 2020 müssten zudem die Voraussetzungen für das elektronische Rezept in einer ersten Stufe, nämlich für die Arzneimittelverschreibung, geschaffen werden.
Elektronische Betäubungs- sowie Heil- und Hilfsmittelrezepte sollen in weiteren Stufen folgen. Die individuelle Erfahrbarkeit innovativer Anwendungen im Alltag für den einzelnen Patienten einerseits und die Fortentwicklung der gesamten Infrastruktur als systemische Seite andererseits gehören dabei für Steffen zusammen. Beides sei verbunden mit vielen weiteren Fragen, etwa mit der Frage von Digital Health Literacy: „Wie bringe ich die Vorteile der Digitalisierung in die Breite der Gesellschaft?“
EU-Ratspräsidentschaft für E-Health nutzen
Vor allem die EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands in der zweiten Jahreshälfte 2020 will die Regierung darüber hinaus dazu nutzen, von anderen Europäern zu lernen und die Digitalisierung innerhalb Europas voranzubringen.
Deutschland sei keine Insel, sondern integriert in eine globalisierte Innovationsgesellschaft. Zentrale Fragen sind laut Steffen, wie ein gemeinsamer europäischer Datenraum auszugestalten ist, welche Daten in welcher Form für die patientenzentrierte Versorgung verfügbar gemacht und wie künstliche Intelligenz und Datenpools unter Beachtung des Datenschutzes genutzt werden können.
„Gesundheits-Apps, Videosprechstunde, elektronische Patientenakte – 2020 ist das Jahr, in dem die Digitalisierungsoffensive des BMG die Patienten erreicht“, befand auch Gernot Marx, Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care an der Uniklinik RWTH Aachen, und Vorstandsvorsitzender der DGTelemed. Auch die Einführung des Innovationsfonds, in dem sehr viele telemedizinische Projekte gefördert worden seien, habe einen deutlichen Schub gebracht.
Vorzeigeprojekt TELnet@NRW
In diesem Jahr werden bereits Projekte der ersten Förderperiode abgeschlossen, so etwa das nordrhein-westfälische Projekt TELnet@NRW. In dem Projekt, das aus dem Fonds für drei Jahre Laufzeit 20 Millionen Euro erhalten hat, geht es um den Aufbau eines sektorenübergreifenden digitalen Gesundheitsnetzwerks für die Intensivmedizin und die Infektiologie.
Involviert waren neben den Unikliniken Aachen und Münster als Expertenzentren landesweit 17 Krankenhäuser und zwei große Ärztenetze mit 130 Haus- und Facharztpraxen.
Ziel sei es, die leitliniengetreue Behandlung von Patienten in Krankenhäusern und Arztpraxen mittels telemedizinischer Anwendungen, insbesondere durch strukturierte Televisiten und infektiologische Telekonsile, zu verbessern, erläuterte Sandra Dohmen vom koordinierenden Innovationszentrum Digitale Medizin der Uniklinik RWTH Aachen.
In der nächsten Woche soll Wolfgang Greiner, Lehrstuhlinhaber für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld, die Evaluationsergebnisse im Ärztehaus in Düsseldorf präsentieren.
Zwar ist der Evaluationsbericht noch unter Verschluss. Aber: „Allein der Einschluss von über 150.000 Patientinnen und Patienten und die gelungene Durchführung des größten Telemedizinprojektes Europas ist ein Erfolg“, lobte Marx.
Kassen wollen Projekt weiter finanzieren
Daher habe sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in NRW dazu entschlossen, nach Beendigung der Patientenrekrutierung Ende September 2019 die Fortführung des Projekts zu finanzieren, berichtete er. Das sektorenübergreifende Netzwerk werde daher weiterleben und nicht wie alle Förderprojekte bisher nach dem Abschluss „wie ein Kartenhaus“ zusammenfallen.
Dennoch ist die Überführung der Innovationsfonds-Projekte in die Regelversorgung nach wie vor nicht geklärt – selbst in einem Bundesland nicht, das über eine Digitalstrategie verfügt und sich dabei als Vorreiter sieht.
„Trotz zahlreicher Projekte, Förderungen und Initiativen mit hohen Investitionen in diesem Bereich ist es bis jetzt nicht gelungen, ein landesweites engmaschiges und digital gestütztes Versorgungsnetzwerk aufzubauen“, berichtete Lars Andre Ehm, Leitender Ministerialrat im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW).
So ist etwa nach dem Ende der Förderphase von TELnet.NRW eine Übernahme in den Vergütungskatalog Ehm zufolge frühestens Mitte 2021 möglich. „Hier ist viel Geld in ein innovatives und sehr gutes Projekt geflossen, aber die Übernahme in die Regelfinanzierung steht in den Sternen“, kritisierte er.
Das virtuelle Krankenhaus ist kein Projekt
Vor diesem Hintergrund habe der nordrheinwestfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann beschlossen, die „Einzelprojektitis“ zu beenden und statt zahlreicher befristeter Einzelprojekte „eine flächendeckende strukturierte telemedizinische Versorgungslandschaft aufbauen“, erläuterte Ehm.
