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Ausland

Sterbehilfe: Belgien stellt drei Ärzte vor Gericht

Mittwoch, 15. Januar 2020

/Matthias Stolt, stock.adobe.com

Brüssel – Belgiens Justiz stellt erstmals seit der Legalisierung der Sterbehilfe in dem Land drei Ärzte wegen mutmaßlichem Fehlverhaltens vor Gericht. Der Prozess soll über­morgen mit der Verlesung der Anklageschrift in Gent beginnen, wie aus Justizkreisen verlautete.

Den Medizinern wird vorgeworfen, bei der Tötung einer 38-jährigen Belgierin mit psy­chi­schen Problemen im Jahr 2010 die Entscheidung über die Sterbehilfe nicht genau über­prüft zu haben. Angeklagt sind ein Arzt, der der Patientin Tine Nys das tödliche Medika­ment verabreicht hat, sowie zwei weitere Mediziner die grünes Licht für die Sterbehilfe gegeben haben.

Die Ärzte stehen auf Grundlage einer Beschwerde der Schwestern von Nys vor Gericht. Ihnen droht im Falle einer Verurteilung lebenslange Haft. Nach Aussage der Schwestern wurde nicht alles versucht, um Nys zu behandeln, nach­dem bei ihr kurz vor ihrem Tod Autismus diagnostiziert worden war.

Die „schwere psy­chi­atrische Vergangenheit“ der Patientin, verbunden mit der „wiederhol­ten, überlegten und ohne äußeren Druck geäußerten“ Bitte zu sterben, lässt nach Ansicht von einigen Fach­leuten hingegen wenig Raum für Zweifel an der Sterbeabsicht von Nys.

In Belgien ist die aktive Sterbehilfe seit 2002 für Patienten zugelassen, die an einer un­heilbaren Krankheit leiden und die ihren Antrag „freiwillig, überlegt und wiederholt“ ge­stellt haben.

Dieses Recht für Erwachsene wurde 2014 in eingeschränkter Weise auch auf Minderjäh­ri­ge ausgedehnt. Nach den letzten verfügbaren offiziellen Zahlen wurden im Jahr 2018 in Belgien 2.357 Sterbehilfe-Erklärungen erfasst. © afp/aerzteblatt.de

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