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Brexit: Europaparlament dringt auf Freizügigkeit für EU-Bürger

Mittwoch, 15. Januar 2020

15.01.2020. Der Vorsitzende der Brexit-Partei, Nigel Farage (M), sitzt während seiner letzten Sitzungswoche im Plenarsaal des Europäischen Parlaments. /dpa

Straßburg – Das Europaparlament hat Großbritannien in einer Resolution aufgefordert, EU-Bürgern auch nach dem Brexit weitgehende Freizügigkeit zuzusichern. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte heute in Straßburg für eine entsprechende Reso­lu­tion.

Alle großen Fraktionen unterstützten das Papier. Der Entschließungsantrag erhielt 610 Stimmen; 29 Abgeordnete sprachen sich dagegen aus. Resolutionen des Parlaments sind zwar nicht bindend für die EU-Unterhändler, können jedoch den Druck für die Gespräche erhöhen.

Die Bewegungsfreiheit solle auch für Arbeit und das Studium gelten, so das Europapar­lament. Für London ist ein Ende des freien Zuzugs von EU-Bürgern zum britischen Arbeits­markt eine wichtige Begründung des Brexits.

Die Arbeitnehmer­freizügigkeit sei jedoch eine fundamentale Säule des Binnenmarktes, sagte der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Europaparlament, David Mc­Allis­ter (CDU). Die Freizügigkeit für EU-Bürger im Vereinigten Königreich solle weitreichend bleiben.

Das Parlament dringe darauf, dass die im Austrittsabkommen beschlossenen Regeln während der Übergangsphase rasch umgesetzt würden, sagte der EU-Politiker Helmut Scholz (Linke). Er betonte, dass die Bürgerrechte rechtsverbindlich verankert werden müssten.

In einer Debatte zu dem Thema gestern hatte es vor allen Dingen Kritik daran gegeben, dass viele EU-Bürger noch immer nicht wüssten, wie es für sie nach dem Austritt am 31. Januar dieses Jahres in Großbritannien weitergehen werde.

Kommissionschefin Ursula von der Leyen sagte, dass Brüssel die Einhaltung der Bürger­rechte nach dem Austritt genau im Auge behalten werde. Die Umsetzung des Austrittsab­kommens werde wachsam überprüft.

Ähnlich äußerte sich EU-Chefunterhändler Michel Barnier. „Unsere Bürger brauchen Sicherheit“, sagte er. 3,2 Millionen EU-Bürger haben ihren Wohnsitz in Großbritannien. © dpa/aerzteblatt.de

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