Dazu gehöre das virtuelle Krankenhaus. Hierbei handele es sich um kein Projekt, sondern um einen Teil der Regelversorgung, der für NRW neu und in dieser Form bundesweit erstmalig entwickelt werde, so der Experte aus dem Ministerium.
Damit sollen Versorgungsstrukturen geschaffen werden, die für die Patienten eine bedarfsgerechte ortsnahe Behandlung bieten. „Mittelfristig könnte das virtuelle Krankenhaus auch Teil des Krankenhausplans werden“, meinte Ehm. Über telemedizinische Netzwerke werde so sichergestellt, dass die im Land verteilte Expertise medizinischer Spitzenzentren für alle Menschen in NRW gleichermaßen verfügbar sei.
Im Oktober 2019 hat der Gründungsausschuss seine Arbeit aufgenommen. Es gibt drei themenspezifische Arbeitsgruppen, die Pilotphase soll nach dem Frühjahr beginnen. Eine digitale Plattform soll die Fachexpertise landesweit bündeln und Anwendungen wie Telekonsile, elektronische Visiten und Videosprechstunden verfügbar machen.
Das virtuelle Krankenhaus stellt ein Verzeichnis der registrierten Leistungserbringer zur Verfügung und ermöglicht dadurch die Suche nach Spezialisten. In einer weiteren Ausbaustufe soll die Plattform auch frei zugänglich Informationen für Patienten anbieten. Dies könne auch eine Telefonberatung oder eine Onlineterminvereinbarung umfassen.
Versorgungspolitisch Neuland
„Wir betreten hier absolutes Neuland“, so der Experte, und dies weniger unter technischen als vielmehr versorgungspolitischen Gesichtspunkten. Auch bei der Überwindung der Sektorengrenzen könnten das virtuelle Krankenhaus und die Digitalisierung der medizinischen Versorgung eine wichtige Rolle übernehmen.
Dafür sei allerdings neben der Klärung vieler rechtlicher und organisatorischer Fragen auch eine Vereinheitlichung etwa bei der Kodierung und der unterschiedlichen Honorierung der Sektoren erforderlich, erläuterte Ehm.
Der für Digitalisierung und Innovation zuständige Abteilungsleiter im BMG, Gottfried Ludewig, nutzte seine Keynote am zweiten Kongresstag für einen eindringlichen Appell, Digitalisierung und Telemedizin ohne Zeitverzug weiter zu befördern.
„Wenn wir bedenken, wie lange wir das Thema bereits in unserem Land diskutieren, dann ist das für mich auf der einen Seite Grund zur Freude: Wir haben es geschafft mit dem Thema Finanzierung – Telemedizin wird erstattet und ist erlaubt – und mit dem Thema Mehrwert für Versicherte, Beispiel elektronisches Rezept, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Aber es sollte uns noch viel stärker zu denken geben, warum es fast zehn Jahre gebraucht hat, damit das Wirklichkeit wird.“
Nach Besuchen in China, den USA und Israel sei aus Sicht des BMG klar: „Die Welt da draußen wartet nicht darauf, dass unser Sozialgesetzbuch V sich anpasst oder nicht.“ Es sei keine Zeit zu verlieren. Das deutsche System werde nur bestehen, „wenn wir uns in einer ganz anderen, dramatischen Geschwindigkeit verändern“.
Risikogetriebene Debattenkultur
Dazu zählt ihm zufolge auch die Frage des Umgangs mit Daten, etwa im Hinblick auf das geplante Forschungsdatenzentrum, in dem die Abrechnungsdaten aus dem GKV-System zusammengeführt werden sollen.
„Wir leisten uns eine Debattenkultur, die nicht nur risikogetrieben ist, sondern sich mit einer Fachunkenntnis schmücken darf und mit Ängsten spielt, die wir sonst in vielen anderen politischen Landschaften außerhalb unseres Kontinents gerne immer kritisieren“, mahnte Ludewig.
Wenn Daten genutzt würden, um bessere Medizin von Morgen machen zu können, etwa um früher Krankheiten erkennen zu können, „dann werden wir am Ende nicht bei einem Forschungsdatenzentrum Halt machen können“.
Dann sei zu fragen, wie medizinische Daten – anonymisiert, aggregiert und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte durch eine Datenschutz-Grundverordnung – genutzt werden könnten. „Wir müssen die Debatten in unserem Land und auf unserem Kontinent in einer ganz anderen Form führen, weil wir sonst in ein Hintertreffen geraten bei der neuen modernen Medizin, wie es viele gar nicht erahnen können“, erklärte Ludewig.
„Die Global Player sind alle dabei, in diesen Markt mit einer Dynamik hineinzugehen und diese Daten nutzbar zu machen. Und wir als Individuen werden sie dann akzeptieren, wenn sie uns eine bessere Medizin liefern“, betonte er. „Das wollen wir nicht. Wir wollen, dass diese bessere Medizin aus unserem System heraus entwickelt werden kann.“ © KBr/aerzteblatt.de

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