Politik
Weiter Diskussionen um Finanzausgleich der Krankenkassen
Donnerstag, 16. Januar 2020
Berlin – Mit der ersten Sitzungswoche des Bundestages haben die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses auch die Beratungen zum Faire-Kassenwettbewerbsgesetz (GKV-FKG) wieder aufgenommen.
Nach der Anhörung zum Gesetz im Dezember, in dem vor allem der milliardenschwere Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen reformiert werden soll, wollen die Gesundheitspolitiker der Großen Koalition die Stellungnahmen und Äußerungen der Sachverständigen auswerten.
Dazu soll es, so erklärte es die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Sabine Dittmar, heute ein Berichterstattergespräch geben. Die SPD wolle sich dafür einsetzen, dass die Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) erhalten bleibt sowie die Diskussion um Manipulationsbremsen bei Selektivverträgen geklärt wird.
Vor Journalisten erklärte sie, dass die deutliche Kritik von Ärzteverbänden und einigen Krankenkassen an der Verknüpfung von Diagnose und Vergütung noch einmal geprüft werden solle. „Es kann nicht sein, dass im Gesetzestext und in der folgenden Begründung konträre Inhalte stehen“, so Dittmar. „Wir wollen, dass es gute Versorgungsverträge gibt“, sagte auch Bärbel Bas, in der SPD-Fraktionsführung für Gesundheitspolitik zuständig.
Die beiden SPD-Politikerinnen betonten, dass sie auch die Reformen beim GKV-Spitzenverband nicht mittragen wollen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant mit dem Gesetz, einen neuen Lenkungsausschuss einzuführen, in dem zusätzlich zum Verwaltungsrat des Spitzenverbandes, auch die Vorstandsvorsitzenden der Krankenkassen sitzen sollen.
Zusätzlich soll der Verwaltungsrat von 52 auf 40 Sitze verkleinert werden. Diesen Plan aus dem BMG lehne die SPD ab, so Dittmar und Bas. Ebenso wollen sie noch einmal mit den Abgeordneten der Union darüber diskutieren, ob die Zuständigkeiten im neuen Lenkungsausschuss richtig verteilt sind.
Ersatzkassen weisen auf Dringlichkeit hin
Anlässlich der weiteren Diskussionen im den Parlamentsausschüssen hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) noch einmal auf die Finanzsituation der nach ihrer Berechnung größten Krankenkassenfamilie hingewiesen und damit die Notwendigkeit einer Reform des Morbi-RSA betont.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Reform des Morbi-RSA mit dem FKG nun endlich auf der Zielgeraden ist“, erklärte Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des vdek. Es dürfe nun keine Abstriche am Reformpaket geben. „Denn nur das Gesamtpaket mit Regionalfaktor, Risikopool und Manipulationsbremse kann erreichen, dass die Beitragsgelder weiterhin dorthin fließen, wo sie für die Versorgung der Versicherten benötigt werden“, so Klemens weiter.
Er rechnete bei einer Pressekonferenz vor, das den Ersatzkassen in den vergangenen zehn Jahren durch die Finanzlogik des Morbi-RSA etwa 6,5 Milliarden Euro weniger Geld aus dem Gesundheitsfonds bekommen haben, als sie eigentlich benötigt hätten.
Die sechs Kassen des vdek – dazu gehören die Techniker Krankenkasse, die Barmer, die DAK-Gesundheit, die KKH, die hkk sowie die HEK – seien gemeinsam weiterhin Marktführer unter den Krankenkassen, da bei diesen mehr als 28,1 Millionen Menschen versichert seien. Zum Vergleich: Bei den elf AOKen sind 26,9 Millionen Menschen versichert, bei den Betriebskrankenkassen 10,1 Millionen Menschen.
Der Verband erwartet von der Morbi-RSA-Reform nun eine deutliche Verbesserung der Finanzsituation der vdek-Kassen, die erstmals seit 2015 nun im Jahr 2019 ein Defizit von einer Milliarde Euro aufweisen. Als Grund sieht Klemens auch die „rasant steigenden Ausgaben der Krankenkassen“ im Jahr 2019.
Dies sei besonders durch die Finanzdynamik einiger Gesetze aus dem BMG zu begründen, wie beispielsweise das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) oder das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Er rechnet bis Ende 2020 mit fünf bis sechs Milliarden Euro Mehrausgaben für alle Krankenkassen.
Klemens rechnete ebenso vor, dass die Schieflage nicht an den zu hohen Verwaltungskosten liegen könne: „Wir wollen mit dem Mythos aufräumen: In den ersten drei Quartalen 2019 lagen die Ersatzkassen mit 101 Euro pro Versicherten bei den Verwaltungskosten deutlich unter denen der AOK mit 126 Euro.“
Angesichts der schwierigen Finanzsituation hatten die Ersatzkassen Ende 2019 sowie Anfang diesen Jahres von der gesetzlichen Regelung der freiwilligen Finanzhilfen gebraucht gemacht.
Mit einem Vertrag nach § 265b SGB V können Krankenkassen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb ihrer Kassenfamilien entsprechende Unterstützungen beschließen. Der Vertrag liege derzeit beim Bundesamt für Soziale Sicherung (zuvor Bundesversicherungsamt), er gelte nur für das Jahr 2020, betonte Klemens.
Welche der sechs Kassen sich gegenseitig unterstützen, wollte Klemens auf Nachfrage nicht erklären: „Wir sind stolz das wir das innerhalb der Familie geklärt haben und über Details reden wir nicht.“ Dem Vernehmen nach sind in der Kassenfamilie die DAK-Gesundheit sowie die KKH finanziell am schwächsten aufgestellt, die Techniker Krankenkasse sowie die HEK am stärksten. © bee/aerzteblatt.de

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