Ärzteschaft
Schmerzmediziner rufen nach Berücksichtigung in der Bedarfsplanung
Mittwoch, 15. Januar 2020
Berlin – Deutschland hat viele Schmerzpatienten, aber zu wenig Schmerzmediziner. Um die flächendeckende Versorgung dieser Patienten sicherzustellen, sei „eine rechtssichere Bedarfsplanung in der Schmerzmedizin“ erforderlich, betonte Johannes Horlemann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS), heute bei einer Pressekonferenz in Berlin.
Einen ausgewiesenen Facharzt für Schmerzmedizin forderte Horlemann dafür allerdings nicht. Über viele Jahre hatte die DGS kritisiert, dass in Deutschland kein Facharzt für Schmerzmedizin existiert. Für die Schmerzbehandlung fühlten sich viele Fachrichtungen zuständig, „aber mit dem biopsychosozialen Grundproblem chronischer Schmerzerkrankungen, sind sie überfordert“, sagte Horlemann.
Als im vergangenen Jahr das „Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung“ erstmals eine separate Bedarfsplanung für die Schmerztherapie empfahl, schien eine eigenständige fachärztliche Versorgung von Schmerzzuständen zum Greifen nah.
Eine Grundlage für eine schmerzmedizinische Bedarfsplanung in Deutschland hätte das seit 2014 bestehende Praxisregister Schmerz liefern können. Mehr als 260.000 Behandlungsfälle sind dort mittlerweile dokumentiert. Allerdings: In der nach Übergabe des Gutachtens vom G-BA erarbeiteten Bedarfsplanungs-Richtlinie fand sich trotz allem keine gesonderte Bedarfsplanung für Schmerzmediziner.
zum Thema
- „Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung“
- PraxisRegister Schmerz
- Bedarfsplanungs-Richtlinie
Deutsches Ärzteblatt print
- Schmerztherapie: Chronifizierung entgegenwirken
- Deutscher Schmerz- und Palliativtag: Rüstzeug für die digitale Zukunft
- Schmerzdokumentationsdienst: Daten für eine bessere Therapie
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„Uns droht in den nächsten Jahren ein Zusammenbruch der Schmerztherapie in Deutschland“, warnte Horlemann. Deshalb lautet die neue zentrale Forderung der Fachgesellschaft, eine Bedarfsplanung speziell für die Schmerzmedizin zu etablieren. Als Modell dafür könne die Geriatrie dienen.
Horlemann wies darauf hin, dass das Gesundheitssystem derzeit nicht einmal in der Lage sei, zumindest eine Nachbesetzung der derzeit vorhandenen schmerzmedizinischen Sitze zu organisieren.
So könne es passieren, dass bei einer Praxisaufgabe zum Beispiel eines Neurologen mit schmerzmedizinischer Spezialisierung eine weitere Anlaufstelle für Schmerzpatienten verloren gehe. Denn bei der Auswahl des Nachfolgers zählt allein das Fachgebiet, in diesem Fall die Neurologie. © nec/aerzteblatt.de

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